Hallo,
mein Mann und ich möchten unsere Immobilienfinanzierung, die wir im August 2008 abgeschlossen haben von einem Anwalt darauf prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Bisher haben wir keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Deshalb meine Frage: Übernimmt die Versicherung in diesem Fall die Anwaltskosten, auch wenn die Finanzierung bereits seit langem besteht?
Vielen Dank!