Steuerliche Betrachtung Leerverkauf

  • Guten Abend,


    ich habe bei meinem ausländischen Broker (Degiro) in 2020 eine Position mit 100 Stück Deka MSCI World verkauft, der Bestand war dann 0. Etwa eine Stunde später wurde, laut Degiro wohl wegen einem Fehler an der Börse, die gleiche Position noch einmal verkauft. Weil ich dort ein "Basic"-Profil habe, sind aber eigentlich keine Leerverkäufe möglich. Ich bekam also prompt die Nachricht, dass ich das sofort ausgleiche solle.

    Weil ich zu der Zeit im Büro war und bei Degiro weder telefonisch noch per Mail zeitnah jemanden erreichen konnte, habe ich diesen Rückkauf sofort per App angewiesen.

    Soweit war es dann aus meiner Sicht erst einmal ok, jedoch wurde der Rückkauf dann gegen Börsenschluss noch einmal getätigt. Nun hatte ich wieder den alten Bestand und wollte versuchen, das erst einmal mit Degiro zu klären.

    Dort meinte man, dass es so ok sein müsste, weil ich mit den Transaktionen insgesamt etwas Gewinn erhalten hätte. Das stimmt auch soweit, allerdings habe ich nun ein Problem, das irgendwie verständlich in meiner Steuererklärung abzubilden.

    Habt ihr eine Idee?


    Vielen Dank für die Unterstützung hier.

  • Degiro hat seinen Sitz außerhalb Deutschlands und stellt m.W. auch keine freiwillige Jahresübersicht nach deutschem Steuerrecht bereit.

    Überschüsse aus Leerverkäufen werden auf der Anlage KAP nicht gesondert abgefragt, daher würde ich den Gewinn den Kapitalerträgen ohne Steuerabzug zurechnen. Da Kauf und Verkauf (bzw. umgekehrt) im gleichen Jahr stattgefunden haben, muss man, soweit ich weiß, die tatsächlichen Kauf- und Verkaufswerte verwenden.