Hat die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung qualitativ abgebaut?

  • Guten Tag,


    mich würde interessieren, ob die Alte Leipziger BU-Versicherung aus eurer Sicht qualitativ abgebaut hat - oder ganz im Gegenteil: Ist die BU-Versicherung im Laufe der Jahre eurer Meinung nach dort sogar besser geworden? Würdet ihr beispielsweise eine BU Police bei der Alten Leipziger aus 2015, 2017 oder 2019 gegen eine BU Police von dort aus dem Jahr 2021 eintauschen? Die Alte Leipziger war ja lange Marktführer in der BU. Hat sich in den letzten Jahren daran etwas geändert?


    Gruß Feri

  • "Eintauschen" bedeutet, dass der Beitrag aufgrund des dann höheren Alters vermutlich teurer sein wird.

    Zudem gibt es neue Gesundheitsfragen..

    Beide Punkte bitte in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

  • Hallo.


    Das wäre wohl eher eine Frage an jemanden der/die sich beruflich mit der Thematik befasst. Laienhafte Einschätzungen der Versicherungsbedingungen sind wahrscheinlich nicht sehr hilfreich.

    Ob ein/e professionelle/r Anbieter/in sich pro bono dazu auslassen will, kann ich so nicht sagen.


    Vielleicht mag Dr. Schlemann dazu ein paar Worte an die Community richten.

  • "Eintauschen" bedeutet, dass der Beitrag aufgrund des dann höheren Alters vermutlich teurer sein wird.

    Zudem gibt es neue Gesundheitsfragen..

    Beide Punkte bitte in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

    Ich glaube, er meint einen reinen Vergleich der Versicherungsbedingungen.

    Hallo,

    genau gfra, mir ging es um einen reinen Vergleich der Bedingungen der BU Versicherungen, wenn man höheres Alter und die Gesundheit mal ausklammert. Man kann ja annehmen, dass die Gesundheit gleich gut geblieben ist und durch die neue Berufsgruppeneinteilung auch für inzwischen ältere Personen ein gutes Preis/Leistungs Verhältnis vorliegen kann.

    Gruß

    Feri

  • Wenn Referat Janders ruft bin ich natürlich gerne zur Stelle. :)


    Beim Googeln nach "BU-Check" oder "Check Berufsunfähigkeitsversicherung" stößt man gleich unter den ersten Treffern auf eine Seite von uns, die sich mit genau dieser Thematik detailliert beschäftigt. Leider darf ich selbst dorthin nicht verlinken. Wer sie findet, mag anderen vielleicht die Suche mit einem Link erleichtern. :)


    Hier ein paar Gedanken daraus:


    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein lang laufender Vertrag. Bis zum Rentenalter (derzeit 67) sind es häufig 30 Jahre und mehr. Solche Verträge sollte man grundsätzlich nicht ohne Not verändern.


    Aber: Das Angebot von Berufsunfähigkeitsversicherungen verändert sich ständig. Der Wettbewerb schläft nicht, es kommen immer wieder neue Lösungen auf den Markt. Besonders für die begehrte Zielgruppe der Akademiker mit geringerem Berufsunfähigkeitsrisiko wurde eine BU in den letzten Jahren durch eine genauere Differenzierung sogenannter Berufsgruppen immer günstiger. Nichtraucher werden inzwischen auch mit niedrigeren Prämien belohnt. Insofern könnte es sich für Feri durchaus lohnen, seine "alte" BU fachkundig (!) checken zu lassen. Die Ersparnis kann bis zu 30% betragen, zusätzlich bekommt man noch den Rückkaufwert der alten BU ausgezahlt.


    Wichtiger sind aus meiner Sicht qualitative Gründe für eine Veränderung, z.B. wenn die alte BU zu knapp konfiguriert wurde (also nicht Nettoeinkommen bis 67 mit 3% Leistungsdynamik und ggf. noch AU Klausel) oder wenn der alte Vertrag auf unsicheren Füßen steht, weil Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet haben und die Gesellschaft sich im Leistungsfall (zu Recht!) auf eine sog. „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ berufen kann und dann nicht zahlt.


