Junges Glück - Gemeinschaftsdepot oder doch lieber zwei separate?

  • In meinem Mindset dienen Eheverträge dazu, den Wohlhabenden vor der gierigen Ehefrau zu schützen...

    Das wohl auch. Andererseits können Eheverträge die angestellt Ehefrau eines Selbständigen (oder den angestellten Ehemann einer Selbständigen... oder oder...), der seine Bude vor die Wand fährt oder gefahren bekommt, vor dem 'Mitgefangen-Mitgehangen' schützen.


    Also, nach meinem Verständnis sollten Eheverträge beiden gerecht werden und in erster Linie Streitigkeiten im Falle einer Trennung/Scheidung vermeiden. Es geht ja wohl nicht nur um 'Meins-bleibt-Meins'!

  • Gerecht, was ist schon gerecht? Da wird es wahrscheinlich mehr als eine Meinung zu geben. ;)


    Die Verträge sollen den Fall der Fälle leichter machen. (Gleiches gilt für Testamente.) Die Scheidung als Ende einer Ehe ist eine tatsächliche Möglichkeit, dessen sollte man sich bewusst sein.


    Wir wollten damals auch einen Ehevertrag schließen, allerdings sind wir in der Hektik des Alltags (noch) nicht dazu gekommen.

    In 16 Jahren ist Silberhochzeit, vielleicht bekommen wir es bis dahin voreinander. ^^

  • Jacob97


    Die Frage ist ob ihr gemeinsam wirtschaftet, unabhängig vom Einkommen der Partner. Man kann kein Gemeinschaftsdepot führen, bei dem einer 100 Euro einzahlt, der andere 300 Euro. Man kann aber sehr wohl sagen "wir haben ein gemeinsames Einkommen von x, davon zahlen wir monatlich y% in den ETF Sparplan, wenn wir uns trennen machen wir 50:50". Letzteres ist unser Modell. Ich bin Hauptverdiener, sie hat eine halbe Stelle und kümmert sich um die Kinder. Wir mögen unseren Ansatz.

  • Jacob97


    Die Frage ist ob ihr gemeinsam wirtschaftet, unabhängig vom Einkommen der Partner. Man kann kein Gemeinschaftsdepot führen, bei dem einer 100 Euro einzahlt, der andere 300 Euro. Man kann aber sehr wohl sagen "wir haben ein gemeinsames Einkommen von x, davon zahlen wir monatlich y% in den ETF Sparplan, wenn wir uns trennen machen wir 50:50". Letzteres ist unser Modell. Ich bin Hauptverdiener, sie hat eine halbe Stelle und kümmert sich um die Kinder. Wir mögen unseren Ansatz.

    Wir wirtschaften sowieso gemeinsam, sodass nur die Frage bleibt, ob zwei Einzeldepots sinnvoller sind als ein Gemeinschaftsdepot?

    Der Ansatz 50:50, das ist auch unser Verständnis.

  • Wenn ihr in dasselbe Produkt investieren wollt (ETF MSCI ...?), spricht denke ich nichts für Einzeldepots oder gegen ein Gemeinschaftsdepot.


    Meine Frau hat null Interesse sich um irgendwas finanzielles zu kümmern. Dann wären zwei Einzeldepots nur Mehrarbeit für mich. Mit unserem Gemeinschaftsdepot halbiere ich also meinen Aufwand.


    Ich denke, wenn die obigen Punkte für dich passen, machst du mit einem Gemeinschaftsdepot alles richtig.

  • Meine Frau hat null Interesse sich um irgendwas finanzielles zu kümmern. Dann wären zwei Einzeldepots nur Mehrarbeit für mich.

    So geht's mir auch, allerdings habe ich keinen gescheiten (OK, kostenlosen) ETF Online Broker gefunden, der auch Gemeinschafts-Depots anbietet.


    Ich bin bei Scalable Capital (SC) gelandet. Von dem ganzen Papierkram für die 2 Depots kann ich nur abraten. Steuer etc. ist dann auch alles doppelt.


    flatex habe ich für die Kinder, die bieten als einer der wenigen u18 Konten mit kostenlosen Sparplänen, ich glaube auch Gemeinschaftskonten. Ist deutlich besser aufgebaut als SC, ABER hat diese extrem nervigen Minuszinsen auf das Kontokorrent Konto.

  • So geht's mir auch, allerdings habe ich keinen gescheiten (OK, kostenlosen) ETF Online Broker gefunden, der auch Gemeinschafts-Depots anbietet.

    Die ING bietet ein kostenloses Gemeinschaftsdepot an mit kostenlosen Sparpläne. Dazu gibt es für Nichtkunden auch noch ein Tagesgeld Konto zur Verrechnung, was heute auch nicht mehr jede Bank anbietet.

    Für By and Hold ist das Depot sehr gut und wird auch von finanztip und diversen andere empfohlen. Fürs aktive traden aber zu teuer.

  • Wenn ihr in dasselbe Produkt investieren wollt (ETF MSCI ...?), spricht denke ich nichts für Einzeldepots oder gegen ein Gemeinschaftsdepot.


    Meine Frau hat null Interesse sich um irgendwas finanzielles zu kümmern. Dann wären zwei Einzeldepots nur Mehrarbeit für mich. Mit unserem Gemeinschaftsdepot halbiere ich also meinen Aufwand.


    Ich denke, wenn die obigen Punkte für dich passen, machst du mit einem Gemeinschaftsdepot alles richtig.

    Ich habe auch einmal davon gelesen, dass ein Einzeldepot bei einem Neobroker für Ehepaare auch möglich wäre? Nur dann müssen Vollmachten erstellt werden, damit der beidseitige Zugriff ermöglicht wird. Ist dies zu empfehlen?

