Stromanbieter enerSwitch kündigt Vertrag

  • Hallo zusammen,


    mir hat mein Stromanbieter enerSwitch zum 31.12. den Stromlieferungsvertrag gekündigt, der seit 01.05. mit einer Laufzeit von 12 Monaten inkl. Preisgarantie, läuft. Im Schreiben ist kein Grund genannt (ich kann es mir jedoch vorstellen).

    Ich habe jetzt in den AGBs keine Passage gefunden, die dem Unternehmen diese außerplanmäßige Kündigung ermöglicht.

    Der Neukundenbonus wird laut Vereinbarung nach 12 Monaten Belieferung ausgezahlt - was - wenn die Kündigung gültig ist - natürlich dann nicht mehr der Fall sein wird.


    Hat jemand einen ähnlichen Fall oder kennt sich mit dem Thema, dass der Anbieter kündigt, aus?


    Viele Grüße aus Köln

  • Ich würde zunächst der Kündigung des Anbieters schriftlich widersprechen und auf Erfüllung des Vertrags bestehen!

    Was es dann bringt, steht auf einem anderen Blatt. Gab wohl schon Anbieter, die einfach die Versorgung aller Kunden eingestellt haben. Da wurden die lokalen Versorger informiert, dass die Belieferung aller Kunden zum Stichtag X eingestellt wird!

    Im schlimmsten Fall fallt Ihr in die Grundversorgung Eures lokalen Anbieters.


    In wie weit Ihr Eure Bonuszahlungen/Schadenersatz bekommen werdet vermag ich nicht zu sagen. So ein Versorger kann sich auch ganz schnell in die Insolvenz verabschieden und dann bekommt man als Kunde nix mehr.


    BTW: Letztlich wird es wahrscheinlich Alles nichts bringen, da sich der Versorger schlichtweg verzockt hat und nun versucht aus den für Ihn unrentablen Verträgen auszusteigen um sich vor einer möglichen Insolvenz zu 'retten'.

    Passiert in den letzten Monaten häufiger. Daher beim nächsten Anbieter auf solche windigen Konstrukte wir 'Bonus' schlicht verzichten!

  • Nur kurze Rückmeldung für Davilesh:
    Habe ebenfalls eine Kündigung von enerSwitch zum gleichen Datum erhalten.

    Komme auch aus Köln, wobei ich glaube, dass dies keine Rolle spielt. Auch ist mein Vertrag schon älter, aus Januar 2018.

    Sehe es genauso, wie mostermania im vorletzten Satz beschreibt:

    Zitat


    Letztlich wird es wahrscheinlich Alles nichts bringen, da sich der Versorger schlichtweg verzockt hat und nun versucht aus den für Ihn unrentablen Verträgen auszusteigen um sich vor einer möglichen Insolvenz zu 'retten'.

    Allerdings hat meine Kollegin dort seit kurzem dort hin gewechselt und bisher keine Kündigung bekommen. Aber vielleicht kommt das ja noch.

  • Ein schwacher Trost, dass ich es nicht alleine bin, dem zum 31.12.2021 gekündigt wurde.

    Mein Vertrag läuft seit dem 01.07.2021.

    Ich habe seinerzeit einen Detailvergleich über Check 24 durchgeführt, den ich noch habe.

    Das ist ganz geschickt gemacht: Preisgarantie bis 31.03.2023 Nettopreisgarantie.

    Vertrtagslaufzeit: 12 Monate

    Vertragsverlängerung: 12 Monate

    Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende

    Dass dann - vermutlich - auch während der 1-jährigen Vertragslaufzeit gekündigt werden

    kann, ist mir nicht in den Sinn gekommen.

    Ich werde der Kündigung natürlich widersprechen. Das solllten alle Betroffenen tun und natürlich auch die Vergleichsportale wie Check 24 oder Verifox informieren.

    Dass enerSwitch rechtlich seiner Kündigung selbst nicht ganz traut, zeigt der letzte Satz im ersten Absatz seines Kündigungsschreibens: "Hilfsweise kündigen wir den Stromliefervertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Und das wäre bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten

    zum Ablauf der 12-monatigen Laufzeit.

  • Hallo zusammen ?


    Habe auch eben meine Kündigung erhalten.


    Rückfrage beim Kundendienst von Enerswitch teilt mir mit, dass die Kündigungen nur die betreffen, die außerhalb des Grundversorgungsgebiet liegen- also alle Kunden, die außerhalb von Aachen vertragsmäßig gebunden sind. Enerswitch möchte sich künftig verstärkt den Kunden vor Ort widmen und bezeichnet die Kündigung nun als „ allgemeine Sache „


    Der Bonus wird anteilig der jeweiligen Laufzeit ausgezahlt, da die Preisgarantie nicht gehalten werden kann; in meinem Fall ca. 48,00€, die mit der Schlussrechnung als Guthaben oder Forderung verrechnet wird.