    Hier zunächst die wichtigsten Fußangeln bei einem evtl. Wechsel der BU:

    1. Bei einem Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 21 VVG i.V.m. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann. Bei einer alten BU ist ein Teil dieser Fristen schon abgelaufen. Dieser Umstand kann relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden. Seien Sie hier also besonders genau bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie mit der Einholung von Auskünften von Krankenkasse bzw. Krankenversicherung und behandelnden Ärzten (Einsichtsrecht nach § 630g BGB).
    2. Vor einer Kündigung Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung immer erst einen neuen Vertrag abschließen. Erst wenn Sie die Police in Händen halten, ist Ihr neuer Vertrag in trockenen Tüchern. Bei einer Ablehnung des neuen Versicherers und einer voreiligen Kündigung stehen Sie sonst möglicherweise ganz ohne Versicherungsschutz da! Aufgrund der Kündigungsfristen des alten Vertrags kommt es bei einem Wechsel der BU häufig zu einer Überlappung, in der Sie sowohl den Beitrag für die alte BU wie auch für eine neue BU bezahlen. Mit einer Vordatierung der neuen BU (meistens bis 6 Monate) lässt sich das optimieren.
    3. Bedingungswerke haben sich in den letzten Jahren häufig verbessert, manche Regelungen wurden dabei aber auch still und leise verschlechtert. Deshalb sollten Sie sich die Unterschiede der Bedingungen Ihrer alten BU und der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail erklären lassen und abwägen.

    Und damit sind wir beim Thema Alte Leipziger.


    Wie von Feri vermutet fallen die qualitativen Veränderungen der neueren Tarifgenerationen der Alte Leipziger 2020 und 2021 nicht nur zugunsten der Kunden aus. Wir haben die Änderungen mit + positiv, 0 neutral und – negativ bewertet. Bei einer evtl. Veränderung der BU nach einem BU-Check sind genau diese Unterschiede gegeneinander abzuwägen.


    Änderungen BU Alte Leipziger 2020

    + Vielfach günstigere Beiträge durch eine differenziertere Berufsgruppeneinstufung („Fairscore“), besonders bei Nichtrauchern

    + Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze der GRV (aktuell 67)

    + Erhöhung der BU mit Ausbaugarantie und Nachversicherungsgarantie um 1.000 EUR auf bis zu 3.500 EUR p.m. möglich

    + Zinslose Beitragsstundung

    + Infektionsklausel für alle Berufe (gilt auch für Altverträge)

    + BU Abschluss bis Eintrittsalter 60 möglich

    + Beginner-Bonus für Studien-/Berufsanfänger: Erhöhung um max. 200% der ursprünglichen BU-Rente

    + Vereinfachung der Antragsfragen, Reduzierung des ambulanten Fragezeitraums von 5 auf 3 Jahre.

    – Neue Obergrenze für Beitragsdynamik ohne Einkommensnachweise

    – Auszahlung Rückkaufwert bei Kündigung des Vertrages gestrichen

    – Auszahlung Rückkaufwert im Todesfall des Versicherten gestrichen

    – Kein Rechtsanspruch mehr auf die Rechnungsgrundlagen bei Abschluss des Vertrages im Fall zukünftiger Dynamikerhöhungen

    – Ereignisunabhängige Erhöhung (Ausbaugarantie) nur noch max. 500 EUR (Ausnahme bleiben Berufsstarter)


    Änderungen BU Alte Leipziger 2021

    2021 hat die Alte Leipziger ihre Bedingungen ein weiteres Mal angepasst.


    Folgende Klarstellungen gelten auch für ältere sog. „Bestandsverträge“

    + Mischtätigkeiten aus verschiedenen Teilzeittätigkeiten (inkl. Hausfrau / Hausmann) gelten als zuletzt ausgeübter Beruf

    + Verzicht auf die Umorganisationsprüfung in bestimmten Fällen

    + Gesetzliche Erwerbsminderungsrente als BU-Nachweis

    0 Infektionsklausel: „anerkannter Hygieniker“ wird ersetzt durch „Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin“

    – Einschränkung der Ausbaugarantie bei Schülern, Studenten und Hausfrauen/-männern

    + Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze ohne Risikoprüfung


    Neuregelungen:

    – Neue ABC-Klausel für Verträge ab 1.1.2021: Keine Leistung mehr wenn die BU durch vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen oder radioaktive, biologische oder chemische Stoffe ausgelöst wurde.

    + Verlängerte Antragsfrist von 12 Monaten zur Nutzung der Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Geburt, etc.) und für den Beginner-Bonus von Studenten und Berufseinsteigern für Verträge ab 1.1.2020.


    Zum 27.2.2021 wurden noch einmal einige Berufsgruppeneinstufungen verändert, insbesondere im pädagogischen Bereich. Dadurch verändern sich die Beiträge.


