Abschluss Rechtschutzversicherung

  • Hallo,
    mein Mann und ich möchten unsere Immobilienfinanzierung, die wir im August 2008 abgeschlossen haben von einem Anwalt darauf prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Bisher haben wir keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Deshalb meine Frage: Übernimmt die Versicherung in diesem Fall die Anwaltskosten, auch wenn die Finanzierung bereits seit langem besteht?


    Vielen Dank!

  • Nein die Rechtsschutz Versicherung übernimmt nur Schäden die ursächlich nach Vertragsschluss entstanden sind. Sie können jetzt die Versicherung abschließen und wenn die Finanzierung morgen widerrufen wird sind Sie abgesichert. Aber jetzt eine Versicherung abschließen weil sie vor 5Jahren einen Vertrag geschlossen haben der ihnen inzwischen fragwürdig erscheint - das geht nicht.

  • Das Problem der Widerrufsbelehrung sollten Sie aber auch googeln können. Oder Sie schreiben den Wortlaut des Paragraphen hier rein. Vielleicht findet sich ja ein Kenner. Der Besuch eines Anwalts wird auch nicht mehr kosten als eine Rechtsschutz Versicherung im ersten Jahr.


    Insofern ist Ihr Problem überschaubar.

  • Hallo,


    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe mich schon über das Thema "fehlerhafte Widerrufsbelehrung" informiert, aber ich finde das ist ein Fass ohne Boden. Je mehr ich mich informiere, desto komplizierter wird es...

  • Hallo,


    das habe ich bei test.de gefunden:


    "Rechts­schutz­versicherungen müssen Streitig­keiten um den Widerruf von Kredit­verträgen auch dann bezahlen, wenn der Versicherungs­vertrag erst nach dem Kredit­vertrag abge­schlossen wurde. Darauf weist Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier hin. Laut Bundes­gerichts­hof,Urteil vom 24.04.2013, Aktenzeichen: IV ZR 23/12, kommt es darauf an, wann die Bank sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren. Zu diesem Zeit­punkt muss der Rechts­schutz­versicherungs­vertrag geschlossen."

  • Nein ich habe mich nicht geirrt. Sie haben in der Vergangenheit einen Vertrag geschlossen. Sie schließen heute eine Rechtsschutzversicherung. Morgen gibt es Streit. Dann zahlt die Rechttschutzv.


    Ähnliches beispiel. Ich wohne seit 5 jahren in meiner Wohnung. Seit 3 jahren habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Morgen gibt es Ärger wegen Renovierung. Dann zahlt die Rechtsschutz.

  • Hallo,
    bei dem zitierten BGH Urteil geht es um eine Lebensvers.
    Inamaria schreibt,daß es sich bei Ihr um eine Immobilienfinanzierung handelt,daher
    gebe ich folgenden Hinweis.In den ARB der Gesellschaften gibt es üblicherweise den
    §3 "Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten" dort geht es u.a.um Kauf/Verkauf von Gebäuden/Grundstücken,
    Planung/Errichtung von Gebäuden pp.Bitte selbst genau lesen.Am Ende des Textes kommt dann der entscheidende
    Satz,daß auch für die Finanzierung der genannten Vorhaben kein Versicherungsschutz besteht.
    Gruß
    trumpet

  • Inamaria schreibt,daß es sich bei Ihr um eine Immobilienfinanzierung handelt, daher gebe ich folgenden Hinweis.In den ARB der Gesellschaften gibt es üblicherweise den
    §3 "Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten" dort geht es u.a.um Kauf/Verkauf von Gebäuden/Grundstücken,
    Planung/Errichtung von Gebäuden pp.Bitte selbst genau lesen.Am Ende des Textes kommt dann der entscheidende
    Satz,daß auch für die Finanzierung der genannten Vorhaben kein Versicherungsschutz besteht.


    Richtig. - Solche inhaltlichen Ausschlüsse gibt es bei Rechtsschutzversicherungstarifen. Hier habe ich mal Musterrechtsschutzversicherungsbedingungen des Gesamtverbrandes der Deutschen Versicherungswirtschaft verlinkt. Siehe dort unter Pkt. 3.2.2: http://www.gdv.de/wp-content/u…12-Stand-Oktober-2014.pdf

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Also Streitigkeiten die beabsichtigt sind und einen Grund dafür in der Vergangenheit bereits vorlagen sind nach meinem Kenntnisstand als ehemaliger Rechtsschutzmann nicht versichert und in Verbindung mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Info. Finanzierung nicht versicherbar! Anders ist es bei einer Lebensversicherung die sie vor vielen Jahren abgeschlossen haben und die sie nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und dreimonatiger Wartezeit ( in eigentlich allen mir bekannten Rechtsschutzbestimmungen im Geltungsbereich besteht diese Wartezeit) gekündigt haben und die Abwicklung dieser Kündigung zu einem Rechtsstreit führt. Baufinanzierungen sind dann, nach meiner Auffassung und früheren Handlungsweise, versichert wenn es sich um den Kauf eines "gebrauchten" Hauses handelt und folglich keine genehmigungspflichtigen Umbauten damit nachweisbar nicht finanziert werden.

