Zuteilungsreifer BSV - wann Zuteilung einfordern wegen Treueprämie? Einfach Kündigung abwarten?

  • Schönen guten Morgen,


    die BSH hat mir gestern einen Brief geschrieben und verlangt die Nachzahlung des Regelsparbetrages für die letzten 1 1/2 Jahre, andernfalls will man mir den BSV kündigen. Einen vorherigen Hinweis den Regelsparbetrag voll zu zahlen habe ich nie erhalten.

    Aufgrund dessen habe ich mich nun zwangsläufig etwas mehr mit dem Thema beschäftigt, die Regelsparbeträge sofort nachbezahlt und die monatliche Zahlung für die Zukunft angepasst. Damit hat sich das mit der versuchten Kündigung erst mal.


    Da die BSH mich nun hellhörig machte, habe ich dank dem Forum hier erfahren, dass es ggf. Anrecht auf eine Treueprämie gibt (12 Monate Haltepflicht)

    Das ist in meinem Vertrag tatsächlich der Fall. Tarif ist "A-Standard" von 2003 (AM vermute ich, da 1,5% Zinsen). Ich habe hier gelesen, das manchen ein Wechsel in AR geglückt ist. Klappt das heute noch?


    Für mich stellen sich nun zwangsläufig einige Fragen, wo ich mich über jegliche Hilfe sehr freuen würde.


    Mein BSV war am 31.10.2016 zuteilungsreif, also wird mich die BSH wohl zum 31.10.2026 rauswerfen.

    Kündigungsfrist kenne ich leider nicht genau, gehe aber von 6 Monaten aus.

    Kündigt die BSH dann zum 31.10 oder bereits am 31.04. zum 31.10?


    Ich werde nun noch die Treueprämie beantragen und bin nun verunsichert, wann ich dann die Zuteilung später beantragen muss.

    • Was passiert, wenn man die Treueprämie rechtzeitig beantragt, die 12 Monate Haltefrist vorbei sind und man:
    • a) die Bausparsumme vollständig erreicht

    oder

    • b) die BSH kündigt, weil die 10 Jahre nach Zuteilung erreicht sind?



    Soweit ich es hier verstanden habe, darf bei Nutzung der Treueprämie der BSV nie volllaufen, da die Option sonst verfällt. Ist dies korrekt?

    Wie viel vorher muss man dann die Zuteilung beantragen?

    Über jegliche Hilfe würde mich mich freuen.


    LG


    Unkreativer

  • Noch eine kurze Frage im Anschluss. Der Vertrag ist von 2003.


    Verfällt die Treueprämie bei einer nicht-wohnwirtschaftlichen Nutzung des Geldes?

    Das WoP und Zinsen bei einem Altvertrag (Vertragsabschluss vor dem 31.12.2008) nicht an die Nutzung gebunden sind, habe ich hier bereits nachlesen können.


    Soweit ich es verstehe, ist die Treueprämie ein reiner Zinsbonus, also sollte die Verwendung nicht zweckgebunden sein. Korrekt?

  • Danke für den Hinweis. Das Darlehen wollte ich so oder so nicht in Anspruch nehmen.


    Stellen sich nur noch weiterhin die Fragen, wie man es gegen Ende nun richtig macht. Einfach volllaufen lassen und/oder auf Kündigung warten oder muss man selbst früh genug aktiv werden?

  • Danke für die Hilfe Micha.


    Wärst du so nett, mir die Hintergründe zu erklären, wieso er nicht voll laufen darf? Aktuell warte ich noch auf Antwort des Sachbearbeiters, werde aber wohl vor Ort einen Termin ausmachen um die Treueprämie zu beantragen.


    Luft genug dafür habe ich z.G. noch.

  • Weil es die Treueprämie bei der BSH nur bei Darlehensverzicht von mindestens 1.000 Euro gibt.

    Wenn er voll läuft, kannst du kein Darlehen mehr erhalten und verlierst deshalb auch die Treueprämie.