private Haftpflichtversicherung - Leihe nicht mitversichert

  • Hallo zusammen,


    wie gut eine Versicherung ist weiß man ja oft erst nach einem Versicherungsfall. In meinem Fall bin ich das Fahrrad von einem Freund gefahren, hab das Fahrrad geschrottet, und musste für die Reparatur selbst aufkommen. Die Versicherung wollte nicht zahlen und argumentierte damit, dass ausgeliehene Gegenstände ausgeschlossen sind. Und damit war sie im Recht, in den Versicherungsbedingungen steht unter den Ausschlüssen:


    7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.


    Da ich mir aktuell öfter von Freunden E-Lastenräder ausleihe (und die ziemlich teuer sind) möchte ich in Zukunft auch geliehene Gegenstände mitversichert haben. Was mich stark wundert ist dass im Ratgeber für private Haftpflichtversicherungen das Thema Leihe überhaupt keine Rolle spielt:

    https://www.finanztip.de/haftp…herung/privathaftpflicht/


    Stiftung Warentest hat auch etwas über das Thema geschrieben:

    https://www.test.de/Private-Ha…cht-versichert-4733979-0/


    Wie handhabt ihr das Thema Leihe? Und von der finanztip-Redaktion würde ich gerne wissen, warum es nicht erwähnt wird und ob die Empfehlungen das mit abdecken. Ich denke, einen Satz/Abschnitt dazu zu schreiben ist für viele hilfreich.

  • In meinem Fall bin ich das Fahrrad von einem Freund gefahren, hab das Fahrrad geschrottet, und musste für die Reparatur selbst aufkommen.

    Bei einem eigenen Drahtesel hättest du auch selbst für die Reparaturkosten aufkommen müssen.

    Die Versicherung wollte nicht zahlen und argumentierte damit, dass ausgeliehene Gegenstände ausgeschlossen sind.

    Die Versicherung hätte auch nicht zahlen dürfen, selbst wenn der Sachbearbeiter es gewollt hätte.

  • Hallo kmille,

    wie gut eine Versicherung ist weiß man ja oft erst nach einem Versicherungsfall.

    Es besteht die Chance, es vorher zu wissen – einfach die Versicherungsbedingungen vor Abschluss lesen.


    Zu Sachverhalt hat JDS schon alles gesagt.


    Einen kleinen Hoffnungsschimmer will ich Ihnen doch für zukünftige Fälle machen. Der Ausschluss Ziff. 7.6 (neu 7.5) wird zunehmend abgeschwächt, so dass für die Leihe usw. von bestimmten Gegenständen Versicherungsschutz bestehen kann. Meistens ist zwar noch die Leihe von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen ausgeschlossen – ein Fahrrad ist mMn ein Landfahrzeug – aber vielleicht gibt es einen Versicherer, der inzwischen auch die (unentgeltliche) Leihe mitversichert. Wenn Ihnen das Thema wichtig ist, gehen Sie selbst auf Suche oder fragen Sie einen Versicherungsmakler.


    Gruß Pumphut

  • Bei einem eigenen Drahtesel hättest du auch selbst für die Reparaturkosten aufkommen müssen.

    Die Versicherung hätte auch nicht zahlen dürfen, selbst wenn der Sachbearbeiter es gewollt hätte.

    Für mich ist das nicht so eindeutig: die Haftpflicht springt doch ein, wenn ich was von anderen kaputt mache. Da ist es doch meiner Meinung egal, ob ich mir das Teil dabei geliehen habe oder nur verwende.

  • Da ist es doch meiner Meinung egal, ob ich mir das Teil dabei geliehen habe oder nur verwende.

    Jooooo, die Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, die du Dritten zugeführt hast... und bezieht sich dabei auf die gesetzlich geregelte Schadenersatzpflicht. Wenn du dir etwas geliehen hast und es schrottest/beschädigst, bist du wohl zum Schdenersatz verpflichtet.


    Die Haftpflichtversicherung schließt aber Schäden an geliehenen Sachen und meist auch von Fahrzeugen aus. Geliehene Sachen werden quasi wie Eigentum oder Sachen behandelt, die sich in deinem Besitz befinden... Somit hast du quasi einen "Eigenschaden" verursacht. Deine Meinung oder dein Rechtsverständnis sind den Versicherungen dabei völlig schnurz ;)


    Schäden an eigenen Sachen, geliehenen oder gemieteten Sachen kannst du mit Sachversicherungen (Kasko...) abdecken. So wirst du zum Bleistift bei finanzierten oder geleasten Autos verpflichtet, eine Kaskoversicherung abzuschließen und die Ansprüche daraus an den Finanzier oder Leasinggeber abzutreten.


    Ob's für Fahrräder so etwas gibt, entzieht sich meiner Kenntnis... Ich habe mich nie um so einen Quark gekümmert und bin der Meinung, nur existenzgefärdende/-bedrohende Risiken zu versichern "lohnt" sich.