Rechtsschutzversicherung

  • Liebe Community,


    greift eine Rechtsschutzversicherung nur bei Anzeige, Verklagung, Rechtsstreit?

    Oder übernimmt sie auch die Aufgaben, die ohne Streit anfallen? (Erbrecht)

    Ab wann greift sie - muss man drei Monate warten oder greift sie womöglich gar nicht?

    Je nach dem wäre es besser, nur einen Anwalt zu bezahlen - ohne Rechtsschutzversicherung. Gute Idee?


    Freundliche Grüße, Jufixx

  • Hallo Jufixx,

    was die Rechtsschutzversicherung abdeckt und welche Fristen gelten, hängt vom Anbieter ab. Erbrecht könnte unter "Privatrechtsschutz" fallen. Normalerweise decken sie nur Fälle ab, die X Monate (X je nach Vertrag) nach Vertragsabschluss auftreten. Sie deckt nicht nur konkrete Streitfälle ab, sondern bietet oft auch eine Erstberatung.

    Teilweise bekommt man bei Anwälten eine Erstberatung, die kostenmäßig etwa der Selbstbeteiligung der RSV entspricht. Oder man zahlt die Erstberatung beim Anwalt gar nicht, wenn man ihn nach der Erstberatung auch beauftragt.

    Und es gibt Internetforen, in denen man offen oder anonym seine Frage stellen kann und ein Rechtsanwalt darauf antwortet. Das hält sich bei den Kosten sehr im Rahmen, eine ausführlichere Diskussion ist da nicht möglich und die Qualität der Antwort hängt natürlich von der Qualität der Fragestellung ab.

  • Hallo andiii_98,


    danke für die Informationen.

    Da es sich um Erbrecht handelt und die Folgen des Versterbens ja schon begonnen haben, muss ich davon ausgehen, dass eine Rechtsschutzversicherung gar nicht einspringt, auch Monate später nicht. Richtig verstanden?