Tischgestell steuerlich absetzen?

  • Ich möchte ein gekauftes, elektronisch verstellbares Tischgestell (nur Tischgestell, d.h. Schreibtischplatte war schon vorhanden!) steuerlich geltend machen. Jetzt ist das Tischgestell für mein Verständnis nicht selbstständig nutzbar, sondern nur in Verbindung mit der Tischplatte. "selbstständig nutzbar" ist aber eines der Kriterien für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Verstehe ich richtig, dass ich das Tischgestell somit nur über mehrere Jahre (13 Jahre für Büromöbel?) abschreiben kann?

  • Hmm schwierig. Selbständig nutzbar sind Dinge ja, wenn sie ihrer Zweckbestimmung nach unabhängig von anderen Sachen genutzt werden kann. Zweckbestimmung eines Tischgestells ist es ja gerade einen Tisch zu halten. Ich würde also sagen, es ist selbständig nutzbar, würde mich darauf aber nicht verlassen-