Bank verlangt auf die Verzugszinsen mit heutigem Schreiben "KAPITALERTRAGSSTEUER"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Hallo zusammen!
    Ich brauche dringend Hilfe!
    Vor ca. 2 Monaten habe ich von der Bank XY die Bearbeitungsgebühren plus Zinsen plus Verzugszinsen anstandslos erhalten.
    Heute bekommen ich von der Bank ein Schreiben: Sie fordern auf die Zinsen nun Kapitalertragssteuer von mir zurück?!?!?!!?
    Geht`s noch???? Kann mir jemand was dazu sagen.


    Danke Heidi

  • Hallo,
    ich bezweifle, ob das rechtens ist, obwohl das so auch schon in anderen Threads besprochen wurde.
    Ich habe einmal folgende Rechnung aufgestellt:
    Der Zinsrechner berechnet für meine Bearbeitungsgebühr für den Zeitraum der Auszahlung bis heute bei einem Satz von 5% über dem Basiszinssatz den Betrag von 933,86 €.
    In dieser Zeit habe ich auf die - wie inzwischen vom BGH festgestellt - unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühr bei einem feststehenden Zinssatz von 5.6% an die Bank insgesamt 1052,32 € Zinsen gezahlt.
    Das heißt in meinem Fall, dass ich einen Minusertrag von118,46 € zu verzeichnen habe.


    Wo bleibt denn da der Ertrag, auf den ich Ertragssteuer zahlen soll???
    Warum sollte das denn rechtens sein??
    Ich verstehe das nicht!!!

    • Offizieller Beitrag

    Stellen Sie doch diese Frage der Bank mit einem schriftlichen Schreiben. Bin gespannt was diese antworten werden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Stellen Sie doch diese Frage der Bank mit einem schriftlichen Schreiben. Bin gespannt was diese antworten werden.


    Im Moment lohnt sich das noch nicht, bisher kämpfe ich ja noch darum, dass ich überhaupt etwas bekomme. Aber wenn es so weit ist, un die ziehen mir die Ertragssteuer ab, werde ich das versuchen!

  • So, liebe Leidensgenossen


    Bei mir gibt es bezüglich DKB Neuigkeiten. Habe heute eine Mail vom Anwalt erhalten, dass die DKB auf den MB eingelenkt hat.


    Die BG wurde mir bereits erstattet und nach dem MB die Zinsen abzgl.
    Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Ebenfalls werden die Kosten für
    meinen Anwalt und die Kosten des MB erstattet. (Nur gut - ich musste bei
    allem in Vorkasse)


    Der Anwalt bat mich um Rückruf und teilte mir mit, dass die in Abzug
    gebrachte Kapitalertragssteuer und Soli rechtswidrig sind und eine
    Erfindung der Banken. Die Erstattung ist kein Ertrag für mich, sondern
    eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Weiterhin meinte er, dass
    man diesen "Abzug" auch bei keiner Steuererklärung erstattet bekommt.
    Dies sei, wie erwähnt ein Schachzug der Bank.


    Bei mir wurden ca 28,00 € in Abzug gebracht. Habe auch keine Lust mehr
    deswegen weiter zu machen, da ich mir nicht sicher bin ob dieser Abzug
    rechtens ist. Bin erstmal froh, dass ich meine ganzen außergerichtlichen
    Kosten wieder bekomme.
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 550 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Habt Ihr das auch in dem Thread " Bearbeitungsgebühr-von-Krediten-zurückfordern" gelesen???
    Ich habe mir das eigentlich auch so gedacht!

  • Hoppla, da ist das Zitieren gründlich in die Hose gegangen: ;(
    Das soeben Gepostete stammt nicht von mir, sondern von Sylvi62, da hatte ich nur gedacht, dass das auch unter diesem Thema recht interessant ist.
    Aber durch das Kopieren ist leider nicht der Hinweis gekommen: Sylvi62 schrieb


    Tut mir Leid, aber was sie schrieb, find' ich gut!

    • Offizieller Beitrag


    Hat der Antwort auch Hinweise auf Gesetze etc. gegeben warum dies kein Ertrag darstellt?
    @Sylvi62

  • Hallo euch :)
    mein Anwalt meinte, dass er noch nicht erlebt hat, dass dieser Abzug von der Bank gemacht wurde. Und er hat schon viele BG-Verfahren gehabt. Er hat mich gefragt, ob ich im Verfahren weiter machen möchte. Zuvor will er sich noch genauer kundig machen und mich dann informieren.
    Diese Arbeit habe ich ihm eben abgenommen. Habe soeben mit meiner Tochter telefoniert. Sie arbeitet auf der Bank und mein Schwiegersohn arbeitet in einer Steuerkanzlei. Aber bevor ich hier falsche Auskünfte gebe und womöglich ins blaue klage die Antwort:
    Es ist leider rechtens, dass von den Zinsen Kapitalertragssteuer abgeführt werden muss, sofern der Bank kein Freistellungsauftrag vorlag. Die Zinsen bedeuten aus steuerrechtlicher Sicht für uns Kapitalerträge und die Banken sind dazu verpflichtet diese an das FA abzuführen. Jedoch kann und muss man dies bei der nächsten Steuererklärung angeben und bekommt diese erstattet, sofern ein bestimmter Freibetrag pro Jahr nicht überschritten wird.


    Ich hoffe, ich konnte euch helfen. LG Sylvi

  • Sylvie,
    Ich kann nicht glauben das ich für zurückgeforderte Kreditzinsen Abgeltungssteuer bezahlen soll ! Richtig wäre erhaltene Zinsen - bezahlte Zinsen zu versteuern.
    Die bezahlten Zinsen in der Steuererkärung anzugeben bringt nur jemenden etwas, der den Steuerfreibetrag nicht ausschöpft und von der Sache nicht richtig.
    Meine Meinung
    Alf

  • @Alf144
    Das ist genau meine Meinung, aber die Meinung, dass das rechtens sein soll, hat sich wohl tatsächlich allgemein durchgesetzt.
    Ich werde auch mit Sicherheit deshalb nicht klagen, denn mit dem Freibetrag (doppelt, da verheiratet) kommen wir auf jeden Fall hin. - Aber richtig finde ich das trotzdem nicht!

    • Offizieller Beitrag

    Richtig wäre erhaltene Zinsen - bezahlte Zinsen.
    Alf


    Wäre sicherlich mal eine Diskussion mit dem Finanzamt wert, oder?