E-Ü-R - Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung - ersuche euren Rat

  • Guten Abend,


    mache dieses Jahr erstmalig meine Steuererklärung selbst (ich weiß, bin schon über dem Abgabetermin) und stoße etwas an meine Grenzen.


    Bislang konnte ich alles in mein Programm eingeben und hat wunderbar funktioniert, doch einzig eine Aufschlüsselung, die seinerzeits mein Steuerberater erstellte, bereitet mir Kopfschmerzen, da ich dies leider so nirgendwo angeben kann.


    Anbei ein Screenshot der Ermittlung.

    Hier handelt es sich um Position 1., 2. und 3. die mir so leider nichts sagen.

    Was ist denn die Absetzung der Nutzung nach §7 Abs, 4 Nr. 2a EStG aus 2015 Haus 2% von 40.183 (klar, in diesem Jahr kauften wir unser Haus, doch hatten einen weit höheren Kredit als 40183€)


    Zudem sagt mir aus 2015 AHK 1.Jahr und der Betrag von 19.447


    und ebenso aus 2016 AHK 2. Jahr und der Betrag von 42804


    was bedeutet AHK und wie komme ich denn auf diese Beträge, wo könnte der Steuerberater diese bezogen haben?


    (mit den anderen Positionen der EÜR komme ich soweit klar)


    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet.


    LG

  • Hallo hpoperator86 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung.


    Ich vermute mal, dass es sich um ein 2015 erworbenes Haus handelt, das 2015 und 2016 renoviert wurde , und bei dem ein Anteil selbstbewohnt (ca. 60%) und ein Anteil vermietet (ca. 40%) ist.


    AHK sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten (des Gebäudes ohne das Grundstück). Von diesen darf man dann 2% p.a. als Abschreibung für Abnutzung (= das Haus wird durch Benutzung jedes Jahr weniger Wert, nach 50 Jahren ist es -steuerlich- nichts mehr wert) absetzen.


    Die drei Zeilen sind entsprechend meiner Vermutung (s.o) jeweils die auf die vermietete Wohnung entfallenden Anteile

    1. des Kaufs

    2. der Renovierung in 2015

    3. der Renovierung in 2016


    Auf die Zahlen käme man so: Kaufpreis ca. 40183/0,4= 100.457 inkl. Anschaffungsnebenkosten zzgl. Grundstück. Die Renovierungen rund 155T€ sofern sie nicht auf die beiden Wohnungen separat zuordenbar waren.


    Die Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude und im zweiten Schritt auf die Wohnungen müsste der Steuererklärung 2015 zu entnehmen sein, der Nachweis der Renovierungen entsprechend aus den Erklärungen 2015 und 2016. Diese Werte werden von Jahr zu Jahr fortgeschrieben.


    Kleiner Tipp: Das Wiso Steuer-Sparbuch (ca. 25 €) hat die EÜR für Vermieter drin. Testversion hier https://www.buhl.de/c-j/wiso-sparbuch-2021/