Rückkehr von der PKV zur GKV nach Ruhen der Selbstständigkeit

  • Hallo, ich habe mich hier durchgelesen, aber nichts passendes zu meinem Problem gefunden.
    folgender Sachverhalt:
    ich bin noch ein paar Monate 54 Jahre.
    seit 2005 selbstständig als Freiberufler tätig und dabei als freiwilliges Mitglied bis Ende 2010 in der GKV.
    seit Januar 2011 in der PKV.
    ich habe nun vor, im Februar, spätestens März die freiberufliche Tätigkeit ruhen zu lassen und eine Vollzeitstelle als
    Angestellter anzunehmen, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sodass ich pflichtversichert werde und wieder in die
    GKV kann.
    Der Arbeitsvertrag ist wie üblich unbefristet, aber natürlich mit einer Probezeit versehen.
    Was passiert mit meiner Mitgliedschaft in der GKV wenn ich die Probezeit nicht überstehe und nach kurzer Zeit den Job verliere?
    Arbeitslosengeld I erhalte ich ja nicht, da ich 10 Jahre keine Beiträge gezahlt habe. Ich müsste zurück in die Selbstständigkeit, was
    von den Kontakten und Aufträgen her nicht das Problem wäre. Kann die GKV mich wieder rausschmeißen?
    Danke, Herbert

  • Seit dem 1.8.2013 gibt es die "obligatorische Anschlussversicherung".


    Dieser Link sollte dir weiterhelfen:
    https://www.sbk.org/arbeitgebe…he-anschlussversicherung/


    Zitat aus obigem Link:


    ..."Neu ist allerdings, dass die Mitgliedschaft selbst dann als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt wird, wenn die für die freiwillige Versicherung erforderlichen Vorversicherungszeiten im System der gesetzlichen Krankenversicherung (24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre oder 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht) nicht erfüllt sind.

    Das bedeutet, dass selbst bei relativ kurzer Zugehörigkeit zur GKV, die Fortführung der Mitgliedschaft im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung in Betracht kommt. Die freiwillige Krankenversicherung zieht die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach sich." ....


    Wie lange ist denn die Probezeit?


    Viele Grüße
    Elke

  • Hallo Elke,


    danke für für die Antwort.
    die Probezeit ist ein halbes Jahr. Ich habe halt die Befürchtung, da ich 10 Jahre selbstständig war, dass es mir schwer fällt mich in dieses Untergebenen-Verhältnis wieder reinzufinden und dass es deshalb Probleme gibt, die Probezeit zu überstehen.
    danach schnell wieder ein Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb zu werden ist nicht so einfach in meinem Alter, so dass dann wohl doch wieder erst einmal die Selbstständigkeit stehen würde.
    nur habe ich irgendwo von Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) gelesen und befürchte, dass man dann doch wieder aus der GKV raus muss.

  • Nun, die Nichtigkeit droht hier nicht, es sei, dass das alles nur eine Scheinanstellung ist. Es wird ja ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Und natürlich gibt es eine obligatorische Anschlussversicherung.


    Hier könnte noch etwas anderes greifen ..... und das würde den Plan zum scheitern bringen und, da noch keine 5 Jahre PKV versichert, in den Basistarif münden (schlimmstenfalls) ...


    Ihr denkt echt, dass Ihr als Amateure das selbst könnt, gell?

  • Nein, als Amateure können wir, in diesem Fall ich, das nicht.
    deshalb auch die Nachfrage hier in diesem Forum.
    mit der Antwort kann ich jetzt nicht wirklich etwas anfangen.


    kann man denn irgendwo nachlesen, dass die fehlenden 5 Jahre in der pkv ein Hindernis wären?

  • hallo,
    ich würde an deiner stelle einfach mal bei der krankenkasse, bei der du jetzt in zukunft pflichtversichert bist anrufen und nachfragen.
    in der regel geben sie dir dazu auch eine auskunft, bzw. du kannst nachfragen, wo du das nachlesen kannst...

