Junges Glück - Gemeinschaftsdepot oder doch lieber zwei separate?

  • Wir haben ebenfalls 2 getrennte Depots und Konten.

    Das hat zum einen historische Gründe: Wir hatten beide schon Konto und Depot, bevor wir geheiratet haben. Und warum den Aufwand gehen und nach der Hochzeit alles zusammenlegen? Ich sehe keinen Vorteil im Gemeinschaftsdepot.

    Zusätzlich hat jeder eine Vollmacht für das Depot/Konto des jeweils anderen inkl. eigenen Zugangsdaten für dessen Depot. Somit kann ich mich auch um die Sparpläne meiner Frau kümmern, da sie daran ein eher geringes Interesse zeigt :)

  • Wir haben ein Gemeinschafts-Konto auf das jedes Monat über einen Dauerauftrag ein definierter Betrag überwiesen wird. Davon wird Miete, Versicherungen, aber auch Lebensmittel bezahlt (haben 2 Bankomatkarten). Daneben hat aber jeder noch sein eigenes Konto für eigene und auch private Ausgaben. Wir sprechen sehr offen darüber wer wie viel verdient und berechnen jedes Jahr dann einfach einen fairen Anteil wer wie viel auf das Gemeinschaftskonto überweist. Machen das vom Einkommen abhängig.

  • Bei uns landen alle Einnahmen auf dem gemeinsamen Girokonto und was nach Abzug von standardmäßigen Ausgaben und gemeinsamem Vermögensaufbau übrig bleibt, wandert zu gleichen Teilen auf unser beider Einzelkonten.

  • In 20 Jahren Ehe habe ich beides ausprobiert.


    Inzwischen haben wir jeder unser eigenes Depot und eigenes Girokonto zum Vermögensaufbau und für den Gehaltseingang.

    Vorteile:

    (1) jeder kann seinen eigenen Anlagestil umsetzen

    (2) keine ungewollten, ggf steuerpflichtigen Schenkungen bei zB Erbschaften


    Nachteil:

    Mindestens einmal pro Jahr Zusammenschau der Depots, um zu überprüfen, ob wir auf dem gemeinsam gesetzten Weg Richtung Altersabsicherung sind.


    Da überprüfe ich zB die sich ergebende Risikostruktur, Geographien und Währungen). Wir reden auch regelmäßig darüber, um ein gemeinsames Verständnis zu behalten. Da gibt es auch mal Konflikte, da wir durchaus unterschiedliche Anlagestile haben.


    Die täglichen Ausgabe laufen über ein gemeinsames Girokonto, auf das beide überweisen.


    Das "alte" Gemeinschaftsdepot gibt es auch noch, aber wir zahlen dort nicht mehr ein.

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich stehen nach frischer Trauung auch vor der Entscheidung Gemeinschafts- oder Einzeldepots.


    Mein Verständnis war bisher, dass ein Gemeinschaftsdepot auch im Trennungsfall einfacher zu handhaben ist.


    Im Fall 2er Einzeldepots mit bspw "ich spare viel von meinem 'Taschengeld' und investiere ins Einzeldepot" vs "Partnerin verkonsumiert alles und hat geringeres Depot" , wird doch bei einer Trennung nicht mehr unterschieden werden können, wer bei dem Model der Zugewinngemeinschaft, mehr oder weniger gespart hat, und am Ende heißt es "Summe der Vermögenszuwächse auf beiden Einzeldepots wird jeweils 50/50 aufgeteilt ".


    Und das würde die sparende Person ja benachteiligen.

    Oder lieg ich falsch?


    Ich wäre im Moment Pro Gemeinschaftsdepot eingestellt, aber hier scheint die Mehrheit ja doch klar Einzeldepots.


    Danke für eure Hilfe beim Aufklären.

  • Wir feiern Anfang 2023 unsere Diamantene Hochzeit. Wir haben ein gemeinsames Girokonto, und auch gemeinsames Depot. Das macht nur einmal Arbeit, und ist auch billiger.

    Trennungsgedanken gibt es bei uns nicht.

    Gruß


    Altsachse

  • Als praktische Lösung praktizieren wir als Ehepaar eine Gemeinsames Konto für die Laufenden Verpflichtungen und Kosten. Aber, ansonsten jeweils getrennte Girokonto/Depot, und Neobroker Konten etc. Selbstverständlich all dies mit gegenseitigem Konto-/Depotvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - für den Fall der Fälle. Dadurch hat jeder die Freiheit bei den "Geld-Sachen" eigenverantwortlich eigene Fehler zu machen oder aber auch Erfolge. Ferner, steht den Teilen, Geben, Verschenken etc nichts im Wege. Notfalls lassen die Vollmachten leichter handhaben wenn es notwendig wird :)

  • Wenn man in Zugewinngemeinschaft lebt, gemeinsam wirtschaftet und ein Partner kein Interesse an Depotpflege hat, erschließt sich mir der Sinn von Einzeldepots nicht. (Mein Fall)


    Wenn wir gemeinsam alt werden, leben wir vom gemeinsamen Vermögen. Wenn wir uns scheiden lassen, müsste ich bis dahin mit Vollmacht ein zweites Depot mit geringerem Sparbetrag verwalten.


