Abschluss Rechtschutzversicherung

  • @kolmberger


    Vielen Dank für das Feedback! Es freut uns, dass unsere Inhalte Ihnen weitergeholfen haben! Ich habe mich beim Ressort Recht erkundigt und den Hinweis bekommen, dass dei Einschränkung bereits im Text steht. Das Feedback, dass das besser herausgestellt werden könnte, habe ich an die Kollegen weitergegeben.


    Im Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung steht:


    Zitat

    DIESE RECHTSFRAGEN SIND VOM SCHUTZ AUSGESCHLOSSEN

    • Zitat

      Abwehr von Schadenersatzansprüchen (übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht oder Ihre Privathaftpflichtversicherung),

    • Zitat

      Auseinandersetzungen im Bereich Bauen, Baufinanzierung sowie Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentum (also auch Planung, Bau oder Umbau einer Immobilie, Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks, Enteignungen oder steuerliche Bewertung von Grundstücken),

    • Zitat

      Urheberrecht, wie beispielsweise das illegale Downloaden eines Lieds aus dem Internet,

    • Zitat

      vorsätzliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

    • Zitat

      Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten (hierzu gibt es spezielle Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen).

    Eine weitere Passage dazu findet sich auch im Ratgeber zur Deckungszusage.

  • Auch ich habe den Artikel zur Rechtsschutzversicherung mit viel Interesse gelesen.
    Seit der Veröffentlichung hat die Stiftung Warentest einen weiteren Test zu Rechtsschutzversicherungen heraus gegeben (Finanztest Ausgabe 08/2017).
    Aufgrund einer neuen Definition des Versicherungsfalls hat die Stiftung Warentest die beiden auf Finanztip bestbewerteten Versicherungen Arag Aktiv Komfort sowie Auxilia Jurprivat massiv abgewertet. Beide Angebote werden nur mit "Ausreichend" bewertet. Sie erfüllen nach Ansicht von Stiftung Warentest nicht die Anforderungen für eine "Verbraucherfreundliche Regelung des Versicherungsfalls".


    Als Beispiel wird ein Fall angeführt, in dem eine im Mai 2017 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Berufsunfähigkeit im Jahr 2037 die Leistung verweigert aufgrund angeblich falscher Angaben zu Vorerkrankungen. Des Weiteren wurde im März 2018 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage für die Klage gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer, da der behauptete Fehler bei Abschluss der BU geschah, also zu einem Zeitpunkt zu dem noch kein Rechtsschutz bestand.
    Eine Versicherung mit einer "Verbraucherfreundlichen Regelung des Versicherungsfalls" hätte die Deckung zugesagt.


    Wie ist die Meinung hier in der Community zu diesem Sachverhalt? Sind die Versicherungsbedingungen tatsächlich so massiv schlechter geworden?

  • Die Frage können die Versicherungsprofis hier sicher besser beantworten. Aber zwei Anmerkungen vorab:


    1) Viele Versicherungen leisten trotzdem, wenn man seit mindestens fünf Jahren durchgehend versichert war. Diese Klausel macht natürlich das Wechseln einer RSV schwieriger, weil man dann immer wieder in die "Fünf-Jahresfalle" tappen kann.


    2) Ich persönlich finde den Test etwas fragwürdig, weil


    a) die Parameter, nach denen beurteilt wird ggü dem Vorgängertest deutlich verändert wurden. Das ist zum einen die von dir genannte "verbraucherfreundliche Regelung des Versicherungsfalls". Wahrscheinlich ein sinnvoll gewähltes Kriterium, dass aber im Laufe der Zeit wohl alle Versicherungen übernehmen bzw. abschaffen werden. Zum anderen liegt ein Schwerpunkt auf den außergerichtlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren. Ist natürlich schön, wenn ich mich auf Kosten meiner RSV gegen einen Parkverstoß (der meistens zu Recht geahndet wird) wehren kann oder das Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid von der RSV bezahlt wird. Mir ist aber die Absicherung von Risiken wichtiger, die kostenmäßig schwer kalkulierbar sind. Und das sind eben die gerichtlichen Verfahren. Die Kosten der außergerichtlichen Verfahren sind meist gut überschaubar.


    b) Das BU Beispiel zeugt von mangelndem Wissen und/oder schlampiger Recherche bei Finanztest. In einem BU-Fall ist der Einwand des Versicherers, man habe Vorerkrankungen verschwiegen, nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr zulässig. Das steht irgendwo im Versicherungsvertragsgesetz. In dem von Finanztest konstruierten Beispiel ist der Vertrag deutlich älter als 10 Jahre. Der Versicherer kann nicht mehr auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung prüfen! Das Beispiel ist also völlig unbrauchbar zur Differenzierung, ob eine RSV im Einzelfall was taugt oder nicht.

  • Ich möchte Ihnen meine Erfahrung mit der Rechtschutzversicherung der KS Auxilia teilen. Auf der Finanztip Seite wird die Versicherung besonders empfohlen.
    Ich bin nun bei der KS Auxilia seit 2,5 Jahren versichert. Bisher hatte ich einen Versicherungsfall, für den ich 300 EUR Selbstbehalt zahlen musste (allerdings die Rechtanwaltsgebühren nur 240 Euro waren). Des Weiteren hatte ich 2 Online Anfragen im KS Auxilia Kundenportal ohne dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde (eine Anfrage um einen Arbeitsvertrag zu überprüfen und eine Anfrage zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall). Den gesamten Versicherungszeitraum betrachtet habe ich deutlich mehr gezahlt (Beiträge und Selbstbehalt) als meine „Schäden“ waren.


    Im Mai diesen Jahres habe ich nun die Anforderung zur Kündigung erhalten. Nach Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass dies kein Einzelfall ist. Ich möchte dieses Vorgehen mit der Community teilen und ausdrücklich vor dieser Versicherung warnen.

