Arbeitslosengeld Rückwirkend bekommen

  • Hallo zusammen,


    mir wurde nachträglich für Oktober,November und Dezember 2019 Arbeitslosengeld ausgezahlt. Dieses wurde im Januar 2020 ausgezahlt. Nun muss ich eine Steuererklärung abgeben. Kann ich diesen Betrag für das Jahr 2019 angeben? Damit ich meine Einnahmen im Jahr 2020 reduziere, da es für mich besser wäre.


    Für eine Hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.

  • ALG ist steuerlich nicht relevant, zählt nur bei der Progression.

    Hey, der zweite Halbsatz widerspricht dem ersten.


    Ja, Alg I ist steuerfrei (für das Alg I selbst muss man keine Steuern zahlen), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (die Anwesenheit des Alg I erhöht den Steuersatz, der für die anderen Einkünfte gilt, folglich erhöht sich die Steuerlast insgesamt).

  • Die Zahlung gilt steuerlich in dem Jahr in dem sie geleistet wurde und nicht im Jahr des Anspruchs.


    Wir hatten es auch im falschen Jahr angegeben, Leistung November bis Anfang Dezember / Zahlung im Januar, und wurde vom Finanzamt nicht angerechnet sondern erst im Folgejahr.


    Und ja, ALG1 ist steuerfrei, erhöht aber im Leistungsjahr das zu versteuernde Einkommen.