Hallo zusammen,
ich habe mir im Jahr 2020 eine Photovoltaikanlage nebst Batteriespeicher und Wallbox angeschafft. Für die Besteuerung habe ich die Regelbesteuerung gewählt, um mir die Umsatzsteuer wieder erstatten zu lassen, und die Anlage auch abschreiben zu können. In verschiedenen Veröffentlichungen habe ich gelesen, daß beispielsweise die Vorsteuer für Anlage und Speicher bei zeitgleicher Anschaffung erstattet wird. Gleiches gilt auch für die Abschreibung, zumindest wenn ich der hier viel erwähnten Veröffentlichung der Finanzverwaltung Bayern folge.
Dummerweise weigert sich mein Finanzamt einen Zusammenhang anzuerkennen, und lässt eine Vorsteuererstattung wie auch AfA nur für die reine PV-Anlage zu. Der Rest wird als „Privatvergnügen“ bezeichnet. Für die Wallbox kann ich das noch halbwegs nachvollziehen, aber für den Speicher nicht mehr. Zitat, sinngemäß: „Es ist ein föderales Land, die Regelungen in Bayern gelten für uns in Brandenburg nicht…“. Auf meine Bitte nach Nennung der Rechtsgrundlagen für den brandenburgischen Weg, und warum dieser von vielen anderen Bundesländern abweicht, bekam ich keine Antwort mehr, sondern nach einigen Wochen meinen Einkommensteuerbescheid mit dem Hinweis, daß die „Prüfung abgeschlossen“ sei. Natürlich ohne Berücksichtigung des Speichers…
Bei leider nur telefonischer Anfrage, ohne festgehaltenes Datum, Namen oder Uhrzeit, irgendwann letztes Jahr, hat ein Mitarbeiter mir noch die steuerliche Akzeptanz der gesamten Investition bestätigt
(Der Vollständigkeit halber: Finanzamt Oranienburg)
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann auf bundesweit gültige gesetzliche Quellen verweisen? Ich habe tagelang im Internet recherchiert, bin aber nur bedingt fündig geworden.
Dank und Gruß,
Wolferl