Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, zwei Erben, kein Verkauf

  • Hallo zusammen, ich kriege das Thema leider nicht gegoogelt. :)


    Mein Bruder und ich haben das Einfamilienhaus unserer verstorbenen Mutter geerbt. Die Einliegerwohnung ist aktuell vermietet, die Wohnung meiner Mutter steht leer. Verkauft werden soll das Haus nicht. Mein Bruder und ich können uns vorstellen, das Haus irgendwann gemeinsam zu bewohnen. Ich sofort, mein Bruder im Moment noch nicht.


    Was wäre eine faire Lösung, wenn ich die Wohnung meiner Mutter beziehe, mein Bruder das Haus in absehbarer Zeit aber nicht bewohnt?


    1.) Ich wohne kostenlos, zahle nur die anteiligen Nebenkosten.

    2.) Ich wohne kostenlos, zahle nur die anteiligen Nebenkosten. Mein Bruder erhält die Einnahmen aus der vermieteten Einliegerwohnung.

    3.) Ich zahle neben den anteiligen Nebenkosten eine Miete (ortsüblich oder niedriger?). Die Einnahmen aus der vermieteten Einliegerwohnung fließen aufs Gemeinschaftskonto.

    4.) Eine Konstellation, an die ich noch nicht gedacht habe. :)


    Ich bedanke mich für konstruktive Vorschläge.

  • Jeder von Euch bekommt 50% der Einnahmen der Einliegerwohnung. Du zahlst dem Bruder 50% einer angemessenen Miete für die Wohnung, die Du bewohnst. Du zahlst 100% der Nebenkosten, die auch ein anderer Mieter übernehmen würde.

  • Also anstatt 100% der angemessenen Miete aufs Gemeinschaftskonto zahle ich 50% der angemessenen Miete auf das Einzelkonto meines Bruders? Klingt auch gut. Danke für deinen Vorschlag.

  • Ja, für deinen Bruder sollte es sich finanziell so gestalten, als wenn die Wohnung an eine fremde Person vermietet wäre und jeder von Euch mit 50% beteiligt ist. Natürlich könnt ihr auch noch etwas abweichen, z.B. dass du dich mehr um die „Hausverwaltung“ kümmerst und dafür weniger Miete zahlst.

  • Nachfrage: Wie sieht es aus mit einem Mietvertrag? Können bzw. sollten mein Bruder (als Vermieter) und ich (als Vermieter und Mieter) selbst aufsetzen? Oder geht man in so einem speziellen Fall zu einem Notar oder Anwalt?

  • Nachfrage: Wie sieht es aus mit einem Mietvertrag? Können bzw. sollten mein Bruder (als Vermieter) und ich (als Vermieter und Mieter) selbst aufsetzen? Oder geht man in so einem speziellen Fall zu einem Notar oder Anwalt?

    Das hängt von Euern Verhältnis ab, die wenigsten Kosten erzeugt ein Mietvertrag aus dem WWW, wenn mit Unstimmigkeiten zu rechnen ist, dann ein Anwalt.