  • Ich habe mir gerade die Finanzmärkte zum Thema Rechtsschutz angesehen, wobei mir bei zwei Sachen etwas aufgefallen ist.
    1. mein ehemaliger Arbeitgeber wird im Mietrechtsschutz empfohlen. Ich vermisse hier die Concordia die Mieter- und Vermieterrechtsschutzversicherungen zumindest bis vor kurzem zu äusserst geringen Beiträgen versichere.
    Einen sachlichen Fehler sehe ich in der ansonsten vorbildlichen Ausarbeitung beim Thema Prüfung der Erfolgsaussichten. In versicherten Strafverfahren vor allem im Verkehrsbereich gibt es bei Bussgeld, Strafbefehl oder Anklage wegen Körperverletzung usw. Keine Prüfung der Erfolgsaussichten. Auch in den meisten sozialrechtlichen und vertraglichen Rechtsstreiten verlassen sich die Versicherer in der Regel auf die Rechtsanwälte und fordern in den seltensten Fällen ausführliche Informationen an. Zumindest die Ergänzung im Bereich Strafrechtsschutz sollte nach meiner Meinung in den finanztippBericht aufgenommen werden.

  • Ein Hinweis auf den Strafrechtsschutz ist im Text enthalten. Sollte das mehr hervorgehoben werden? Oder geht es um eine spezifische Regelung / Rahmenbedingung, die unbedingt erwähnt werden müsste?


    Feedback gebe ich gerne weiter! ^^

  • Während bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche explizit festgehalten wird, dass dies durch die jeweilige Haftpflichtversicherung abgesichert ist,fehlt mir ein entsprechender Zusatz bei der Erläuterung des Ausschlusses bei Strafsachen. Eigentlich müsste dort ein Zusatz folgender Art eingesetzt werden. "In Verkehrsstrafsachen besteht in der Regel Rechtsschutz in allen Bussgeld- und Strafverfahren, sofern bei Unfällen kein Vorsatz den Unfall, die Tat herbeizuführen!" Im übrigen besteht auch im Zivilbereich im Strafrechtsschutz nachträglich die Möglichkeit einer Kostenaufnahme, wenn der Vorsatz in fahrlässig geändert wird.

  • Ich habe ein Rechtsschutzversicherung ueber die WGV abgeschlossen.
    Nun meinte ein Bekannter von mir etwas kryptisch, dass die Bedingengungen der WGV nicht besonders Vorteilhaft seien, insbesondere seien Faelle mit vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen (z.B. bei Abschluss einer BU) nicht gut geregelt.
    Die Auxilia z.B. haette hier Kundenfreundlichere Bedingungen, insebesondere wenn Vorsatz im Raum steht.
    Auf welchen Teil der Bedingungswerke koennte er sich da bezogen haben?

  • ... ist schon klar, ich habe mich unklar ausgedrueckt.
    Ich haette schreiben sollen: Eine Zufallsbekanntschaft, mit der ich mich im Flugzeug unterhalten habe, und von der ich keine Kontaktdaten habe.

  • Zuhause angekommen habe ich mir daraufhin die beiden Bedingungswerke noch einmal angeschaut, und konnte als Laie nicht herausfinden, auf welchen Teil sich die Aussage bezogen haben koennte.

  • Habe auch beide ARB gelesen,insbesondere den Bereich was ist der Versicherungsfall
    und wann ist dieser eingetreten.Finde auch keinen Unterschied.Sie können Ihr Fallbeispiel
    nur mit beiden Gesellschaften besprechen.
    Zum Thema Vorsatz ist sicherlich auch § 81 VVG zu beachten.
    trumpet

  • Zunächst erstmal ein Lob an Finanztip.de für die vielen informativen und spannenden Artikel.


    Aber auch etwas Kritik. Auf Finanztip.de wird das Thema "Widerruf von Darlehensverträgen" intensiv behandelt, von daher wäre es IMO dringend empfehlenswert, im Artikel über die Rechtsschutzversicherung deutlich darauf hinzuweisen, welche Ausschlüsse bei den Versicherern bei dieser Art Schadensfall bestehen.


    Es ist offensichtlich so, daß meisten Versicherer eben diesen Schadensfall NICHT (mehr) übernehmen und in Ihren Bedingungen explizit ausgeschlossen haben.


    Für unseren Fall sehr ungünstig, da wir uns im letzten Jahr mit der Hilfe von Finanztip.de mit dem Thema auseinandergesetzt haben und einen vermeintlich guten und leistungsstarken (nicht unbeding billigen) Versicherer ausgesucht haben. Anfang diesen Jahres setzen wir uns mit dem Thema Widerruf von Darlehensverträgen auseinander und müssen fest stellen, daß der Versicherer, die KS Auxilia solche Fälle nicht (mehr?) abdeckt.


    Sehr ärgerlich, daher die Bitte, entsprechende Hinweise in den sonst sehr guten Artikeln zu plazieren, damit nicht weitere Leute in diese Falle tappen.


    Darf hier ein Link zu einer externen und sehr empfehlenswerten Webseite, die sich mit dem Thema "Widerrruf von Darlehensverträgen" beschäftigt plaziert werden?