Ratgeber Baufinanzierung in Finanztipp

  • Liebe Community, bin neu hier. Seit über 30 Jahren berate ich Baufinanzierungen, bin also kein junger Hase. Freue mich auf einen regen Austausch..., werde regelmäßig einmal die Woche in die community schauen...


    Mir fiel auf, dass im Ratgeber Baufinanzierungen folgendes geraten wird : Keine Aufsplittung auf mehrere Zinsbindung.


    Der Rat stimmt meines Erachtens nur dann, wenn gemixt wird mit einem Darlehensbaustein mit weniger als 10 Jahren Zinsbindung.
    In allen anderen Fällen greift der § 489 BGB - Sonderkündigungsrecht ab dem 10. Jahr mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung.


    Die 1. Rangstelle im Grundbuch kann also in diesen Fällen bei einer Umschuldung nicht blockiert werden.


    Freue mich auf Eure Rückmeldung :)

    • Offizieller Beitrag

    Dann sagen wir einfach mal herzlich Willkommen in der Forenwelt von Finanztip und auf interessante Gespräche und Diskussionen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Renate und willkommen hier! Ich freue mich sehr, wenn Experten die Runde bereichern!


    Um welchen Ratgeber handelt es sich genau? Wenn Du mir noch die URL postest, dann kann ich das Feedback an den jeweiligen Redakteur weiterleiten. Da wir allerdings schon so einige Artikel zum Thema Baufi haben, weiß ich jetzt nicht spontan, um welchen es geht 8o