Sondertilgung BSV / Baudarlehen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze rechtliche Frage zum Thema Sondertilgung bei Bausparlehen und hoffe dass einige mir weiterhelfen können.


    Fall: ich habe vor einigen Jahren eine Baufinanzierung bei einer Bausparkasse mit Bausparvertrag und Baudarlehen abgeschlossen. Ich bin grundsätzlich berechtigt 5% im Jahr an Sonderzahlungen in den BSV einzuzahlen. Ich habe letztes Jahr am Anfang und Ende des Jahres zwei Sonderzahlungen iHv 5% eingezahlt. Bisher hat die Bausparkasse die Zahlungen nicht abgelehnt obwohl ja 10% eingezahlt wurde.


    Frage: bis wann hat die Bausparkasse das Recht die zweite Sonderzahlung abzulehnen? Hat die Kasse das recht eine diesjährige Zahlung abzulehnen? Ab wann Erlischt das Recht die zweite Zahlung abzulehnen?


    Für jegliche Hilfe bin ich dankbar.

  • Kurze Erklärung noch:
    Die Sonderzahlungen erfolgten im Januar und Dezember 2014 von jeweils 5%.


    Ich befinde mich in der Ansparphase des BSV. Der BSV ist noch nicht zuteilungsreif.


    Dürfen in dieser ersten Phase uberhaupt Sonderzahlungen abgelehnt werden??

  • Also nach meinen Kenntnisstand kann man in BSV soviel Geld einzahlen wie man möchte.
    meine Topbank hat mir gerade einen Vorschlag gemacht meine VL in Höhe von 40€ in einen 59000€ BSV nach 7 Jahren einen Kredit aufzunehmen für 3 Monate um die Ansparsumme von 40% zuerrreichen um dann mit dem Kredit von BSK von 59000€ den Bankkredit sofort zufliegen und den Rest für den Hauskredit.
    Natürlich abgelehnt .


    BsV werden zuteilungsreif wenn die Ansparsumme 40% oder 50% erreicht sind und die Zeit meist 7 Jahre erreicht sind.


    Ich bin sogar der Meinung man zahlt in einen BSV mit Zinssätzen von 0,25% bis 0,5% nur eine kleine Summe ein, spart das restliche Geld auf einem Tagesgeldkonto mit Zinsen von 0,5% bis 0,8% um es dann wenn die Zeitschiene passt, also nach ca. 6,5 Jahren alles in den BSV zuzahlen und dann wird er zuteilungsreif, das müsste doch funktionieren, wenn es die Seelenverkäufer der Bank einen diesen Weg selber aufzeigen, oder? :)

  • Hallo Berlin,


    kannst du in den Kontoverlauf einsehen? Wenndie ST verbucht ist müsste doch alles gut sein. Ansonsten kannst du die BSK auch fragen, oder hast du die Befürchtung "schlafende Hunde zu wecken"?


    Ich kenn keine Frist, es wird sicher sowas allgemein gültiges in Bankgeschäften geben, aber ein Blick in die AGB leistet vielleicht den Aufschluss in dieser Hinsicht.


    Oder die Website der BSK?


    just my 50 cent

  • Berlin1984


    Die Annahme von Sonderzahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus ist von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Maßgebend für jeden Einzelfall sind die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB), die dem Bausparvertrag zu Grunde liegen.


    Ihren Ausführungen zufolge sind Sie grundsätzlich berechtigt 5% im Jahr an Sonderzahlungen in den BSV einzuzahlen. Wenn Sie nunmehr anstatt der vertraglich vereinbarten 5% einfach 10% einzahlen, ist dies nicht vereinbart und bedarf meines Erachtens - wie bereits in Absatz 1 erwähnt - der Zustimmung der Bausparkasse.


    Es kommt durchaus vor, dass der Bausparkasse die Sonderzahlung erst nach längeren Einzahlungen geringerer Summen auffällt. Grundsätzlich dürfte gelten, dass die Bausparkasse spätestens dann reagieren muss, wenn sie Kenntnis von dem Eingang der "nicht vereinbarten" Sonderzahlung erlangt. Reagiert sie jedoch - so wie in Ihrem Fall - über ein Jahr nicht, ist die zweite Sonderzahlung vertraglich zwar immer noch nicht vereinbart und bedarf weiterhin der Zustimmung der Bausparkasse, allerdings kann man bei einer Nichtannahme versuchen, konkludentes Verhalten ( Verhalten, das auf einen bestimmten Willen schließen lässt und eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt ) ins Feld zu führen.


    Diese Information ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015