Riester und Erziehungszeit: Wann endet die unmittelbare Zulageberechtigung?

  • :?:Ist meine Frau für 2021 noch zulageberechtigt (für unser Kind) :?:

    Falls nicht, würden wir den Vertrag jetzt schon beitragsfrei stellen.

    • Meine Frau hat direkt vor der Geburt unseres Kindes ihr Studium beendet. Ist also ohne Arbeitgeber/laufendes Gehalt in die Erziehungszeit gegangen.
    • Seit der Geburt haben wir einen FairRiester Vertrag für sie abgeschlossen (minimale 600€/Jahr Besparung)
    • Nur durch die Geburt wurde sie für drei Jahre selbst unmittelbar zulageberechtigt (ich als Ehemann und Arbeitnehmer habe keine sogenannte "aktive private Altersvorsorge").
    • Seit Mai ist unser Kind drei Jahre alt.
    • Meine Frau wird erst in 2022 wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen


    Vielen Dank

  • Hallo.


    Beispiel:


    Kind am 02.05.2018 geboren.

    Dann geht die Kindererziehungszeit vom 01.06.2018 bis 31.05.2021.

    Folglich besteht in den Jahren 2018 bis 2021 Rentenversicherungspflicht (allein schon wegen der Kindererziehungszeit). Daher liegt auch unmittelbare Zulagenberechtigung vor.


    Übertragen auf den konkreten Sachverhalt bedeutet das: Die Ehefrau muss spätestens am 31.12.2022 anfangen versicherungspflichtig zu arbeiten. (Minijob mit Zahlung des Eigenanteils wäre ausreichend.)