Erbschafft für Enkelkinder nach 11 Jahren Ja oder Nein. Verjährung im Erbrecht

  • Hallo Community.
    Ich freue mich über ihre antworten. Ich frage für meine Tochter und Enkelkinder, die Namen hier sind fiktiv.
    Im August 2011 ist meiner damaligen Schwiegermutter Helene Böhm verstorben. Der Ehemann war schön länger tot. Helene Böhm hinterlässt einen Sohn Reinhard Böhm, der mit im Eigenheim von seiner Mutter gewohnt hat. Die Tochter Christine Böhm, meine erste Frau ist 2009 verstorben.
    Der Sohn Reinhard Böhm meinte damals, dass er alles, samt Immobilie erbt, seiner Schwester Christine Böhm, meine damalige Frau hat angeblich auf ihrem Erbanteil früher verzichtet, mit einer Abfindung vom DM5000. (Als 16-Jährigen).
    Christine Böhm und ich hatten 2 Kinder. Also 2 Enkelkinder vom Helene Böhm. Wir haben alle damals die Erbschaft frage gar nicht weiterverfolgt, nachdem es geheißen hat, Christine Böhm hat keinem Erbrecht (Aussage vom Schwager Reinhard Böhm). Also die Enkelkinder auch nicht. Jetzt stellen meine Kinder die Frage, hätten die nicht, per gesetzt einen Erbrecht gehabt gegenüber deren Onkel, Reinhard Böhm?
    Daher die Frage, was meint ihr. Der Todesfall liegt 11 Jahren zurück, aber als Erben hätten sie nie eine Ahnung vom Erbfall oder möglichen Erbrecht vom damals. Haben sie noch als Enkeln und Enkelin vom Helene Böhm noch einen Erbrecht gegenüber der Onkel Reinhard Böhm?
    Wer kann helfen, Anwalt? An wem sollten Sie schreiben wegen ein Testament? Der Onkel bleibt selbstverständlich stumm, es geht um einiges. Danke.

  • Hallo MoniM,


    (Achtung: keine Rechtsberatung)


    nach meiner vollkommen unmaßgeblichen Meinung ist der Dreh- und Angelpunkt der Frage, ob Helene Böhm allein ein Testament hinterlassen hat oder es ein gemeinsames Testament (Berliner Testament) zusammen mit ihrem vorverstorbenen Ehemann gab. Falls ein Testament errichtet wurde und nicht „verschwunden“ ist, kann das für den letzten Wohnsitz von Helene Böhm zuständige Nachlassgericht dazu Auskunft geben. M.E. reicht es als Legitimation, wenn die (ich unterstelle inzwischen volljährigen) Enkelkinder mit der Vorlage der Geburtsurkunden und der Sterbeurkunde Ihrer Mutter Ihre Stellung als Enkel von Helene Böhm nachweisen, um eine Auskunft zu erhalten.


    Ein Erbverzicht muss nach meiner Laienkenntnis notariell beglaubigt werden. Das dürfte nach Ihrer Darstellung kaum erfolgt sein und ist damit nichtig.


    Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Da Christine Böhm vor ihrer Mutter verstorben ist, treten an ihre Stelle ihre Kinder zu gleichen Teilen. Also Reinhard Böhm würde eine Hälfte und die beiden Enkel je ein Viertel erben. Ob hier die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren oder nach Spezialgesetz eine kürzere gilt, kann ich nicht sagen, lässt sich aber mit einer preiswerten Anfrage bei einem Rechtsportal klären.


    Auch wenn ein Testament vorhanden wäre, dass Christine Böhm enterbt hat, hätten ihre Kinder mindestens den Anspruch auf den Pflichtteil.


    Dreh- und Angelpunkt für das weitere Vorgehen ist, gibt es beim Nachlassgericht ein Testament oder nicht.


    Gruß Pumphut