    Der Kündigung zu widersprechen hat wohl kaum Aussicht auf Erfolg…

    Bei Verivox werde ich mich auch informieren; mal hören, was die zu sagen haben.

  • So, jetzt hab ich mich extra hier registriert.


    Das ist interessant. Mir wurde nach 20min. in der Warteschleife erzählt, dass es enerSwitch ab 01.01.2022 nicht mehr geben wird.


    Ich glaube, ich rufe noch mal an und lasse mir die nächste Story erzählen.

  • Genau das wurde mir soeben auch vom Kundenservice Enerswitch bestätigt.


    Bei 1-Jähriger Vertragslaufzeit und Neukundenbonus über Check24 (welcher ursprünglich 179€ hätte betragen sollen) werden mir anteilig ca. 150,00€ gutgeschrieben.

  • Ich reihe mich mal als frisch gekündigter, relativ neuer Kunde ein.


    Wenn die Aussage stimmt, dass es enerSwitch ab dem 01.01.2022 nicht mehr geben soll und ein eventueller Bonus anteilig ausgezahlt wird, frage ich mich: Warum steht das nicht einfach in dem Kündigungsschreiben?


    Als Kunde muss ich doch nach Papierlage erst mal davon ausgehen, dass hier ein Vertrag mit zwölfmonatiger Laufzeit einseitig gekündigt wird (was zumindest hinterfragt werden sollte) und der Bonus eigentlich an die Laufzeit von 12 Monaten gebunden ist. Erzählen können die am Telefon viel, eine klare Kommunikation der Situation wäre da für beide Seiten sehr hilfreich gewesen. Aktuell kann ich nur widersprechen und darauf pochen, dass der Vertrag seitens enerSwitch erfüllt wird.

  • Es scheint ja einige zu betreffen!

    War heute auch am Telefon - wie hier berichtet wird, hieß es auch bei mir zunächst , dass es EnerSwitch nicht mehr geben wird. Dann hieß es, dass sie sich auf den Raum um Aachen herum konzentrieren werden.

    Inzwischen habe ich der Kündigung widersprochen. Alleine das inhaltslose Schreiben ist schon frech.

    Sieht jemand von euch in den AGBs oder Vertragsbedingungen die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts für den Anbieter?

  • Nein, ich sehe sowas nicht. Sonderkündigungsrecht seitens des Anbieters besteht nur bei Pflichtverletzungen durch den Kunden, wie Zahlungsverzug u. dgl.


    Ich habe der Kündigung auch widersprochen. Ich halte diese ehrlich gesagt für Dummfang. EWV hofft wohl, dass es viele einfach so hinnehmen.


    Und die Aussage, dass es enerSwitch „nicht mehr geben wird“, ist vertraglich irrelevant. Vertragspartner ist die EWV Stolberg, enerSwitch ist nur eine Vertriebsmarke.


    Der Hintergrund der Sache ist natürlich offensichtlich. Regionale Anbieter, wie die EWV, liefern den Strom für überregionale Kunden ja meist nicht selbst, sondern kaufen am Spotmarkt ein, wo die Preise aktuell nur eine Richtung kennen.


    Die Veränderung von Marktbedingungen gehört allerdings zum unternehmerischen Risiko und berechtigt in keiner Weise zu Vertragsuntreue.


    mfg, Archetim

  • Servus, also ich hab auch gestern eine Kündigung erhalten, obwohl mein Vertrag noch min. 8 Monate laufen würde.


    Auf Nachfrage bei Check24 hieß es, dass die auch am klären sind, wie es mit den Provisionen etc. weitergehen soll. Ebenso steht auf der Webserite von Check24 (im Übrigen egal welche PLZ man für enerSwitch eingibt - auch PLZ aus Aachen) folgendes:


    enerSwitch bietet für diese Kriterien keine Tarife an. Bitte passen Sie Ihre Angaben an oder vergleichen Sie alle Anbieter.


    Sagt wohl alles aus!


    Also werde ich mir notgedrungen einen anderen Anbieter suchen müssen.

  • Hallo,


    ich komme aus Dresden und habe ebenfalls die Kündigung erhalten. Ich werde der Kündigung auch widersprechen, auf Belieferung bis Vertragende sowie auf die Auszahlung des Neukundenbonus bestehen. Ist der Bonus bei euch auch Thema?


    Laut den AGBs von enerswitch (EWV), kann der Anbieter den Vertrag nur kündigen bei:


    "Die EWV ist vor Vertragsende im Falle wiederholter Zuwiderhandlungen

    gemäß Ziffer 20.1 zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt."


