Pauschalreise - was ist das?

  • Hallo,


    eine Gruppenrundreise ist ja da diese aus mehreren Teilen beinhaltet eine Pauschalreise. Was ist wenn ich nach einer Gruppenrundreise alleine im Land unterwegs bin. Ist dieses dann auch eine Pauschalreise?

  • Danke FinanzPanda


    Meine Frage ging in eine andere Richtung. Ich plane folgendes Flug, Gruppenrundreise, private Reise, Flug. Ist der Flug und die Gruppenrundreise noch eine Pauschalreise mit deren Rechten - Flug und Gruppenrundreise wird bei einem Reiseveranstalter gebucht?

  • Danke FinanzPanda


    Meine Frage ging in eine andere Richtung. Ich plane folgendes Flug, Gruppenrundreise, private Reise, Flug. Ist der Flug und die Gruppenrundreise noch eine Pauschalreise mit deren Rechten - Flug und Gruppenrundreise wird bei einem Reiseveranstalter gebucht?

    Ohne Blick in die Verträge ist die Frage nicht beantwortbar.


    § 651a BGB Abs. 2 regelt:

    Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn

    1.die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder

    2.der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.


    Die klassische Reiseleistungen ist, Hinflug, Hotel mit Verpflegung, Rückflug. Hier hat ein Reiseveranstalter Flugplätze in einem Flugzeug, ein Hotelzimmer und

    Essen verkauft und verkauft dies in eigenem Namen. Das heißt, der Reisende schließt mit der Airline keinen Beförderungsvertrag und mit dem Hotel keinen Beherbergungsvertrag ab sondern mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag. Der Reiseveranstalter ist Vertragspartner des Reisenden.


    Das Wort ‚Gruppenreise‘ kann also eine Pauschalreise sein oder die Vermittlung eines Beförderungs- und eines Beherbergungsvertrages. Entscheidend ist, ob der Veranstalter die zwei Leistungen getrennt vermittelt oder im eigenen Namen an die Gruppe verkauft.


    Bei den weiteren Leistungen Flug usw. kommt es drauf an, ob dies in eigenem Namen des

    Reiseveranstalters verläuft wird oder ob dieser sich auf eine Vermittlerrolle beruft und die weiteren Beträge in der Rechnung hierfür gesondert ausweist.


    Ein Blick in Reiseunterlagen und auf die Rechnung sollte bei der Beantwortung hilfreich sein.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)