Hallo,
Erstattungszinsen auf Steuerrückzahlungen vom Finanzamz wurden im Sommer diesen Jahres vom Bundesverwassungsgericht ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt.
Da die Entscheidung bisher noch nicht in ein Gesetz gegossen wurde wüsste ich gerne, ob die Finanzämter die Zinsen immer noch unter Vorbehalt auszahlen, oder ob sie bereits eingestellt wurden.
Hintergrund ist, dass ich die Zinsen nicht haben möchte, da sich für mich hieraus eine Pflicht zur Steuererklärung im Folgejahr ergeben würde.
Danke für eure Hilfe