Übernahme Riester Vertrag im Todesfall

  • Liebe Finanztip Community,

    folgendes Szenario:

    Ehemann hat einen Riester Vertrag. Ehefrau aktuell nicht. Im Todesfall des Ehemannes soll die Ehefrau den Riester Vertrag übernehmen. Dafür muss die Ehefrau einen Riester Vertrag abschließen um die staatlichen Zulagen zu sichern. Viele Riester Anbieter bieten ab 2022 keine neuen Riester Verträge mehr an, wodurch sich ein eben im Todesfall des Ehemannes ein Problem ergibt, da die Ehefrau ja dann keinen neuen Riestervertrag mehr abschließen kann und deswegen die ganzen staatlichen Zulagen und Steuerersparung zurück gezahlt werden müssen.
    Ist es ratsam jetzt noch schnell einen Riestervertrag für die Ehefrau abzuschließen? Habt ihr andere Tipps für diese Situation? Ich glaube das Problem ist nicht so selten in Deutschland und ich bin erstaunt, dass es wohl keine Alternative gibt, als einen zweiten Riester Vertrag abzuschließen, wodurch ein Ehepartner nicht mehr alleinig die Zuschüsse für die Kinder mitnehmen kann.
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Viele Grüße

    Stefan

  • Die Übertragung nach Todesfall ist mit Fristen verbunden in Jahresdimensionen.

    Bei Wohnriester z.b. nach Verkauf vier Jahre

    Nur um für den Todesfall gerüstet zu sein einen Vorratsriester anzu legen na ja.

  • Hallo zusammen,
    danke für die Antworten.
    Zu Antwort 1: Meines Wissens kann man die Kinderzulagen nur einem Elternteil zukommen lassen, daher ist es ja weniger Effizient 2 Riester Verträge (Mann und Frau) zu haben und dann die entsprechenden Zulagen aufzuteilen/nur einem zukommen zu lassen.

    Zu Antwort 2: Da es zukünftig schwerer wird neue Riesterverträge abzuschließen, weil sich immer mehr Anbieter aus dem Riester Geschäft zurückziehen, hat man doch ein Problem. Also im Fall des Todes des Ehepartners mit Riestervertrag kann der noch lebende Ehepartner doch nicht einfach den Vertrag übernehmen ohne einen eigenen Riestervertrag zu haben. Oder gibt es hier einen Anspruch immer einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können?
    Viele Grüße

    Stefan

  • Zur Not wird dir die Gesellschaft des Verstorbenen einen Vertrag geben. Einfach das Riestervermögen durch die Versicherung einbehalten, weil nirgendwo Verträge abschließbar sind, wird nicht passieren.

  • Hm, da wäre ich mir nicht so sicher. ?(

    Das übertragene Kapital müsste ja ggf. komplett garantiert werden. Das ist für den Anbieter nicht gerade reizvoll.

    Der Tod in der Sparphase löst grundsätzlich eine "schädliche Verwendung" aus, die ggf. (eben wenn möglich) durch Guthabenübertrag in einen eigenen Vertrag des überlebenen Ehegatten umgangen werden kann.