Liebe Community, bin neu hier. Seit über 30 Jahren berate ich Baufinanzierungen, bin also kein junger Hase. Freue mich auf einen regen Austausch..., werde regelmäßig einmal die Woche in die community schauen...
Mir fiel auf, dass im Ratgeber Baufinanzierungen folgendes geraten wird : Keine Aufsplittung auf mehrere Zinsbindung.
Der Rat stimmt meines Erachtens nur dann, wenn gemixt wird mit einem Darlehensbaustein mit weniger als 10 Jahren Zinsbindung.
In allen anderen Fällen greift der § 489 BGB - Sonderkündigungsrecht ab dem 10. Jahr mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Die 1. Rangstelle im Grundbuch kann also in diesen Fällen bei einer Umschuldung nicht blockiert werden.
Freue mich auf Eure Rückmeldung