Hallo,
ich frage mich gerade, ob derart formulierte Klauseln in den AGB (hier am Beispiel der neuen tollen DKB-Debitkarte) juristisch für den Normalbürger verständlich, d.h. wirksam sind
- der*die Karteninhaber*in seine*ihre Karte
- er*sie seine*ihre Kartendaten
Derart Formulierungen kommen weit über 100 Mal im Kleingedruckten vor, der Stern ca. 600 Mal
Ein Beispielabsatz:
"Abweichend von den Absätzen 1, 3 und 4 ist der*die Karteninhaber*in nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die DKB AG vom*von der Karteninhaber*in eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt hat oder der*die Zahlungsempfänger*in oder sein/e*ihr/e Zahlungsdienstleister*in diese nicht akzeptiert hat, obwohl die DKB AG zur starken Kundenauthentifizierung nach § 55 ZAG verpflichtet war. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen (etwas, das der*die Karteninhaber*in weiß, z.B. PIN), Besitz (etwas, das der*die Karteninhaber*in besitzt, z.B. Karte) oder Seinselement (etwas, das der*die Karteninhaber*in ist, z.B. Fingerabdruck)"
PS: (Warum eigentlich "die DKB AG" und nicht der*die DKB AG*in bzw. *innen?)