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Ich stand bei Eintritt der Erwerbsunfähig vor folgendem Problem. Die Pflichtversicherung in der Kranenversicherung der Rentner wurde abgelehnt, weil ich 90% meines Erwerbskebens freiwillig in der GKV versichert war. Meiner Frau wurde ebenfalls entsprechendes mitgeteilt. Erst nach Widerspruch und Einleitung eines Verfahrens wurde diese Entscheidung zurück gekommen kommen. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht.

  • Hallo Franziska,


    angerufen habe ich bei der Barmer.
    dort wurde mir das schon so mitgeteilt, wie von Elke beschrieben.
    nur von dieser obligatorischen Anschlussversicherung in Verbindung mit Nichtigkeit des Verwaltungsaktes und den fehlenden 5 Jahren in einer PKV haben die nichts gesagt.
    ich dachte halt, ich frag hier in diesem Forum nach, ich versteh davon nichts.
    von Beruf bin ich Architekt und habe meinen Job gelernt und nicht SOFA. Man kann ja nicht alles wissen.

  • Hallo Herbert,


    wenn du in der PKV kündigst, hast du meistens die Möglichkeit, zu sehr günstigen Konditionen diese als
    Anwartschaftsversicherung weiterlaufen zu lassen. Ich zahle dafür mtl. rund 20,-- EUR.
    Du erhältst zwar in dieser Zeit keine Leistungen, kannst aber ohne erneute Gesundheitsprüfung
    in die PKV zurückkehren, falls es aus irgend einem Grund doch Probleme geben sollte.
    Ich bin zwar noch keine 50 Jahre, aber wollte rechtzeitig in die GKV zurückkehren.


    Das wäre ein gewisses "Sicherheitsnetz", falls du mit dem Anstellungsverhältnis nicht klar kommst und irgend etwas schief laufen sollte.

  • Kreuna:


    2013 war es jedenfalls noch so. Ich habe mich diesbezüglich 2013 bei der Rentenversicherung beraten lassen.
    Das bedeutet, dass man sich als Rentner dann freiwillig in der GKV weiterversichern muss und nicht mehr in die günstigere Variante " Krankenversicherung der Rentner" hinein kommt. Ob es da inzwischen irgend eine Gesetzesänderung gegeben hat, weiß ich aber nicht.

  • Zitat

    ich würde an deiner stelle einfach mal bei der krankenkasse, bei der du
    jetzt in zukunft pflichtversichert bist anrufen und nachfragen..


    Natürliczh kann er das versuchen ... so macht man die erst hellhörig. Und die Antwort wird exakt der Gesetzestext sein. Nein, denn Du sagst ja anrufen .. das ist dann auch noch unverbindlich im Call-Center ... gute Idee!


    Zitat

    in der regel geben sie dir dazu auch eine auskunft, bzw. du kannst nachfragen, wo du das nachlesen kannst...


    Richtig, man kann das nachlesen, was hier schief geht ... da gibt es ein Handbuch, wo man das nachlesen kann bezogen auf exakt diese Fallschilderung, Ramona ;)


  • Wissen kann altern. Und deswegen sind Laienaussagen gefährlich!


    Früher war es so, dass ich für die KVdR 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens versicherungspflichtig in der GKV sein musste - davor sogar mal nur mehr als die Hälfte!


    Das hat das BVerfG 2000 abgestellt, Kreuna.


    Jetzt wissen wir also ungefähr, wann das war!


    Aber dennoch ... Rentner kommen in die KVdR, wenn sie 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV waren und am Tag der Rentenantragstellung sind!

  • Ansonsten finde ich abenteuerlich, was hier kommuniziert wird .. Anwartschaft für 20 Euro, obwohl es die doch gar nicht braucht. Obwohl eine Anwartschaft nicht 20 Euro kosten kann ... hallo, wo bekommt ihr solche Weisheiten her? Die AW für PPV kostet ja schon mehr als 20 Euro ... Wahnsinn!


    Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - sorry, da kann man ja die Kasse anrufen. Unglaublich!


    Ich gebe hier gerne allgemeines Wissen weiter, vor allem wenn es um massive Falschaussagen geht.


    Aber wenn jemand hier einen Kamikaze-Angriff auf dem Weg in die GKV androht, dann sage ich lass es, aber werde keine illegale Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG durchführen.


    Fragen .. einfach Fragen!

  • Ich hatte eigentlich nur eine Nachfrage gestellt auf diese aussage


    "Hier könnte noch etwas anderes greifen ..... und das würde den Plan zum scheitern bringen und, da noch keine 5 Jahre PKV versichert, in den Basistarif münden (schlimmstenfalls) ..."


    das sehe ich nicht als Kamikaze Angriff auf die Kasse.
    wenn man hier Sachen liest wie "Nichtigkeit des Verwaltungsaktes" dann fragt man nach, wenn man das noch nie gehört hat.

  • Herbert, hier beschwert man sich massiv über mich, obwohl ich doch deutlich sage: ACHTUNG RISIKO!


    § 44 SGB X ist doch bitter selbst erklärend. Für welchen Einzelfall willst Du nachfragen. Denn das ist immer bezogen auf den einzelnen Fall eine Anwen dung mit einem Ergebnis!


    Ich könnte es erklären, aber das ist dann ein Buch mit ca. 100 Seiten und wohl kaum etwas, was man erwarten kann und darf, oder?


    PKV 5 Jahre versichert als Vermeidung des Risikos liest man im SGB V, damit es nicht so arg lange dauert ... § 5 Abs. 9. Und auch hier richtig lesen, denn da sind auch schon welche übel auf die Nasew gefalllen, weil sie dachten, dass sie 5 Jahre in der PKV waren, waren es aber eben nicht!


    Anwartschaft auch ein Weg, aber da ist wichtig was und wie! Aber nicht für 20 Euro!! GIBT ES NICHT!


    Wenn man aber den Weg in die GKV richtig gestaltet, dann ist das alles obsolent .. man kann es sich sparen!


    Dein Risiko ist ein anderes und das hat in Deinem Fall auch rein gar nichts mit Nichtigkeit zu tun, es sei das Arbeitsverhältnis ist konstruiert und die Beendigung der Selbstständigkeit hat nachweislich gar nicht stattgefunden ... das ist klassisch Nichtigkeit! Entweder bekommst Du es rwaqus, oder nicht. M;an kann mir die Frage stellen, aber ich werde idese Frtager, weil es Beratung im Einzelfall ist, nicht öffentlich beantworten. Denn das ist exakt das, was gar nicht geht. Dann lesen das welche und denken: toller Tipp! SUPER! Passst aber nicht, weil anderer Einzelfall!


    Die Grundsätze sind doch bekannt! Unter 55 (99 Ausnahmen, weil man auch mit 79 Jahren noch krankenversicherungspflichtig werden kann), nix Selbstständnig, keine geringfügige, keine kurzfristige, Mindestlohn, Tarifvertrag, Manteltarifvertragt, Zeiterfassung, Urlaub, schrifticher Arbeitsvertrag .... etc. - also ganz einfach!


    Mach es, wie Du es für richtig häst!

  • Ok, also muss man gegen Honorar sich eine Aussage geben lassen, die dann aber auch ohne Haftung ist?


    sorry, ist sarkastisch, ich weiß.
    Ich suche eben Antworten und dachte, man kann es hier versuchen.
    wenn man auf Nummer sicher gehen soll und das Geld kostet, ist das ja auch kein Problem.
    nur, wenn ich Aufträge annehme, hafte ich auch für meine Tätigkeit.
    das schließen Rentenberater jedoch aus, deshalb dachte ich eben in einem Forum nachzufragen wäre ok.
    und ich habe mich hier ja auch vorher durchgelesen und hatte den Eindruck, dass man hier seine Fragen stellen kann.

