Guten Abend,
eine Frage zum Thema Anrechenbarkeit in der Steuererklärung für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer ausgeübten Nebentätigkeit als Kleinunternehmer neben einem Angestelltenverhältnis:
"Wieviel" kann ich da überhaupt absetzen, wenn ich das AZ lediglich einige Stunden an 2-3 Tagen die Woche nutze?
Ich lese öfter von max. 1.250€ und dem Flächenanteil des AZ im Verhältnis zum Gesamtwohnraum für die Absetzung der Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung). Gibt es denn da gar keine "Zeitkomponente"?
Viele Grüße
Chris