Hallo zusammen,
ich habe eine kurze rechtliche Frage zum Thema Sondertilgung bei Bausparlehen und hoffe dass einige mir weiterhelfen können.
Fall: ich habe vor einigen Jahren eine Baufinanzierung bei einer Bausparkasse mit Bausparvertrag und Baudarlehen abgeschlossen. Ich bin grundsätzlich berechtigt 5% im Jahr an Sonderzahlungen in den BSV einzuzahlen. Ich habe letztes Jahr am Anfang und Ende des Jahres zwei Sonderzahlungen iHv 5% eingezahlt. Bisher hat die Bausparkasse die Zahlungen nicht abgelehnt obwohl ja 10% eingezahlt wurde.
Frage: bis wann hat die Bausparkasse das Recht die zweite Sonderzahlung abzulehnen? Hat die Kasse das recht eine diesjährige Zahlung abzulehnen? Ab wann Erlischt das Recht die zweite Zahlung abzulehnen?
Für jegliche Hilfe bin ich dankbar.