Steuerbonus (RC2 Tür Einbau) und Lohnkosten

  • Schönen Guten Tag Zusammen,

    da Sie mir bei meinem anderen Thema der Altersvorsoge bereits so toll geholfen haben, wollte ich für ein 2. Thema (Welches vielleicht auch für andere Interessant ist) Rat einholen.


    Wir haben dieses Jahr 2 Haustüren erneuern lassen.

    Diese entsprechen dem RC2 Standard und müssten somit einen Steuerbonus erhalten.

    Dieser besagt, das 20% der Kosten über 3 Jahre aufgeteilt als Steuerbonus erstatt werden.

    7% Jahr 1

    7% Jahr 2

    6% Jahr 3

    Diesen möchten wir nun in der Steuer angeben.

    Bescheinigung durch Fachunternehmen liegt uns vor (Fachunternehmerbescheinigung)

    Wo wird diese besondere Art des Steuerbonus später in der Steuer eingetragen?

    Dürfen wir im gleichen Jahr auch die Lohnkosten der entsprechenden Rechnung in der Steuer angeben?


    Der Paragraph zur Förderung ist Einkommensteuergesetz (EStG) § 35 c


    Dort wird aufgeführt, das der Steuerbonus nur in Anspruch genommen werden darf, wenn dieser nicht als außergewönliche Belastungen angegeben wird.

    Bedeutet dies, das wir die Lohnkosten besser nicht angeben sollten? (Diese lägen unter dem Steuerbonus)


    Vielen Dank, ich bin gespannt!

  • Ab welchem Datum muss die Unternehmenserklärung bei energetischen Maßnahmen den "U-Wert" enthalten? Es gab früher eine allgemeine Erklärung des Fachunternehmens ohne ein umfangreiches Formular.