Mütterrente

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    Hallo allerseits
    Wird die Mütterrente -die ja abhängig vom gesamten Einkommen eines Ehepaars ist- für jedes Steuerjahr neu berechnet? Aktueller Sachverhalt ist, dass ein Bausparvertrag der im Jahr 2019 ausbezahlt wurde.
    Dieses Jahr 2019 ist bei einem Rentenantritt in 2021 das Jahr, das zur Berechnung der Mütterrente herangezogen wird.

    1- kann man ein anderes (jüngeres Jahr) als Berechnungsgrundlage anfordern (ähnlich wie beim BaFöG)

    oder wird

    2- immer das Jahr zur Berechnung herangezogen, das 2 Jahre vor dem eigentlichen "RentenJahr" liegt.

    Hat jemand möglicherweise einen Querverweis zu der entsprechenden Durchführungsverordnung?

    Für Tipps wäre ich dankbar

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