    Wenn man nicht in Zugewinngemeinschaft lebt oder nicht gemeinsam wirtschaftet oder die Partner unterschiedlich anlegen wollen machen Einzeldepots durchaus Sinn (vermutlich die Fälle der Vorschreiber). Dies allerdings nur mit modifizierter Zugewinngemeinschaft unter Herausnahme der Depots oder mit Gütertrennung, sonst arbeitet der Zugewinnausgleich gegen den vermögenderen Partner.

  • Erbe ist vom Zugewinn ausgenommen. Wertzuwachs des Erbes nicht.

    Vom Zugewinn ja, darum geht es aber nicht. Wenn es auf dem Gemeinschaftsdepot angelegt wird, dann wird zwischen den Ehegatten Schenkungsteuer auf das Erbe fällig.


    Also immer schön arm bleiben und niemals erben, dann klappt es mit dem Gemeinschaftsdepot. Ansonsten klappt es nicht.

  • Ozymandias


    Man heiratet meist in den 20er/30ern und erbt in den 40er/50er/60ern. Ein Einzeldepot wegen drohenden Millionenerbes ist kurzfristig angelegt. Ich sehe keinen Widerspruch zwischen uns.


    Ich habe etwa 5 Parteien von denen ich eines Tages erben werde. Jedes Erbe wird sein eigenes Einzeldepot zwecks Tracking bekommen. Das hat aber nichts mit dem gemeinsamen Vermögensaufbau mit meiner Ehefrau ab Eheschließung zu tun.

  • Im Fall 2er Einzeldepots mit bspw "ich spare viel von meinem 'Taschengeld' und investiere ins Einzeldepot" vs "Partnerin verkonsumiert alles und hat geringeres Depot" , wird doch bei einer Trennung nicht mehr unterschieden werden können, wer bei dem Model der Zugewinngemeinschaft, mehr oder weniger gespart hat, und am Ende heißt es "Summe der Vermögenszuwächse auf beiden Einzeldepots wird jeweils 50/50 aufgeteilt ".


    Und das würde die sparende Person ja benachteiligen.

    Oder lieg ich falsch?

    Doch, da liegst du richtig.

  • Wenn aber einer nicht sparen will und der andere schon, dann hast du elendig lange Diskussionen um die richtige Sparquote und das Risikoprofil.


    Das dürfte dann unter Umständen die Dauer der Ehe auch nicht gerade beflügeln. :)


    Und ehrlich gesagt:


    Wenn du dich als Mann scheiden lässt und Kinder hast, dann kannst du dich vom Gedanken einer WP-basierten Altersversorgung eh so gut wie verabschieden. Dann kannst du als normaler Facharbeiter froh sein, wenn du vom verbleibenden Restgeld noch deine Wohnung bezahlen kannst.

  • Wenn du dich als Mann scheiden lässt und Kinder hast, dann kannst du dich vom Gedanken einer WP-basierten Altersversorgung eh so gut wie verabschieden. Dann kannst du als normaler Facharbeiter froh sein, wenn du vom verbleibenden Restgeld noch deine Wohnung bezahlen kannst.

    In diesem Fall ist es sinnvoller, das Geld in eine "offizielle" Altersvorsorge zu stecken (Riester, Rürup, bAV...), dann wirkt es einkommenssenkend und auch unterhaltssenkend.

  • In diesem Fall ist es sinnvoller, das Geld in eine "offizielle" Altersvorsorge zu stecken (Riester, Rürup, bAV...), dann wirkt es einkommenssenkend und auch unterhaltssenkend.

    Jo mei, des schooo... Aber... diese Varianten reichen für gewöhnlich nicht aus, um im Alter gut über die Runden zu kommen, abgesehen davon, dass die Renditen meist fox alpha sind.


    Die beste Lösung, um solchen Problematiken für den Fall einer Trennung/Scheidung vorzubeugen, ist einen gescheiten Ehevertrag vor Eheschließung aufzusetzen.

  • Wieviel Prozent der Männer lassen sich auf Bedingungen jenseits von Zugewinngemeinschaft für ihre Frau ein? 6

    1. 1% (4) 67%
    2. 10% (2) 33%
    3. 50% (0) 0%

    Ehevertrag

    Um mal vom Thema des Threads abzuweichen....


    Ich (Mann) habe mich kürzlich mit einer Bekannten über Eheverträge unterhalten. In meinem Mindset dienen Eheverträge dazu, den Wohlhabenden vor der gierigen Ehefrau zu schützen. Sie hingegen wollte die Ehefrau über das gesetzliche Maß der Zugewinngemeinschaft hinaus privilegieren. Länger und mehr Unterhalt. Mehr Ausgleich für Karriereknick bei der Altersvorsorge etc. Wir haben bestimmt 10 min gequatscht bis ich merkte: Sie redet von VÖLLIG anderen Grundlagen.


    Ich habe mich gefragt: Wieviel Prozent der Eheverträge verbessern die Situation der Ehefrau über das gesetzliche Maß der Zugewinngemeinschaft hinaus?