In PKV als Angestellter wechseln - Frau verbeamtet - sinnvoll?

  • Sch... auf die Glaskugeln!

    Man kann und/oder sollte sein Plänchen (finanzielle Lebensplanung...) ruhig alle Jahre wieder einmal in die Finger nehmen und kucken, ob alles noch so in etwas passt, wie früher einmal angedacht. Dass keine Socke weiter als bis jetzt eben gerade in die Zukunft schauen kann, sollte klar sein.

    Ja... alle Annahmen für die Zukunft sind spekulativ!

    Ich neige dazu, mit 'fetten' Zahlen zu rechnen... und kann über solche Hasenhirne von Versicherungsvertretern nur lachen, die ihren potentiellen Opfern mit so'm Schwachsinn rüberkommen :D

    Alles gut. Mir ging es mehr um die Aussage, ein Darlehen aufzunehmen, um dieses in ein ETF zu schmeißen

  • Klar, aber dafür sollte man wirklich keine Schulden aufnehmen. Aber grundsätzlich bin ich da eher bei dir. Finanztip und viele empfehlen ja immer, erst Schulden abbauen und dann sparen. Mir erschließt sich dann immer nicht, wieso ich z. B.einen Kredit mit 3 Prozent Zinsen eher tilgen sollte als nebenher in ETF gehen, wo deutlich mehr Rendite drin ist

  • Zinsersparnis ist steuerfrei. Entsprechend ist eine Tilgung bei 3% äquivalent zu ~4% Rendite einer Anlage. Für garantierte Rendite ist das gar nicht schlecht und dürfte diverse konservative und "ausbalancierte" Portfolios schlagen, selbst wenn wir die 7% für Aktien annehmen.

    Und dann ist die Frage ob bei der aktuellen Bewertung mittelfristig wirklich derart hohe Renditen an der Börse zu erwarten sind.

  • Mit über 35 und vorerkrankt, würde ich nicht eine PKV gehen.


    Gerade die Angestellten, die noch keine 100k p.a. verdienen, werden meist nicht richtig glücklich mit der PKV. Durch den AG-Zuschuss werden diese Angestellten motiviert in einen leistungsstarken (=teuren) Tarif zu gehen, was langfristig teuer wird, weil der AG-Zuschuss gedeckelt ist.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Klar, aber dafür sollte man wirklich keine Schulden aufnehmen.

    Ich weeeeeeiiiiiiiiißßßßß!


    Mich interessiert aber nicht die Bohne, was man ("man" = "Michel") tun sollte und was nicht. Wer kam denn mit der Idee rüber, das man nicht kreditfinanziert spekulieren sollte, und wann konnte man diese Empfehlung generell gelten lassen?


    Und zur Güte... ich habe nicht empfohlen, es so zu machen! Ich habe lediglich angeregt, über Kohle nachzudenken und mal mehr zu rechnen... damit jemand nicht mit 66 1/2 plötzlich feststellt... "Ui, jetzt wird's aber eng!"


    Und wegen der Logik und Glauwürdigkeit... wenn ich (oder i-jemand) jemandem empfehle, Geld in ETF zu sparen, weil die Wahrscheinlichkeit groß ist, in 15+ Jahren keine Miese zu machen, sondern vielleicht doch eher Durchschnittsrenditen von 7 bis 8% einzufahren, kann ich doch auch im gleichen Atemzug eine 'moderate' kreditfinanzierte Spekulation in Erwägung ziehen. Oder hä?

  • Danke für die zahlreichen Antworten.


    Also kann ich festhalten, dass es nur ohne die 30 % Aufschlag eine Sache ist, die zu überlegen wäre. Dann auch nur, wenn das Geld, was ich weniger als in der GKV zahle, geschickt investiert wird, um im Rentenalter nicht das böse Erwachen zu haben, da der AG - Anteil wegfällt.

  • Der AG-Anteil fällt nicht weg. Er beträgt während der aktiven Zeit und während der Rente maximal dem AOK Satz bezogen aufs Einkommen.

    Mit Kindern und Risikozuschlägen und einem hohen Eintrittsalter in einem leistungsstarken Tarif ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, schon früh hohe Eingenbeiträge zu zahlen. Das sind dann die unglücklichen PKV Versicherten, die m.E. selbst Schuld sind.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Der AG-Anteil fällt nicht weg. Er beträgt während der aktiven Zeit und während der Rente maximal dem AOK Satz bezogen aufs Einkommen.

    Mit Kindern und Risikozuschlägen und einem hohen Eintrittsalter in einem leistungsstarken Tarif ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, schon früh hohe Eingenbeiträge zu zahlen. Das sind dann die unglücklichen PKV Versicherten, die m.E. selbst Schuld sind.

    Stattdessen gibt es doch maximal 7,95 % des Rentenzahlbetrages. Weg fallen der Beitrag für Rückstellungen (wenn man ihn vereinbart hat ;)) und die Versicherung fürs Krankentagegeld, oder habe ich nichts mehr verstanden?

  • Der gesetzliche Beitragszuschlag von 10% entfällt ab 60.


    Die zusätzlich gerne verkaufte Beitragsentlastung ist lebenslänglich weiterzuzahlen, also auch während der Zeit der Beitragsentlastung. (kein Scherz!) Aber man spart ja Steuern und belohnt das Gierzentrum des Gehirns.


    Krankentagegeld entfällt mit Rentenbeginn.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Bei nicht gesetzlich Versicherten wird mit der Rente ein Zuschlag in Höhe des AG-Anteils ausgezahlt.


    Finde den Unterschied:


    Plusrentner.pdf      Normalrentner.pdf


    Ach, wenn ihr euch das schon so genau anschaut, werdet ihr feststellen, dass der Rentner die PV alleine trägt und dass der Rentner den KV-Beitragssatz mit Krankengeldanspruch bezahlt.


    Staatsbesch... eben.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Ein Arbeitgeberzuschuss ist ein Arbeitgeberzuschuss. Und hat damit nichts mit dem Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentenversicherung zu tun. Alleine die Höhe und Bemessungsgrundlage ist doch schon eine ganz andere. Und damit ist die Aussage halt grundsätzlich schon mal falsch, dass für nicht gesetzliche Versicherte ein Zuschlag i n Höhe des Arbeitgeberzuschlages gezahlt wird

  • Ich habe am Wochenende nochmal recherchiert, die 30 % Zuschlag brechen einem echt im Alter das Genick.


    Zum Thema Glaskugel:

    Hat jemand schonmal mit dem § 41a Satz 1 VVG Erfahrungen gemacht (Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Zuschlags) und konnte diesen erfolgreich anwenden?

    Dieser sagt folgendes:

    „Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“

  • Zum Thema Glaskugel:

    Hat jemand schonmal mit dem § 41a Satz 1 VVG Erfahrungen gemacht (Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Zuschlags) und konnte diesen erfolgreich anwenden?

    Dieser sagt folgendes:

    „Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“

    Ich persönlich nicht, aber andere: https://dejure.org/dienste/lex/VVG/41/1.html


    Den § 41a VVG gibts übrigens nicht mehr > § 41 VVG