Sehr geehrte Damen und Herren,
1 & 1 verweigert mir eine Kündigung nach den neuen Regelungen des o.g. Gesetzes mit der Begründung, dass der Vertrag
vor dem 01.12.2021 abgeschlossen wurde und die neuen Kündigungsregelungen erst für ab 01.12.2021 abgeschlossene
Verträge gilt. Ist das rechtens ?
Mit freundlichen Grüßen
Willi Instenberg