Gendersprache in Verträgen

  • Hallo,


    ich frage mich gerade, ob derart formulierte Klauseln in den AGB (hier am Beispiel der neuen tollen:rolleyes: DKB-Debitkarte) juristisch für den Normalbürger verständlich, d.h. wirksam sind :/


    • der*die Karteninhaber*in seine*ihre Karte
    • er*sie seine*ihre Kartendaten


    Derart Formulierungen kommen weit über 100 Mal im Kleingedruckten vor, der Stern ca. 600 Mal <X


    Ein Beispielabsatz:


    "Abweichend von den Absätzen 1, 3 und 4 ist der*die Karteninhaber*in nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die DKB AG vom*von der Karteninhaber*in eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt hat oder der*die Zahlungsempfänger*in oder sein/e*ihr/e Zahlungsdienstleister*in diese nicht akzeptiert hat, obwohl die DKB AG zur starken Kundenauthentifizierung nach § 55 ZAG verpflichtet war. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen (etwas, das der*die Karteninhaber*in weiß, z.B. PIN), Besitz (etwas, das der*die Karteninhaber*in besitzt, z.B. Karte) oder Seinselement (etwas, das der*die Karteninhaber*in ist, z.B. Fingerabdruck)"


    PS: (Warum eigentlich "die DKB AG" und nicht der*die DKB AG*in bzw. *innen?)

  • Hallo.


    Vertragstexte sollen nicht dem Lesevergnügen dienen und haben sie noch nie. Der Wirksamkeit steht das Gendern nicht entgegen. (Vielleicht finden sich Rechtsberatende, die das anders sehen bzw. es auf einen Versuch ankommen lassen wollen.)


    Diese Argumente gegen das Gendern sind übrigens über 20 Jahre alt.


    Und "die AG" muss nicht gegendert werden, weil das Gendern Repräsentanz von Personengruppen schaffen soll, weil ein generisches Maskulinum die Personengruppen m/w/d nicht adäquat abbildet.


    Sollte sich irgendwann eine Gender-Variante durchsetzen, kann auch ein Gewöhnungsprozess einsetzen. Ist wie mit Rechtschreibreformen. ;)

  • Hallo,


    die Frage ist doch einfach zu entscheiden. Verträge, die ich nicht verstehe, schließe ich nicht ab. Und wenn ich aus meiner ganz einfachen subjektiven Sicht Verträge in Gender- Deutsch nicht verstehe (verstehen will), gehe ich zu einem anderen Anbieter mit klassischem Hochdeutsch. Nennt sich Marktwirtschaft.


    Gruß Pumphut

  • ich frage mich gerade, ob derart formulierte Klauseln in den AGB (hier am Beispiel der neuen tollen :rolleyes: DKB-Debitkarte) juristisch für den Normalbürger verständlich, d.h. wirksam sind :/

    es ist klar, dass solche Formulierungen das Lesen erschweren. Viele Banken sind wahrscheinlich daran interessiert, ihre Kunden zu verwirren. Auch bei ETFs sind die Jahresberichte nicht gut lesbar: man bekommt 1000 Seiten, wo es über 50 verschiedene Fonds berichtet wird. Dabei sind die Daten über dein ETF duch das ganze Bericht verteilt: über den MSCI World UCITS ETF kann man auf Seiten 146, 528, 690, 719, 726, 747 lesen https://www.ishares.com/de/pri…ort-june-2020-emea-de.pdf


    Warum eigentlich "die DKB AG" und nicht der*die DKB AG*in bzw. *innen?

    Von der DKB würde ich die Finger lassen. Es gibt extrem viele Berichte, dass diese Bank Ausländern die Kontoeröffnung verweigert:


    Depot als Ausländer eröffnen, Antrag bei DKB abgelehnt

    DKB Cash Konto abgelehnt - ohne Begründung

    Angaben ohne Gewähr

  • Von der DKB würde ich die Finger lassen. Es gibt extrem viele Berichte, dass diese Bank Ausländern die Kontoeröffnung verweigert:


    Depot als Ausländer eröffnen, Antrag bei DKB abgelehnt

    DKB Cash Konto abgelehnt - ohne Begründung

    Ich würde nicht einfach so etwas behaupten, wenn ich nicht die genauen Hintergründe kenne.

    Nur weil u.U. mehreren Ausländern etwas verweigert wurde, bedeutet das nicht zwangsläufig, ob oder dass diese Personengruppe 'benachteiligt' wird.

