Hallo zusammen,
wie gut eine Versicherung ist weiß man ja oft erst nach einem Versicherungsfall. In meinem Fall bin ich das Fahrrad von einem Freund gefahren, hab das Fahrrad geschrottet, und musste für die Reparatur selbst aufkommen. Die Versicherung wollte nicht zahlen und argumentierte damit, dass ausgeliehene Gegenstände ausgeschlossen sind. Und damit war sie im Recht, in den Versicherungsbedingungen steht unter den Ausschlüssen:
7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Da ich mir aktuell öfter von Freunden E-Lastenräder ausleihe (und die ziemlich teuer sind) möchte ich in Zukunft auch geliehene Gegenstände mitversichert haben. Was mich stark wundert ist dass im Ratgeber für private Haftpflichtversicherungen das Thema Leihe überhaupt keine Rolle spielt:
https://www.finanztip.de/haftp…herung/privathaftpflicht/
Stiftung Warentest hat auch etwas über das Thema geschrieben:
https://www.test.de/Private-Ha…cht-versichert-4733979-0/
Wie handhabt ihr das Thema Leihe? Und von der finanztip-Redaktion würde ich gerne wissen, warum es nicht erwähnt wird und ob die Empfehlungen das mit abdecken. Ich denke, einen Satz/Abschnitt dazu zu schreiben ist für viele hilfreich.