BAFA Umweltprämie

  • Hallo Zusammen,

    im Dezember 2020 habe ich mir ein gebrauchtes, rein elektrisch betriebenes Auto zugelegt. Der Autohändler katte es an eine Firma verkauft gehabt und nach 2 Monaten wieder zurückgenommen. Dabei wurde die Umweltprämie bei der BAFA beantragt, gewährt und an den Erstbesitzer gezahlt. Der Zuwendungsbescheid der BAFA wurde dann wegen der Nichterfüllung der Richtlinie (das Fahrzeug muss für mind. 6 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben) zurückgenommen und der Erstbesitzer hat die Prämie der BAFA zurückerstattet.

    Der Autohändler hat mir dann das Fahrzeug (nach seiner Rücksprache mit der BAFA) als Förderfähig, unter Einhaltung der Förderrichtlinien für Gebrauchtfahrzeuge, verkauft.

    Ich habe dann im Dezember auch gleich einen Antrag auf die Förderung gestellt und 4 Monate später eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung:

    „Ausschließlich der erstgestellte Antrag für ein Fahrzeug ist Maßgebend“.

    In der Förderrichtlinie vom 21.10.2020 unter Nummer 2.2 (oder 3.2 in der PDF der Förderrichtlinie, da ein Absatznummerierungsfehler vorliegt), steht geschrieben: „Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA Umweltbonus gefördert werden.“ und nichts anderes. Wenn ein Zuwendungsbescheid zurückgenommen wird, geht man doch davon aus, dass das Fahrzeug nicht gefördert wurde. Auf mein Widerspruch hin kann dann erst jetzt im Oktober ein erneutes Schreiben, dass mein Widerspruch keine Erfolgsaussichten hat, da nur der Förderantrag für ein Auto nur einmal bewilligt wird, egal ob ein Antrag vorher abgelehnt wurde.

    Da liegt doch eine große Irreführung drin! Der Ablehnungs-Wortlaut der BAFA ist nicht in der Richtlinien (im Anhang) aufgeführt.

    Hat noch Jemand Erfahrungen damit?

    Für Hinweise oder Anregungen bin ich sehr dankbar!

  • Für mich ist die Sache auch ganz klar. "Geförder wird". Heißt, die Leistung muss sich noch irgendwie auswirken. Tut sie hier aber nicht, da sie bereits zurückgenommen und zurückgezahlt wurde. Ansonsten haftet aber ohnhein dein Hanlder dafür, wenn ihr das ausdrücklich im Vertrag festgehalten habt.