Steuerliche Veranlagung bei Kontoeröffnung angeben

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich wollen ein Gemeinschaftskonto bei der Norisbank eröffnen ("Top-Girokonto"). Bei Anmeldung müssen wir angeben ob wir eine Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung haben. Das Problem ist, wir haben erst dieses Jahr geheiratet und noch nie die Veranlagung festgelegt. Was sollen wir hier angeben, ist eine Angabe eventuell später bei der Steuererklärung bindend, bzw. kann es zu Problemen kommen, wenn wir uns dann doch anders entscheiden?


    Ich möchte das Thema ungerne nebenher bei einer Kontoeröffnung regeln ohne die Konsequenzen im Detail zu kennen. Der Telefonsupport war leider wenig hilfreich und ziemlich unfreundlich.


    Danke und Gruß

    DuckData

  • Hallo DuckData, willkommen im FT Forum,

    ich habe auch ein gemeinsames Konto mit meiner Frau angelegt, da wurde allerdings nicht nach der Steuerveranlagung gefragt. Allerdings ist das bei einem Girokonto auch etwas merkwürdig, hier fallen keine Zinsen an, somit ist das für die Steuer nicht relevant.

    Bisher musste ich (wir) nur bei Geldanlagen unsere Steuernummer angeben, da anfallende Steuern von der Bank bei Ausschüttungen oder Dividenten gleich an das Finanzamt abgeführt werden. Gleiches gilt bei Verkäufen von Anteilen etc., mit den Steuerdaten kann man in der Steuererklärung eventuell zuviel gezahlte Beträge zurück fordern.

    Zum Problem, ich würde die Abfrage frei lassen und abwarten was passiert, die Steuerveranlagung kann man jederzeit über das Finanzamt ändern ohne das die Bank davon etwas erfährt, bin mir nach der Schilderung der Umstände am Telefonsupport nicht sicher ob es die richtige Bank ist.