    Weißt Du, welche geschäftliche oder sonstige Historie die Personen evtl. haben (z.B. Schufa, Hermes, politische Ansichten, usw.)?

    Das wird nämlich gern mal vergessen zu erwähnen, wenn man sich in irgendwelchen Foren 'ausko..t'.

    Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. D.H. kein Unternehmen ist verpflichtet einen Kunden zu akzeptieren.

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang z.B. an bestimmte deutsche Politiker oder andere deutsche Bürger, denen nach öffentlichkeitswirksamen Äußerungen Ihrer 'politischen' Ansichten Ihre Konten gekündigt wurden (was ich persönlich auch vollkommen OK finde!).


    M.W. nach sind in Deutschland nur die öffentlichen Sparkassen verpflichtet Jedem mit einem Wohnsitz in Deutschland zumindest eine Kontoeröffnung zu gestatten.


    BTW: Ich habe 'ausländische' Kollegen/Bekannte, die ein Konto und Depot bei der DKB haben!

  • Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. D.H. kein Unternehmen ist verpflichtet einen Kunden zu akzeptieren.

    bei ausländischen Kunden hat die Bank mehr Aufwand wegen Regeln gegen Steuerhinterziehung/Geldwäschebekämpfung. Z.B. gibt es kaum eine Depotbank in Deutschland, die Kunden aus USA akzeptiert. Somit schafft der Gesetzgeber Anreize dafür, dass die Banken nur Kunden aus bestimmten Ländern nehmen.


    Natürlich bedeutet es nicht, dass irgendeine Bank schlechter ist, als die andere.


    Derart Formulierungen kommen weit über 100 Mal im Kleingedruckten vor, der Stern ca. 600 Mal

    Falls der Gesetzgeber eine Gendersternchenpflicht einführt, bedeutet es nochmals mehr Aufwand und Unkosten für jede Bank. Die Missstände in der Bankenindustrie wird die Gendersternchenpflicht nicht lösen.

    Angaben ohne Gewähr

  • Sehr geehrte Damen*innen und Herren*innen,


    wie wir Ihnen*innen bereits mit Schreiben*innen vom 14.Oktober*in mitteilten...


    ... hoffen wir, dass die neuen ABG*innen möglichst nur in drigenden Fällen*innen auf Drucker*innen ausgedruckt werden, um die Wälder*innen, vertreten durch zahlreiche Bäume*innen unterschiedlicher Gattungen*innen, zu schonen. Bitte, schonen Sie die Wälder*innen, in dem sie weniger drucken und möglichst viele Spechte verzehren...

  • Sehr geehrte Damen*innen und Herren*innen,


    wie wir Ihnen*innen bereits mit Schreiben*innen vom 14.Oktober*in mitteilten...


    ... hoffen wir, dass die neuen ABG*innen möglichst nur in drigenden Fällen*innen auf Drucker*innen ausgedruckt werden, um die Wälder*innen, vertreten durch zahlreiche Bäume*innen unterschiedlicher Gattungen*innen, zu schonen. Bitte, schonen Sie die Wälder*innen, in dem sie weniger drucken und möglichst viele Spechte verzehren...

    Nicht ganz. ;)


    Ich habe aber schon einmal eine Einladung gesehen, die an die MitgliederInnen gerichtet war. (Nicht alles klappt auf Anhieb.)


    Es sind bewältigbare Aufgaben, nur Mut!

  • Ich kann den Wunsch von Frauen verstehen, in der deutschen Sprache sichtbar zu sein. Ich sehe das eher vom Empfänger der Botschaft her. Fühlt sie sich diskriminiert, passe ich meine Sprache an, um sie nicht zu diskriminieren.


    Gibt für mich parallelen zum N*kuss oder Z*schnitzel. Habe ich früher oft gesagt, aber wenn ich weiß, dass ich jemand mit dem Wort verletze, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit es nicht mehr zu verwenden. Ob Schaumkuss oder sonstwas ist mir erstmal egal.


    Und so ist es auch beim gendern. Ich als Mann fühle mich ausreichend beachtet. Wenn Frauen sich durch gendern besser beachtet fühlen, dann kann wer will gern gendern. Hab da kein Problem mit. Ich mach es bislang wenig, fühle mich aber nicht dadurch gestört.

  • Ich habe gerade versucht, den Text im Ganzen hochzuladen, was aufgrund eines "unbekannten Fehlers" leider nicht funktioniert. Einen einzelnen Absatz verstehe ich auch (und ja ich will den Text verstehen!), aber das Verstehen ist für mich anstrengend und ich müsste wohl mehrfach pausieren.