Ausgabeaufschlag berücksichtigt bei Abgeltungssteuer nach 2018?

  • Hallo,


    ich habe mit der Sparkasse abgeschlossen und mein Depot zur Consorsbank übertragen lassen. Es kammen 4 Immobilienfonds rüber. Mir fiel aber auf, das die Einstandskurse bei Consorsbank durchweg kleiner waren als bei der Sparkasse. Konkret jeweils um den jeweiligen Ausgabeaufschlag. Grundsätzlich mindert dieser als Teil der Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer. Auf Nachfrage bei der Sparkasse hieß es, daß in 2018 mit der Einführung der Abgeltungssteuer alle Wertpapiere auf ihren 'echten' Einstandswert gesetzt wurden (also exklusive Aufschlag). Somit hätte ich leider Pech und könnte diesen steuerlich leider nicht geltend machen.


    Kann jemand dies bestätigen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Vielen Danke

  • Somit hätte ich leider Pech und könnte diesen steuerlich leider nicht geltend machen.

    Warnhinweis: Keine Steuerberatung.


    Das ist mMn falsch, da die Ausgabeaufschläge zu den Anschaffungskosten gehören. Wenn sie beim Verkauf nicht in der Steuerbescheinigung auftauchen würde ich Sie bei der Steuererklärung darlegen (Stichwort "korrigierte Werte" in der Anlage KAP). Dazu die Kaufbelege der Sparkasse vorhalten.


    Rechtsquelle §20 Abs. 4 Satz1 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html


    Generell stellt sich mir die Frage ob hier nicht ein Missverständnis vorliegt. Der Einstandswert ist mMn richtig ohne AA. So werden bei Aktien auch die Anschaffungskurse ohne Transaktionskosten angezeigt. Allerdings sind im Hintergrund die Transaktionskosten gespeichert. Je nach Depotbank kann man die einsehen oder man bekommt eine separate Mitteilung. Hast Du das mal gecheckt? Bei DAB / Smartbroker (andere Marke von BNP / Consors) ist das genau so angedruckt, also einmal die Anschafffungskosten und einmal die Nebenkosten.


  • Nachtrag bzw. Korrektur:


    Sorry, ich stand auf der Leitung, ich hatte die Rechtsumstellung nicht berücksichtigt.


    Du müsstest Anfang 2018 von der Sparkasse eine Abrechnung über den fiktiven Verkauf der Fonds zu Ende 2017 bekommen haben. Dabei sollte der AA berücksichtigt worden sein. Beim Verkauf bei Consors wird dieser Wert genommen und zusätzlich der Wertzuwachs ab 01.01.2018. Damit sollte es keine Probleme hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung geben.


    Zum Nachlesen https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/ speziell Punkt 2 und 7.


    Schöne Grüße an die Sparkasse: sie hat Dir Unsinn erzählt.

  • Wie gesagt müsstest Du die Abrechnung bereits Anfang 2018 erhalten haben.


    Die Antworten im anderen Forum decken sich mMn mit meinen Aussagen. Noch zur Ergänzung weil das dort nicht so explizit gesagt wurde: Sofern die Fonds vor 2009 angeschafft wurden sind sie für die Zeit bis Ende 2017 steuerfrei und ab dann gilt ein Freibetrag von 100T€. In diesem Fall ist der AA nicht ansetzbar, da es ja keinen Gewinn bis Ende 2017 gibt. Ggf. hat die Sparkasse das gemeint oder verwechselt.