Widerrufsbelehrung aus 2013 Sparda Bank Berlin

  • Hallo


    Als erstes möchte ich Lob und Anerkennung für das gesamte Team hinter finanztip aussprechen. Ich hab hier schon sehr viel Input bekommen und z.B. Kreditbearbeitungsgebühren mit dem Musterschreiben zurückerhalten.


    Dieses Mal scheint es so, als müsste ich doch nachfragen. Es geht um eine Widerrufsbelehrung für eine im Juli 2013 abgeschlossene Immo-Finanzierung bei der Sparda-Bank Berlin. Nach meiner ersten rudimentären Überprüfung (Muster 2011) kann ich keine Fehler feststellen. Mir ist bewusst, dass es bei solchen Angelegenheiten bereits auf falsch gesetzte Kommas ankommen kann. Dennoch, hat jemand Erfahrung mit Verträgen ab 2013? Sind die Widerrufsbelehrungen mittlerweile "Gerichtsfest"?


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Frage:


    Wieso möchtest Du denn dieses Darlehen nach so kurzer Zeit bereits widerrufen?


    ... Die Aussage von @mel0107 ist richtig. In der Regel sind die Erklärungen im Zeitraum November 2002 bis 2010 fehlerhaft und können daher angegangen werden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Da kann ich mich anschließen. Nichtsdestotrotz können Verträge natürlich immer mal wieder fehlerhaft sein, z. B. auch Verbraucherkreditverträge. Aber diese Lücken zu finden, erfordert schon beachtliche Rechtskenntnis.


    Die Frage ist auch, ob sich Anlaufstellen wie die Verbraucherzentrale Hamburg Verträge nach 2010 durch den hohen Zulauf überhaupt ansieht. Wenn es da Rückmeldung in dieser Hinsicht gibt, wäre ich froh über Input! Bisher haben wir nur Rückmeldung zu Verträgen bis 2010 bekommen.


    Und danke für die Blumen, ich geb's an die Redaktion weiter!

  • Hallo Zusammen,


    Mal ein Zwischenstand von mir. Bei mir ging es um die Frage, ob die Widerrufsbelehrung aus einem Immo-Kredit von 2013 auch Fehlerhaft sein kann. So wie es scheint hat die Sparda-Bank Berlin das Widerrufsmuster von 2010 verwendet, sie hätten allerdings das vom 03.08.2011 verwenden müssen. Die Prüfung ist leider immer noch beim Anwalt, der sich jetzt auch schon 4 Wochen Zeit nimmt. Kann es jemand bestätigen, dass immer die letzte aktuelle Widerrufsbelehrung verwendet werden muss? Kann das Team von Finanztip wieder das Musterschreiben aus 2011 hinterlegen bzw. auch eventuell ein derzeit Aktuelles?

  • Hallo Franziska


    Dank für die schnelle Antwort.


    So in der Art dachte ich mir das, allerdings auf der Seite:http://www.finanztip.de/baufin…errufsbelehrung-darlehen/ .


    Was mir soeben auffällt, ist, dass das Musterschreiben aus 2010 von der Finanztip Seite anders ist, als das auf der BMJV Seite. Das Ausgabedatum ist von der Finanztip-Seite mit 29.Juli 2010 angegeben. Für den Zeitraum (11. Juni 2010 bis 22. Feb. 2011) auf der BMJV-Seite wird allerdings das Ausgabedatum 03. Aug. 2009 angezeigt. Irgendwas stimmt da nicht. Auch das Musterschreiben von 23. Feb 2011 bis 03. Aug 2011 wird ohne weiteres Ausgabedatum angezeigt.

  • Das gebe ich weiter! Toll, dass Sie so aufmerksam sind!


    (Entweder liegt es damit an dem von mir zitierten Link - ggf. sind das nicht die richtigen Belehrungen -, oder bei den Datumsangaben ist etwas schief gelaufen.)