Grundfreibetrag ausschöpfen

  • Hallo

    Ich habe da mal eine Frage,

    Ich habe ca. 180.000 € in ETFs investiert und damit bisher ca. 14.000 € Kursgewinne erzielt.

    Da ich in den nächten 2 Jahren außer meinen Kapitalerträgen kein weiteres Einkommen habe könnte ich

    meinen Grundfreibetrag von 9744 € voll mit Kapitalerträgen ausschöpfen.

    Danach werde ich Rentner sein und wieder steuerpflichtig.

    Würde es sich rechnen einen Teil meiner ETFs zu verkaufen und gleich wieder zu investieren

    um meinen Grundfreibetrag auszuschöpfen damit Steuern zu sparen ?

  • Hallo Martin,


    das hängt davon ab, wann du deine ETF gekauft hast.

    Vor dem 1.1.2009 gekaufte sind erst ab dem 1.1.2018 steuerpflichtig, und da gibt es nochmals einen Freibetrag von 100t€. Zwischen 1.1.2009 und 1.1.2018 gekaufte sind bis 2017 voll steuerpflichtig, danach teilfreigestellt. Ab 2018 gilt der teilfreigestellte Gewinn.

    Bei den Altbeständen zahlst du also eventuell drauf, bei den mittleren kann es günstiger werden. Sollte statt dem Gewinn ein Verlust vor oder nach 2018 eingetreten sein, sieht es nochmals anders aus.


    Und denk noch an die Krankenkasse, die freuen sich auch über jeden Euro Kapitalerträge.

  • Hallo Andrej,


    danke für die Antwort, besonders für den Tip mit der Krankenkasse.

    An die habe ich überhaupt nicht gedacht.

    Bin momentan freiwillig versichert mit dem Mindestbeitrag.

    Alle ETF-Anteile sind übrigens nach 02/2020 gekauft woden und alle sind im Plus.

    Ich glaube, ich lasse erstmal alles so weiterlaufen und kassiere jeden Monat die Dividende.:)

  • Hallo Martin,


    wenn Du ohnehin den Krankenkassenmindestbeitrag bezahlst, allerdings kein Einkommen hast, dann kannst Du auch Kursgewinne realisieren, ohne zusätzliche KV-Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag berechnet sich ja von ca. 1062 Euro fiktiven Einnahmen pro Monat. Du könntest Deine Kursgewinne also ohne Probleme aufgeteilt auf die beiden Jahre ohne KV-Beiträge und steuerfrei realisieren. So eine Chance/so viel Gestaltungsspielraum gibt es nicht zu häufig, würde ich daher nicht ohne weiteres verfallen lassen.