  • Für 5 Jahre Elke? Warum macht man eine Anwartschaft für 5 Jahre? Nur einmal angenommen, dass sie so terminiert wäre, deann lebt die so auf.


    Sorry, aber was soll das denn sein? Beratungsfehler und Schdenersatzpflicht bim Berater. Hohlen Sie sich mal das Geld über die Irrtumsanfechtung 119 BGB zurück!


    Ihr wollt auf Teufel komm raus Geld für Beratung sparen und dann wird es woanders unnütz verpulvert.


    Aber die Beratung war kostenlos, oder besser umsonst!


    Kommen wir zum Inhalt 20 Euro Anwartschaft. Das ist die kleine Anwartschaft, wenn der Beitrag 400 Euro betragen hat. Dann kostet die PKV aber am Ende der Anwartschaft mehr als vorher, selbst wenn keine Beitragsanpassung stattgefunden hat, weil ich über die restliche Laufzeit die 5 Jahre fehlende Alterungsrückstellung aufholen muss.


    Es kann keine Anwartschaft für Pflegepflicht enthalten sein, was erneute 5 Jahre Wartezeit zur Folge hat, ein höheres Eintrittsalter, den vollständigen Verlust der bisher aufgebauten Alterungsrückstellung, ggf. Risikozuschlabg bei neuem Abscluss.


    Entweder gibt es einen guten Grund, dass Sie das so machen, oder Sie machen nicht ganzes und nichts halbes, also weder Fleisch noch Fisch!


    Und das, also 20 Euro * 60 = 1.200,00 Euro, werfen Sie zum Fenster raus für nix und wieder nix?

  • Herbert, sie haben eine Antwort und zwar hier und in der persönlichen Kommunikation.


    Die Antwort verlangt weiterer nachfargen zum konkreten Fall.


    In welchem Verhältnis stehen Sie zum Arbeitgeber, heute, gestern und in den Jahren davor?


    Ist es ein echtes oder ein konstruiertes Aerbeitsverhältnis.


    Wenn es ein echtes und kein konstruiertes Arbeitsverhältnis ist und wenn es auch nicht die Fortsetzung von früheren Werk-/Dienstleistungsverträgen als Arbeitnehmer ist, dann gibt es keinerlei Grund in Ihrem Fall den Begriff Nichtigkeit zu hinterfragen!


    Nur weil man irgendwo, in einem konkret ganz anders gelagerten Fall, das Wort Nichtigkeit lt, muss man nicht gleich Fragen, was das ist oder man googlet es.


    Für Ihren persönlichen Fall hatte ich Ihnen persönlich ja bereits gesagt, was da passieren könnte. Also seien Sie bemüht die drei Monate auf jeden Fall voll zu machen.


    Ein Anwartschaft ist in Ihrem Fall empfehlenswert und muss die PPV umfassen. Für drei Monate Überbrückung empfehle ich dann die kleine Anwartschaft, weil sich das mathematisch i.d.R. hier nicht bemerkbar macht! Hintergrund ist die Systematik der Eintrittsalterberechnung und der Alterskohorten.


    Haftung: ein Rentenberater haftet sehr wohl für seine begründete Empferhlung, der Versicherungsberater auch. Ich gehe noch weiter ... sogar hier in diesem Forum könnte ich für Aussagen haftbar gemacht werden, wenn es eine Empfehlung im Einzelfall ist. Deswegen tue ich mich damit sehr schwer!

  • Es ist ein echtes Arbeitsverhältnis.
    unbefristeter Vertrag mit 6 Monaten probezeit.
    ich stehe in keinem Verhältnis zu dem Arbeitgeber, ich hatte mich beworben und den Vertrag bekommen.


    was hat das mit den 3 Monaten auf sich?