Vorfälligkeitsentschädigung

  • Guten Abend,


    Herr Tedenhagen behauptet auf der Finanztip-Seite:


    Wie berechnest Du die Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung?

    Für die Höhe der Entschädigung gibt es klare Vorschriften: Die Bank darf höchstens 1 Prozent des restlichen Kreditbetrags von Dir verlangen, wenn Dein Kredit noch länger als zwölf Monate laufen würde. Bei einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten sinkt die Entschädigung sogar auf 0,5 Prozent des restlichen Kreditbetrags.


    Meine Bank (die ruhmreiche Deutsche Bank) berechnet mir aber mehr als ein Prozent VFE, obwohl die Restlaufzeit nur noch 7 Monate betrug UND eine saftige Kostenpauschale für die Berechnung der VFE in Höhe von noch einmal 226,89 Euro!


    Deshalb frage ich an, wo geschrieben steht, dass die VFE bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten nur noch 0,5 % beträgt.


    Freundliche Grüße


    Wolfgang Fischer

    Greifswald