Rente 2020. Renten-Doppelbesteuerung oder nicht.

  • Renten-Doppelbesteuerung oder nicht.?

    Moin und Hallo liebe Community.

    Zur Sachlage:

    Geboren Feb.1956. Männlich Renteneintritt November. 2019 mit 63 Jahren + 10 Monate.

    Einzahlungen an Rentenkasse,

    Arbeitnehmer + Arbeitgeber bis Renteneintritt 2019 € 334.395,82

    Einkommensteuererklärung für 2020. Jahresrente € 26.320 :)

    Abzug Steuerfreier Teil der Rente € 5.7918|

    Steuerpflichtiger Teil der Rente daher € 20.529:(

    Einkommensteuer Nachzahlung € 800:cursing:


    Nach meinen Erkenntnissen liegt hier eine definitiven, Doppelbesteuerung vor, aber daher meine Frage. Was meint ihr dazu.? Ich bedanke mich für alle Antworten im Voraus.

  • Wenn überhaupt, dann partiell.


    Dein Arbeitgeber hat die Arbeitgeber-Anteile als Betriebsausgaben abgesetzt und du hast seinen Teil nicht versteuert. Der Rückfluss der auf diesen Anteil entfällt wäre also steuerpflichtig.


    Deinen Arbeitnehmer-Anteil hast du teilweise von der Steuer abgesetzt (als Sonderausgaben bzw. später als Vorsorgeaufwand), dieser abgesetzte Teil wäre ebenfalls steuerpflichtig.


    Der rechnerische Zinsanteil der in der Rente enthalten ist, wäre ebenfalls zurecht steuerpflichtig.


    Wenn du ausrechnen kannst, welcher Teil der Rentenzahlung auf welche Beiträge entfällt, dann könntest du gegen die pauschalisierte Betrachtung des Fiskus vorgehen. Diese Berechnung dürfte dir aber vermutlich nicht möglich sein.

  • Leider, nach über 40 Jahren Berufsleben, liegen die meisten Steuerbescheide nicht mehr vor. Die Summen habe ich aus der Renteninformation, 2019. Rentenkonto. €167.197,97 vom mir, €167.197,91 meinem Arbeitgeber.

  • So wie ich es verstehe, mit einem lebenslangen steuerfreien Teil der Rententeilbeträge vom € 5.791 musste ich leben bis ich 93 Jahre alt bin, um die €167.197,91 aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen auszuschöpfen.

  • Die eventuelle Hinterbliebenenrente nicht vergessen.


    Wenn sich aus der/den statistischen Lebenserwartung/en ergibt, dass der steuerfreie Teil der Rente weniger ist als die gezahlten Beiträge, dann besteht die Möglichkeit der Doppelbesteuerung. Dann könnte man mit konkreten Zahlen das Finanzamt in Bedrängnis bringen. So verstehe ich es zumindest.

  • So verstehe ich das auch, die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in Deutschland belief sich 2020 für Männer auf 78,9 und für Frauen auf 83,6 Jahre. Daher sollte ich noch 13,9 Jahre die Rente beziehen, also steuerfrei 13,9 x € 5.971 = €82.997, ich habe aber €167.197,91 bezahlt, die bekomme ich nie in meinem Leben zurück. Meine Frau ist 70, also theoretisch, hat auch nur noch 13,6 Jahren.

  • Habe ich auch soeben den Link gelesen, ich hoffe nur das als Beweismaterial den Versicherungsverlauf, sowie Rentenbeiträge aus der Deutsche Rentenversicherung für das Finanzamt eventuell reichen. Es sind schließlich offiziellen Dokumente. Ich werde Einspruch einlegen und abwarten, auch wenn der Bescheid vorläufig ist.

  • Ließ den Link mal genauer, denn so einfach ist es dann doch nicht.


    Du musst den dir steuerfrei zufliessenden Betrag in Relation zu den Beträgen setzen, die du damals versteuert hast. Dabei musst du aber berücksichtigen, dass sich die Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen vor 2005 ganz anders dargestellt hat. Und auch berücksichtigen, dass seit 2005 jedes Jahr mehr Rentenversicherungsbeiträge abzugsfähig waren.


    Ich persönlich denke, dass ein Nachweis nach 45 Jahren Berufsleben so gut wie unmöglich ist.