Steuern bei Kleingewerbe

  • Hallo ihr,


    ich wollte mich mal kurz schlau machen, ob ich das so richtig verstehe:


    Für einen Auftraggeber (eine NGO mit Sitz in Frankreich) werde ich ein paar Grafiken designen und in diesem Jahr kann ich dafür vermutlich 10.000 Euro in Rechnung stellen. Ich bin Angestellter in einem ganz anderen Bereich und verdiene dort ca. 45.000 Jahresbrutto.

    Wie ist das dann mit den Steuern für mein Gewerbe, das ich jetzt anmelden muss??


    Sehe ich das richtig so:


    1. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer:

    Da meine Einnahmen weniger als 22.000 Euro sind, kann ich von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch machen und muss keine MwSt zahlen.


    2. Gewerbesteuer:

    Da meine Einnahmen aus dem Gewerbe unter dem Freibetrag von 24.500 liegen, muss ich keine Gewerbesteuer bezahlen.


    3. Einkommenssteuer:

    Den Gewinn von 10.000 Euro muss mit meinem Einkommenssteuersatz versteuern.

    mhm... muss mal nachsehen wie hoch der ist. Aber der dürfte bei 45.000 Bruttogehalt bei 15-20% liegen oder nicht?


    Müssen auf die Einkünfte aus dem Gewerbe eigentlich noch Sozialabgaben oder ähnliches bezahlt werden??



    Vielen Dank euch für eure Hilfe!

    Grüße Vilma

  • Hallo.


    Ein Auftraggeber (min. 5/6 des Umsatzes über diesen Auftraggeber) und keine Angestellten (Lohnsumme min. 450,01 Euro monatlich) führt zu Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.


    Allerdings ist die Prüfung, ob Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungesetz vorliegt, vorrangig.


    Das sollte sich also jemand einmal genauer ansehen.

  • Allerdings ist die Prüfung, ob Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungesetz vorliegt, vorrangig.

    Hallo Janders,


    kannst du diesen Satz noch etwas genauer erklären? Was meinst du mit "Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungsgesetz"? davon habe ich noch nie was gehört...


    Wieviel Prozent würde die Rentenversicherung denn ausmachen?


    Wie sieht es denn bei den anderen Punkten aus?

    liege ich damit richtig?


    Würde mich sehr freuen, von dem ein oder der anderen zu hören, ob das so stimmen kann...


    Danke euch!

  • Vilma,

    eben beim Lesen fiel mir ein... du solltst mal checken ob überhaupt ein Gewerbe nötig ist. Ggfs. reicht ja eine Meldung beim FA, dass du freiberuflich tätig werden wirst. Steuerlich ändert dies vermutlich nix, ist aber vom handling einfacher und günstiger.

    ...führt zu Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.


    Allerdings ist die Prüfung, ob Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungesetz vorliegt, vorrangig.

    Alternativ könntest du auch über eine 4ma (UG) nachdenken, falls derartige Aufträge öfter reinkommen. Das kostet etwas, "rettet" dich mMn aber von der "Scheinselbständigkeit", wenn ich mich nicht irre. Außerdem kannst du über deine 4ma die Entnahmen "steuern" und diese sogar als "Sparschwein-Gesellschaft" zur Vermögensbildung nutzen.


    Das BMWI stellt übrigens auf dessen website eine tolle Broschüre für angehende Selbständige/Freiberufler/Unternehmer zum Download zur Verfügung. Dieses Teil hilft dir, einen groben Überblick zu erhalten. Ergänzend würde ich aber auch einmal mit einem Insider bei der IHK und ggfs. auch mit einem Steuerberater sprechen.

  • ohje,.. das hört sich alles kompliziert an.

    Habe mir gerade auch eine Website zum Thema Scheinselbstständigkeit durchgelesen. Da bekommt man es ja mit der Angst zu tun...


    Schützt mich nicht die Tatsache, dass ich mit 100% bei einem anderen Arbeitgeber arbeite vor einer Scheinselbstständigkeit? Dieser Grafikdesign-Job ist echt nur so ne Mini Nebentätigkeit die ich an ca. 5-6 Wochenenden im Jahr mache.


    Wie kann ich das mit der Rentenversicherungspflicht dann rausfinden? So richtig erschließt sich mir noch nicht was das mit dieser Künstlerkasse auf sich hat. Muss ich erst prüfen ob ich bei der versicherungspflichtig wäre und wenn nein, dann bei der RV? oder bei beiden? verstehe nur Bahnhof...

  • Ich bin selbstständig. Freiberuflicher Kameramann und in der KSK.


    Ein Gewerbe hatte ich NIE! Und darüber bin ich sehr froh. Weniger Kosten und Aufwand. Mir wurde es mal so erklärt: solange ich nicht mit Waren handle und sie nicht vertreibe/umsetze, habe ich kein Gewerbe.


    Check das aber selbst auf jeden Fall nochmal.


    Ansonsten war es für mich letztlich positiv kein Kleinunternehmer zu sein, weil ich so geschäftsrelevante Dinge zum Netto Preis einkaufen konnte und es darüber hinaus auch seriöser auf Rechnungen ist.

  • Also, die Deutsche Rentenversicherung berät in Sachen Versicherungspflicht, Befreiung und Co. (kostet auch nix).

    Wer im Zweifel ist, ob er versicherungspflichtig sein könnte, sollte dies prüfen lassen.

    (Beachte: Meldepflicht gem. Paragraph 190a SGB 6, ggf. Bußgeld gem. 320 SGB 6)

    Wenn es was Künstlerisches ist, dann wird der Vorgang zur (vorrangigen) Prüfung an die Künstlersozialkasse weitergeleitet.

  • Wenn du die Tätigkeit nur nebenberuflich ausübst, bist du nicht berechtigt für die KSK und damit auch nicht versicherungspflichtig nach dem entsprechenden Gesetz.


    Bedingung für die Aufnahme in der KSK ist die maßgebliche hauptberufliche künstlerische Tätigkeit.