    Alles in allem ist die Alte Leipziger aber weiterhin einer von nur zwei Anbietern in unserer "Mercedes"-Kategorie. In den meisten Fällen dürften die Verbesserungen überwiegen.


    Natürlich arbeiten alle Anbieter weiter an der Optimierung ihrer Bedingungswerke, die nächsten Änderungen stehen zum Jahreswechsel ins Haus. Ach ja, da werden BUs auch wieder bis zu 10% teurer: Der "Garantiezins" sinkt von 0,9 auf 0,25% und das Eintrittsalter steigt wie immer zum 1.1.. Also husch husch und das Thema nicht auf die lange Bank schieben - Gesundheit wird ja auch selten besser.


    Still confused but on a higher level? Wir beraten gerne :).


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich verlinke hier den Link den Sie vermutlich meinten, weil auch dieser sehr hilfreich ist: https://schlemann.com/berufsun…nfaehigkeitsversicherung/


    Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht die ABC Klausel, die sich im Vergleich zu älteren Verträgen bei der Alten Leipziger verschlechtert hat, in der heutigen Corona Zeit? Dieser Punkt hat sich ja scheinbar erst Anfang 2021 verschlechtert - oder gilt diese neue, weniger gute ABC-Klausel auch für ältere Verträge bei der Alten Leipziger rückwirkend?


    Was ist bei den Dynamikerhöhungen mit "Rechnungsgrundlagen bei Abschluss" gemeint und warum ist das nachteilig?


    Gruß Feri

  • Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht die ABC Klausel, die sich im Vergleich zu älteren Verträgen bei der Alten Leipziger verschlechtert hat, in der heutigen Corona Zeit? Dieser Punkt hat sich ja scheinbar erst Anfang 2021 verschlechtert - oder gilt diese neue, weniger gute ABC-Klausel auch für ältere Verträge bei der Alten Leipziger rückwirkend?


    Was ist bei den Dynamikerhöhungen mit "Rechnungsgrundlagen bei Abschluss" gemeint und warum ist das nachteilig?


    Gruß Feri

    Danke für Ihre nette Rückmeldung Feri ! :)


    Die ABC Klausel bezieht sich auf "vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen oder radioaktive, biologische oder chemische Stoffe". Sollte dieser Fall eintreten, haben wir glaube ich ein globales Problem, das sich nicht mehr durch Versicherungen lösen lässt.


    Wenn die bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen nicht für die Kalkulation der BU-Leistungen aus einer planmäßigen Erhöhung der Beiträge gelten, dann wird nach den zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen dynamisiert. Folgen sind u.a., dass nicht mehr der aktuelle Rechnungszins von 0,9%, sondern der ab 1.1.2022 geltende Rechnungszins von 0,25% Anwendung findet und dass ggf. mit anderen sog. Ausscheidewahrscheinlichkeiten / Sterbetafeln kalkuliert wird. Tendenziell bringt das für den Kunden also eine leichte Verschlechterung. Letztlich ist es aber ohnehin günstiger, zu Beginn eine möglichst hohe BU abzusichern, statt auf spätere Dynamiken zu setzen, die - abgesehen von diesen Rechnungsgrundlagen - immer mit dem aktuellen Eintrittsalter kalkuliert werden. Deshalb ist jede spätere Dynamik immer minimal teurer als die ursprüngliche BU. Ein weiterer Grund, weshalb landläufige Empfehlungen, anfänglich nur 70% oder 80% des Nettoeinkommens abzusichern, unsinnig sind. Dynamik bleiben aber trotzdem sinnvoll, damit die BU mit Inflation und Einkommenssteigerungen ohne Gesundheitsprüfung Schritt halten kann. Günstiger sind jedoch immer größere Aufstockungen, sobald diese möglich sind.

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  • dann wird nach den zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen dynamisiert.

    Vielen herzlichen Dank für Ihre super Antwort, Dr. Schlemann! :thumbup::)


    Gilt das mit den Rechnungsgrundlagen für Dynamiken auch für die Leistungsdynamiken? Sie schreiben nur von der Beitragsdynamik.


    Ich lese raus, dass sich die Nachteile nach Ihrer Meinung in Grenzen halten und eher positive Aspekte überwiegen, oder? Würden Sie also bei Ersparnissen von netto 16 % einen alten gegen einen neuen Vertrag wechseln? Wenn man den erhöhten Beitrag im aktuellen Tarif unter Einberechnung der Beitragsdynamik auf 40 Jahre anschaut, ist das schon deutlich mehr als ca. 6000 € in meinem Fall. Ich habe einfach mal nach dem Schema unter "Akademiker mit Bürojob" auf https://schlemann.com/berufsun…nfaehigkeitsversicherung/ gerechnet.