  • Da ich gerade dabei bin einen neuen Rechtsschutzversicherer zu finden pusche ich das Thema hier noch mal etwas...


    Die KS Auxilia wird ja von Finanztip immer noch empfohlen. Allerdings ist die letzte Überarbeitung des Berichtes auch schon eine Weile her. Ist die KS Auxilia nun gut oder nicht gut?


    Ich bin seit 2011 bei der Advocard, möchte aber meine Ausgaben etwas senken.

    Wenn ich das richtig lese ist bei der KS Auxilia automatisch der Beitrag für den Automobilclub integriert. Das finde ich eigentlich ganz interessant da ich A. in keinem Automobilclub bin und B. der Beitrag trotzdem weniger ist als der bei der Advocard...

    Auch das System mit der abnehmenden Selbstbeteiligung finde ich nicht schlecht da ich nur selten einen Rechtsstreit ausfechte.


    Wie ist den so die Aktuelle Meinung? (Gerne auch die von Finanztip)


    Kommentare wie "Du brauchst keine Rechtsschutzversicherung" könnt ihr euch sparen, das Thema hab ich schon durch! ICH WILL EINE! :)


    Nachtrag: bei Check24 wird die KS Auxilia nicht (mehr?) angeboten... Den Grund kenne ich allerdings nicht

  • Hi Laserdisc510,


    also ich kann dir echt nur dringend von der KS Auxilia abraten. Das war die unverschämteste Versicherung, die ich je hatte. Ich habe auch auf Google eine Bewertung geschrieben (sachlich, wie auch in meinem obigen Betrag). Darauf hin wurde ich aufgefordert den Beitrag zu entfernen (den Wortlaut habe ich unten angefügt). Da ich jedoch Google gegenüber meine Bewertung beweisen konnte und mich auch nicht einschüchtern lasse, besteht mein Kommentar weiterhin. Ich schätze, dass vielen andere ehemalige Kunden klein bei gegeben haben und den Beitrag gelöscht haben. Wie gesagt, suche dir eine anständige Versicherung und bezahle lieber ein paar Euro mehr. Falls es dich interessiert, hier der Wortlaut der Beschwerde von der KS Auxilia:


    "Dieser Beitrag enthält gezielt verleumderische Aussagen

    uns gegenüber, um lediglich unseren Ruf zu schädigen und unwahre

    Tatsachenbehauptungen über uns zu veröffentlichen. Da wir auch keinesfalles

    verifizieren können, dass es sich bei dem User um einen tatsächlichen

    Kunden von uns handelt, gehen wir bis zur Erbringung von Kundennachweisen

    weiterhin davon aus, dass es sich hier um Spam-Bewertungen handelt.

    Weiterhin handelt es sich hier um einen unerlaubten Vorwurf einer Straftat,

    davon möchten wir uns entschieden von jeglichen Vorwürfen distanzieren und

    diese zurückweisen. Wir möchten hiermit untermauern, dass wir in keinster

    Weise mit illegalen Geschäftspraktiken arbeiten oder hiermit in Verbindung

    stehen. Zusammengefasst handelt es sich hier um eine Bewertung, die gegen

    die Google-Richtlinien und das allgemein gültige Recht verstößt: 1. Spam-

    und Fake-Inhalte: „Ihre Inhalte sollten Ihre wirklichen Erfahrungen am

    jeweiligen Ort widerspiegeln und nicht nur gepostet werden, um die

    Bewertung zu manipulieren. Veröffentlichen Sie keine gefälschten Inhalte

    (…)“ 2. §187 StGB Verleumdung: „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf

    einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche

    denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung

    herabzuwürdigen (…)“ 3. §186 StGB Üble Nachrede: „Wer in Beziehung auf

    einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben

    verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen

    geeignet ist(…)“ 4. §263 Betrug: „(1) Wer in der Absicht, sich oder einem

    Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen

    eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder

    durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt

    oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit

    Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“ Da diese Bewertung

    mehrere Verstöße enthält, bitten wir Sie um Überprüfung bzw. Löschung. Mit

    freundlichen Grüßen ..."

  • Ich habe mir auch gerade nochmal die etwas neueren Bewertungen auf Google durchgelesen. Vielen erging es ähnlich wie mir: beim ersten Rechtsstreit bekommt man die Kündigung. Die positiven Bewertungen kommen meist von Versicherungsmaklern...

  • Liebe Finanztip-Community,


    ich recherchiere für das RBB-Fernsehen zum Thema Rechtsschutzversicherung.

    Wir suchen eine Person aus dem Raum Berlin/Brandenburg, die unzufrieden mit ihrer Rechtsschutzversicherung ist und sich dazu äußern möchte. Es kann sich dabei um nicht erfolgte bzw. zu geringe Zahlungen, Kündigungen, mangelhaften Service oder zu hohe Tarife handeln.


    In unserem Beitrag möchten wir die Zuschauer informieren, in welchen Situationen sich eine solche Versicherung lohnt, welche Unterschiede es gibt und auf welche "Fallen" man achten muss.

    Da wir diese Informationen mit Hilfe eines realen Beispiels veranschaulichen möchten, würden wir uns über eine Beteiligung ihrerseits freuen. Wir visieren einen kurzen Kameradreh am 25.02. an - selbstverständlich unter Einhaltung der Hygieneregeln.


    Bitte melden Sie sich hier in diesem Thread, unter constantin.stueve@rbb-online.de oder telefonisch unter 0170 234 2329.


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


    VG

    Constantin Stüve

    Redakteur

    Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)

    Masurenallee 8-14

    14057 Berlin

    mobil: 01702342329