Altienverkäufe

  • Moin,

    Ich habe ein laienhaftes aber trotzdem gut laufendes Depot mit Fonds und eine Frage zur Abgeltungssteuer beim Verkauf.

    Wie ist es mit der Steuer wenn ich und meine Frau bei Zusammenveranlagung keine Einkommenssteuer mehr zahlen. Das wird eintreten wenn meine Frau nächstes Jahr für 3 Jahre aus dem Berufsleben ausscheidet. Macht es Sinn mit einem Verkauf ggfs. bis dahin zu warten ,Kann ich mir dann die komplette Abgeltungssteuer zurückholen oder zahle ich den vollen Satz ? ? ..und macht es Sinn Verkäufe zu stückeln um nicht über bestimmte Gewinnsummen zu kommen ? Und welcher Zeitraum ist dabei zu beachten ?

    Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für entsprechende Aufklärung und Tipps..

  • Ja, das Warten kann sich lohnen, denn im Rahmen der Günstigerprüfung durch das Finanzamt kann euer Kapitalertrag auch mit eurem persönlichen Einkommenssteuersatz statt mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Wenn ihr sonst gar keine Einkünfte mehr hättet wären dann knapp 20.000€ Kapitalertrag steuerfrei.

  • Hallo Pelinor, willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung


    Im Grundsatz ist das so, dass man sofern die Summe der Einkünfte inkl. Kapitalerträgeunterhalb des Grundfreibetrags + Sparerpauschbetrag liegt, das sind rund 10.500 € pro Person, diese Einkünfte inkl. Kapitalerträge steuerfrei bekommt. Oberhalb wird im Rahmen der Steuererklärung geschaut, ob der Grenzsteuersatz geringer ist als die KapESt , dann zahlt man nur den individuellen Steuersatz (sog. Günstigerprüfung). In beiden Fällen bekommt man die Abgeltungssteuer s.https://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/


    Aufgrund dieser Systematik ist es immer sinnvoll Gewinne aus Kapitalerträgen in den Jahren zu realisieren, in denen man sonst wenig Einkünfte hat. Stückelung macht aufgrund des progressiven Steuersystems auch Sinn, sofern die Gewinne aus Kapitalerträgen größer sind als die Differenz zwischen dem sonstigen Einkommen und Grundfreibetrag + Sparerpauschbetrag.


    Kurz gefasst:

    Beste Möglichkeit die Gewinne so realisieren, dass sie steuerfrei sind -> Abgeltungssteuer wird erstattet bzw. bei Nichtveranlagungsbescheinigung gar nicht erst gezahlt.

    Wenn die Gewinne höher sind berechnen was günstiger ist, also gleichmäßig auf drei Jahre aufteilen oder z.B. 2 Jahre auf Steuerfreiheit optimieren und das dritte Jahr den Rest realisieren.

  • Danke ? für die Info.

    Aber eine Nachfrage : Angenommen wir haben gemeinsam ein Einkommen dass wir gerade eben eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen und realisieren dann durch einen Verkauf einen größeren Gewinn z.B. 10000€ , haben dadurch ja ein deutlich höheres Einkommen über der Grenze für die Nichtveranlagung…trotzdem steuerfrei ?

  • Da wäre ein Missbrauch der NVB, da im Antrag ja eine Prognose angegeben werden muss. Ferner unterschreibt man in der letzten Zeile des Antrags


    Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, die ausgestellte NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind. Quelle https://www.formulare-bfinv.de , dort dann unter dem Buchstaben N.


    Die freigestellten Beträge werden über das Kontrollverfahren von den Banken an das Finanzamt übermittelt. https://www.bzst.de/DE/Unterne…llungsauftraege_node.html

    Um es noch mal klar zu machen: der Gewinn ist nur dann steuerfrei, wenn die steuerlichen Grenzen nicht überschritten werden.