  • Inwiefern ist ein Gemeinschaftskonto für Leute ohne jegliche Ambition?

    Weil man damit bei größeren Vermögen nur Probleme verursacht.

    Und auch bei kleineren Vermögen schießt man sich ins Bein, wenn man sich der Möglichkeit beraubt, die Einkünfte zu steuern. Ich möchte jetzt nicht alle steuerlichen Besonderheiten durchkauen, wann man mit getrennten Depots bei Einzelveranlagungs-Sachverhalten, Ehegattenbeihilfe oder sonstigen Konstellationen effizienter dran ist. Im dümmsten Fall verursacht ein Gemeinschaftsdepot über 100.000 Euro an Opportunitätskosten.

  • Weil man damit bei größeren Vermögen nur Probleme verursacht.

    Und auch bei kleineren Vermögen schießt man sich ins Bein, wenn man sich der Möglichkeit beraubt, die Einkünfte zu steuern. Ich möchte jetzt nicht alle steuerlichen Besonderheiten durchkauen, wann man mit getrennten Depots bei Einzelveranlagungs-Sachverhalten, Ehegattenbeihilfe oder sonstigen Konstellationen effizienter dran ist. Im dümmsten Fall verursacht ein Gemeinschaftsdepot über 100.000 Euro an Opportunitätskosten.

    Man wäre doch sowieso gemeinsam veranlagt? Daher verstehe ich gerade die angedeuteten Opportunitätskosten nicht.

  • Man wäre doch sowieso gemeinsam veranlagt? Daher verstehe ich gerade die angedeuteten Opportunitätskosten nicht.

    Nein ist man nicht automatisch. Es gibt jede Menge Szenarien wo die Zusammenveranlagung und auch das Gemeinschaftsdepot nicht die optimale Wahl sind. Mit dem Gemeinschaftsdepot beraubt man sich u.U. Gestaltungsmöglichkeiten, es ist dumm wegen Schenkungsfreibeträgen bei großen Vermögen und auch eine Entmündigung des Partners oben drauf.


    Die aktuelle Lebenssituation lässt auch keine Rückschlüsse auf die nächsten 20-30 Jahre zu.

  • Wir das Depot in der privaten Vermögenssphäre geführt, spielt die Veranlagungsart keine Rolle. Die Besteuerung erfolgt mit dem Besonderen Tarif von 25%. Kapitalerträge, werden in diesen Fällen in der Regel nicht in die Veranlagung miteinbezogen.

    Schenkungsteuer"probleme" kann es geben, wenn die Freibeträge ausgeschöpft worden sind. Sofern die Besparung oder das Investment vom Gemeinschaftskonto erfolgt, ist die mögliche Schenkung aber schon vorher erfolgt.

    Bei Scheidung ist es im Normalfall auch egal. Es folgt die "Vorher-Nachher-Show" und dann wird verrechnet.


    Entmündigungen gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr.

  • Ich bin weder Fan vom Einzel- noch vom Gemeinschaftdepot. Mein Herz schlägt für den FC -;

    Ich denke man sollte da keine Wissenschaft draus machen. Wirtschaftet man gemeinsam, spricht nichts gegen ein Gemeinschaftdepot. Ich habe ein "persönliches" Depot (risikofreudiger) und ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Frau (nur 1 globaler ETF). Letztes dient dem gemeinschaftlichen und regelmäßigen Investierens des "Haushaltsüberschusses".


    Entmündigung = Erklärung für Geschäftsunfähig. Warum dies bei einem Gemeinschaftsdepot (klassisch "oder-Konto") problematisch sein soll, erschließt sich mir auch nicht.

  • Wir das Depot in der privaten Vermögenssphäre geführt, spielt die Veranlagungsart keine Rolle. Die Besteuerung erfolgt mit dem Besonderen Tarif von 25%. Kapitalerträge, werden in diesen Fällen in der Regel nicht in die Veranlagung miteinbezogen.

    Schenkungsteuer"probleme" kann es geben, wenn die Freibeträge ausgeschöpft worden sind. Sofern die Besparung oder das Investment vom Gemeinschaftskonto erfolgt, ist die mögliche Schenkung aber schon vorher erfolgt.

    Bei Scheidung ist es im Normalfall auch egal. Es folgt die "Vorher-Nachher-Show" und dann wird verrechnet.


    Entmündigungen gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr.

    Doch spielt Sie. Wenn ein Ehepartner nur Entgeltersatzleistungen bekommt und der andere Ehepartner nicht erwerbstätig ist, ist eine Einzelveranlagung vorteilhaft. Der nicht erwerbstätige Ehepartner kann dann bis zu 10.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei kassieren, wer da die pauschale Abgeltungsteuer in Anspruch nimmt, anstatt der Günstigerprüfung, dem kann man nicht helfen.


    Spätestens wenn der verwaltende Ehepartner abkratzt muss sich die Ehefrau mit der Depotführung sowieso vertraut machen. Einzeldepots sind besser, Gemeinschaftsdepots sind unprofessionell hoch zehn.


    Die Schenkungsteuerfreibeträge können bei Erbschaften - die dann im Gemeinschaftsdepot angelegt werden sehr leicht erreicht werden. Man kann sich den Mist von Anfang an sparen.


    Frau erbt 500.000 Euro legt diese im Gemeinschaftsdepot an.

    5 Jahre später Krebs und stirbt. Ehemann darf sich dumm und dusselig von Erbschaftsteuer abzocken lassen. Bei relativ normalen Vermögen verliert man mit dem Gemeinschaftsdepot mehrere Zehntausend Euro in solch einem Fall. Bei höheren Vermögen sind es 6-stellige Beträge. Nur weil man zu faul für 2 Depots war ^^^^^^