    "Zuwiderhandlungen" sind sowas wie Zahlungsverzug. Also in unseren Fällen hier, nicht relevant.

  • Genügt es, der Kündigung über das Kontaktformular zu widersprechen? Oder muss dazu ein Schreiben aufgesetzt und postalisch übersandt werden?

    Ich habe ein persönlich unterschriebenes Schreiben als PDF an service@enerswitch.de gesendet, da kommt auch eine Empfangsbestätigung. Ob das formal ausreichend ist, kann ich allerdings nicht sagen.


    mfg, Archetim

  • Hallo zusammen,

    ich komme aus Hamburg und habe auch eine Kündigung bekommen. Erstmal echt angenervt. Ich bin da erst seit Juni. Dann hab ich da angerufen und die waren wirklich nett. Also: die Enerswitch gibt es ab 1.1.2022 nicht mehr haben die gesagt. Da bringt auch kein Motzen und Zetern was. Allerdings zahlen die total unkompliziert den Bonus, den man anteiligt kriegt, aus. Und was will man dann noch wiedersprechen oder gegen die vorgehen? Ich hätte jetzt noch VErtrag für sechs weitere Monate gehabt. Ich streite mich jetzt bestimmt nicht um 3 oder 4 Euro im Monat, die ich bei wem anders mehr bezahle. DAfür sind mir meine NErven zu schade. Aber jedem das seine... Vielleicht ruft ihr einfach mal da an. Viele Grüße Roland

  • Die werden sich im Januar auch sicherlich noch wortwörtlich an das erinnern, was sie dir am Telefon bzgl. Bonus gesagt haben ;)


    Zum Thema „enerSwitch gibt es nicht mehr“ hatte ich weiter oben schon was geschrieben, das ist vertraglich nämlich vollkommen irrelevant.


    Ich rechne tatsächlich jetzt auch nicht unbedingt mit einem Einlenken der EWV, allerdings hätte ich eben gern z.B. eine schriftliche Aussage bzgl. des anteiligen Bonus‘. Etwas, was n.m.M. in die Kündigung schon von Anfang mit reingehört hätte.


    Wenn man einfach so die Kündigung akzeptiert, besteht kein Anspruch mehr auf einen Bonus, da dieser lt. Vertragsbedingungen nur nach 12 Monaten Laufzeit gewährt wird. Bei vorzeitiger Beendigung gibt es nichts. Dass mit Beendigung nur die von Kundenseite aus gemeint sein könnte, steht eben nirgends. Davon abgesehen, dass die vorzeitige Beendigung seitens des Anbieters ohne Nennung von Gründen an sich ja schon rechtswidrig ist.


    mfg, Archetim

  • Hallo,

    Also: die Enerswitch gibt es ab 1.1.2022 nicht mehr haben die gesagt. Da bringt auch kein Motzen und Zetern was.

    Aber sicher bringt das was. Wie schon Archetim und andere festgestellt haben, ist Enerswitch nur eine Marke. Ob es die gibt oder nicht, ist für mich als Kunde vollkommen irrelevant. Der Vertrag ist mit der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH in Stolberg abgeschlossen worden. Und eine GmbH verschwindet nicht so einfach vom Markt. Die geordnete Liquidation einer GmbH bei bestehenden Verträgen ist kaum möglich und dauert. Der Ausweg wäre nur die Insolvenz.


    Die Auskunft, „Enerswitch gibt es ab 1.1.2022 nicht mehr“ ist nur Dummenfang, damit nicht zu viele Kunden auf die Erfüllung ihres Vertrages bestehen.


    Gruß Pumphut

  • Ja aber nochmal: Worüber reden wir denn hier. Wenn mir ein Schaden von etlichen Euronen entsteht kann ich das verstehen. der anteilige Bonus wird automatisch und immer ausgezahlt. Bei JEDEM! Das hab ich jetzt auch per Mail. Klar voll blöd das die das nicht in das Schreiben gemacht haben. Aber wie gesagt, einfach mal anrufen. Aber wer sich um 20 Euros zanken will... Manche machen das ja gerne ;) Nur um Recht zu haben. Ich habe Besseres zu tun. In dem Sinne schönes Wochenende. Euer Roland

  • Nunja, bei mir sind es eben ca. 20 Euro pro Monat, um die es geht im Vergleich zu einem aktuellen Neuabschluss bei einem anderen Lieferanten. Und das ist ein Betrag, über den ich bei einer halbierten Laufzeit schon nicht hinwegsehen will.


    Zudem gehört sich sowas eben einfach nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Vertragspartner einfach so kündigt, wenn ihm was nicht mehr passt?


    Aber du hast natürlich recht, es kostet Aufwand und Nerven und wer das nicht will, der nimmt halt die Kündigung an.


    mfg, Schahn