    Gruß Feri

  • Liebe/r Feri zahlt man für Leistungsdynamiken Beiträge? Nein, daher verändern sich auch deren Rechnungsgrundlagen nicht. :)


    Über die Frage Veränderung oder nicht würde ich an Ihrer Stelle schon noch mal vertieft gemeinsam mit einem Profi nachdenken. Es geht ja nicht nur um Bedingungen und Beitrag, sondern vor allem auch um Ihre Gesundheitshistorie und ggf. eine Anpassung an Ihre aktuelle Lebenssituation.

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  • Liebe/r Feri zahlt man für Leistungsdynamiken Beiträge? Nein, daher verändern sich auch deren Rechnungsgrundlagen nicht. :)


    Über die Frage Veränderung oder nicht würde ich an Ihrer Stelle schon noch mal vertieft gemeinsam mit einem Profi nachdenken. Es geht ja nicht nur um Bedingungen und Beitrag, sondern vor allem auch um Ihre Gesundheitshistorie und ggf. eine Anpassung an Ihre aktuelle Lebenssituation.

    Vielen Dank für Ihre Antworten! :)

  • Natürlich arbeiten alle Anbieter weiter an der Optimierung ihrer Bedingungswerke, die nächsten Änderungen stehen zum Jahreswechsel ins Haus. Ach ja, da werden BUs auch wieder bis zu 10% teurer: Der "Garantiezins" sinkt von 0,9 auf 0,25% und das Eintrittsalter steigt wie immer zum 1.1.. Also husch husch und das Thema nicht auf die lange Bank schieben - Gesundheit wird ja auch selten besser.

    Guten Abend Dr. Schlemann ,


    eine Frage noch: Ist es sinnvoll, abzuwarten, ob sich schon im Dezember 2021 Neuerungen der Versicherungsbedingungen ergeben und dann die neuen (besseren?) Bedingungen zum günstigeren Eintrittsalter noch 2021 abzuschließen? Ich frage nach, weil auf Ihrer Website im Bereich PKV etwas zu einer "Vorschaltanwartschaft" steht - gilt das auch für BU-Versicherungen?


    Grüße Feri

  • Für die BU gibt es keine Vorschaltanwartschaft. Sollten Bedingungen zum 1.1. verbessert werden, dann gilt dies i.d.R. nur für einen Versicherungsbeginn ab 1.1. Der Beitrag wäre dann wg. Senkung "Garantiezins" und höherem Eintrittsalter im Zweifel entsprechend teurer.


    Beantworten Sie mir im Gegenzug doch bitte folgende Frage: Wieso puzzeln Sie hier immer noch selbst herum, statt sich endlich professionell beraten zu lassen? Es gibt beim Abschluss einer BU noch viel mehr Fußangeln, die Sie im Leistungsfall teuer zu stehen kommen.

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  • Beantworten Sie mir im Gegenzug doch bitte folgende Frage: Wieso puzzeln Sie hier immer noch selbst herum, statt sich endlich professionell beraten zu lassen? Es gibt beim Abschluss einer BU noch viel mehr Fußangeln, die Sie im Leistungsfall teuer zu stehen kommen.

    Natürlich, die beantworte ich gerne: Ich informiere mich gerade gründlich, u. a. auch durch die Lektüre Ihrer Website und durch Austausch in diesem Forum, bevor ich mich beraten lasse, um mir selbst eine Beratung weitgehend auf Augenhöhe mit dem Berater zu ermöglichen. Ich verstehe, dass Sie hier im Forum und auf Finanztip Werbung machen möchten, aber bitte lassen Sie mich doch zwanglos die ureigene Funktion eines Forums nutzen, nämlich die einer offenen Informations- und Austauschplattform. Vielen Dank dafür und schönen Sonntag noch.

  • Sie brauchen sich ja gar nicht unbedingt von uns beraten zu lassen Feri , es gibt noch vier andere Berater, die Finanztip empfiehlt. Inzwischen sind Sie m.E. weit über den "sweet spot" von Pareto hinaus, was das durchaus sinnvolle Eigenstudium vor einer Beratung angeht. Ich sehe auch die Gefahr einer trügerischen "Kompetenzvermutung" anhand der ganzen gesammelten bruchstückhaften Informationen, die nicht unbedingt zu richtigeren Entscheidungen führt. Aber das müssen Sie für sich selbst entscheiden - viel Erfolg dabei und alles Gute.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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