Hallo,
ich wohne in Rheinland-Pfalz und pendle zur Arbeit nach Karlsruhe und nach Montabaur, dafür verwende ich eine BahnCard 100, weil das in Summe die günstigste Option für die von mir benötigten Wegstrecken ist. Die BahnCard 100 bezahle ich vollumfänglich aus privatem Geld und gebe diese in meiner Steuererklärung als Werbungskosten (Fahrtkosten) an.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, eine Lohnsteuerermäßigung für 2021 rückwirkend und für die kommenden zwei Jahre zu beantragen. Das wäre bis 30.11.2021 für das Jahr 2021 möglich und dann natürlich auch noch für die kommenden 1-2 Jahre.
Wie funktioniert das?
Ich habe mich hier schon eingelesen: https://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/
Im Jahr 2021 betragen meine Ausgaben für die BahnCard 100 347,97€ im Monat, also 4.175,64€ für das gesamte Jahr. Das gilt von Februar 2021 bis Februar 2022 (die Karte ist ein Kalenderjahr gültig). Im kommenden Jahr wird der Preis steigen, um etwa 3 Prozent.
Nun meine Fragestellung:
Wenn ich bis Ende November den Antrag für die Lohnsteuerermäßigung für 2021 mache und dieser bewilligt wird, erhalte ich die komplette Ermäßigung auf meinem Dezember-Lohnzettel. Die Lohnsteuer pro Monat ist aber deutlich weniger als der Gesamtbetrag, den ich als Ermäßigung für 2021 erhalten würde. Was passiert dann?
Wenn ich den Antrag für die Jahre 2022 und 2023 laufen lasse, wie wird die Teuerung um 3% bzw. im Jahr 2023 in noch unbekannter Höhe berücksichtigt? Für 2022 liegt schon eine Meldung von der DB für die Teuerung vor, das könnte ich in meinem Antrag ja mit senden.
LG
Tyler