Abgabenlast Versicherungen zur Altersvorsorge

  • Hallo Community,


    ich schreibe diese Frage/diesen Beitrag auch auf die Gefahr hin, das ich gesteinigt werde, es ist aber durchaus ernst gemeint.


    Ich bin heute 52 Jahre alt (Ende der Woche wird's 53 :thumbup:), habe also, wenn alles regulär läuft, noch ca. 15 Jahre bis zum Ruhestand.


    Nun ist es so, dass ich neben der gesetzlichen Rente eigentlich schon immer privat vorsorge. Während des Studiums habe ich bereits eine kleinere Kapitallebensversicherung abgeschlossen (damals noch zu fast 4 %), welche aus meinem Netto gespeist wird. Später während des Berufslebens habe ich dann noch eine Direktversicherung sowie etwas später eine Pensionskasse gestartet, welche jeweils vom Arbeitgeber aus meinem Brutto abgeführt werden. Alle diese Versicherungen wurde vor 2005 gestartet.


    Mir ist bewusst, dass die Lebensversicherung aus dem Netto beim Ablauf steuer- und abgabenfrei sein sollte, wenn ich diese in einer Summe auszahlen lasse, das ist dann wohl auch die bevorzugte Variante gegenüber einer Verrentung, ist das so korrekt?


    Die beiden anderen Versicherungen laufen ja unter dem Label "Betriebliche Altersvorsorge" und sind dann bei Auszahlung wohl steuer- sowie abgabenpflichtig (Sozialversicherung), unabhängig davon, ob ich diese verrenten lasse oder einen Einmalbetrag auszahlen lasse. Bei Verrentung habe ich nun ja auch noch den Vorteil, dass die ersten 160 € im Monat nicht besteuert werden müssen, bei Einmalauszahlung würde ich in diesem Jahr auf jeden Fall voll in die Maximalsteuer reinrutschen. Also ist eine Verrentung dieser beiden Verträge wohl eindeutig vorzuziehen (ok, ich weiß natürlich nicht wie lange ich lebe, aber das ist mir nach meinem Ableben dann auch relativ schnuppe... :whistling:).


    Ist diese Betrachtungsweise so insgesamt richtig oder habe ich einen Denkfehler. Ach ja: natürlich besteht meine Altersvorsorge nicht nur aus diesen Komponenten, sondern ich bespare auch seit geraumer Zeit Aktien, Fonds und ETFs sowie ein Edelmetalldepot. 8)


    Danke für Eure Einschätzung.


    Viele Grüße,


    Markus.

  • Zur Steuerfreiheit bei der KLV vor 2005:

    Ja, das ist korrekt. Ich habe auch noch eine alte KLV am laufen (seit 1990). Dort ist nur eine Einmalzahlung vorgesehen (steuerfrei).


    Ob es Sinnvoll ist die eine private RV (Direktversicherung) per Rente oder per einmaliger Kapitalabfindung auszahlen zu lassen, weißt Du immer erst hinterher! ;)

    Sprich, wenn das Schicksal dich für ein langes Leben in Gesundheit vorgesehen hat, kann eine Verrentung Sinn ergeben.

    Ich für meinen Teil, werde wohl meine (stillgelegte) BAV als Einmalauszahlung bevorzugen. Das werde ich aber schlussendlich von meiner konkreten Rentensituation abhängig machen. Etwa nach dem folgenden Motto: Reicht meine GRV aus meine Fixkosten im Ruhestand zu decken?

    In dem Fall würde ich dann die einmalige Abfindung nehmen und je nach zukünftiger Situation entweder mein ETF-Depot oder mein Cash-Depot etwas füttern. Hobbys hat man ja auch noch.

    Bis zur Entscheidung habe ich hoffentlich noch 15 Jahre Zeit.