Vielen Dank für das Feedback! Es freut uns, dass unsere Inhalte Ihnen weitergeholfen haben! Ich habe mich beim Ressort Recht erkundigt und den Hinweis bekommen, dass dei Einschränkung bereits im Text steht. Das Feedback, dass das besser herausgestellt werden könnte, habe ich an die Kollegen weitergegeben.
Im Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung steht:
ZitatDIESE RECHTSFRAGEN SIND VOM SCHUTZ AUSGESCHLOSSEN
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Abwehr von Schadenersatzansprüchen (übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht oder Ihre Privathaftpflichtversicherung),
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Auseinandersetzungen im Bereich Bauen, Baufinanzierung sowie Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentum (also auch Planung, Bau oder Umbau einer Immobilie, Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks, Enteignungen oder steuerliche Bewertung von Grundstücken),
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Urheberrecht, wie beispielsweise das illegale Downloaden eines Lieds aus dem Internet,
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vorsätzliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
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Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten (hierzu gibt es spezielle Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen).
Eine weitere Passage dazu findet sich auch im Ratgeber zur Deckungszusage.