Nichtveranlagungsbescheinigung Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Guten Morgen zusammen,


    ich fülle gerade die Nichtveranlagungs Bescheinigung aus und bin mir bei diesem Punkt aktuell nicht sicher.



    Die Veräußerungsgewinne sind auch alle Gewinne die ich vorhabe durch Aktienverkäufe zu realisieren, oder (Also am besten so, dass ich unter dem Freibetrag bleibe)? Und sind "Investmenterträge nach Teilfreistellung" dann einfach alle meine Gewinne die ich vorhabe zu erzielen minus 30% Teilfreistellung, also Punkt a+b minus 30% (auch noch -801€ Freibetrag?)? Falls ja, warum wird der Punkt dann extra aufgeführt, obwohl das Finanzamt das selber berechnen könnte?


    Und um nachher kein Ärger zu bekommen, weil ich doch zu viel verkaufe: Darf mein Bruttoeinkommen + Dividenden (Punkt a) + Veräußerungsgewinne (Punkt b) nicht die 9744€ Freibetrag überschreiten oder Bruttoeinkommen+ Investmenterträge nach Teilfreistellung (Punkt c)


    Wie lange dauert so ein Antrag eigentlich? Wollte ihn dieses Jahr noch nutzen, damit ich mit dem restlichen Freibetrag Teile meines Depots verkaufen und wieder einkaufen kann ohne die Steuern temporär zu verlieren und dadurch Kursgewinne nicht mitnehmen kann.


    Ich wäre sehr dankbar für eine Erklärung, möchte ungern etwas falsch machen und im Nachhinein Probleme kriegen.


    Viele Grüße

  • Hallo Ballistah ,

    willkommen hier im Forum.

    Ich mache es so, da ja nach dem voraussichtlich zu versteuernden Einkommen gefragt ist.

    Ich gebe nur die Einkünfte an, von denen ich sicher bin, dass ich sie auch erhalten werde.

    Bei mir sind das Festgeld und Rente.

    Da ich heute noch nicht weiß, was ich eventuell durch Verkäufe für Gewinne und damit Einkünfte haben werde, lass ich so etwas weg.

    Ich mache somit auch keine falschen Angaben.

    Wie lange so ein Antrag dauert, ist derzeit schwer einzuschätzen. Die Finanzämter dürften dieses Jahr gerade jetzt mit der großen Anzahl an Steuererklärungen stark beschäftigt sein.

    Bei der Anzahl der benötigten Bescheinigungen lieber eine mehr beantragen, da ja in den nächsten 3 Jahren ja schnell mal eine neue Bankverbindung hinzukommen kann. Kopien werden von den Banken nicht anerkannt.

    Gruß


    Altsachse

  • Warnhinweis: keine Steuerberatung


    Hall Ballistah , willkommen im Finanztip-Forum.


    Ich würde geplante Gewinne aus dem Verkauf von Aktien in Zeile 41, solche aus ETF/Fonds in Zeile 42 eintragen, letztere reduziert um die Teilfreistellung.

    Falls ja, warum wird der Punkt dann extra aufgeführt, obwohl das Finanzamt das selber berechnen könnte?

    Frage ist unklar. Das Finanzamt kann die TFS nicht berechnen, da diese je nach Klassifizierung des Fonds unterschiedlich ist.

    auch noch -801€ Freibetrag?

    der wird vom Finanzamt abgezogen, steht oberhalb von Zeile 40.

    Darf mein Bruttoeinkommen + Dividenden (Punkt a) + Veräußerungsgewinne (Punkt b) nicht die 9744€ Freibetrag überschreiten oder Bruttoeinkommen+ Investmenterträge nach Teilfreistellung (Punkt c)

    Zeilen 40, 41 und 42 sind jeweils getrennte Sachverhalte. In Summe aller Einkünfte ./. Pauschbetrag musst Du unter dem Grundfreibetrag bleiben. Für den Antrag würde ich deutlich drunter bleiben.

    Hinweis: die tatsächlich freigestellten Beträge melden die Banken an das Bundeszentralamt für Steuern, womit sie das Finanzamt kennt. https://www.bzst.de/DE/Unterne…llungsauftraege_node.html

    Wie lange dauert so ein Antrag eigentlich?

    Bei meinen Kindern ca. drei Wochen (NRW). Dann muss Du die NVB noch der Bank schicken und die sie dann hinterlegen. Könnte knapp werden.

  • Vielen Dank erst einmal für die Begrüßung! Ich verfolge schon seit vielen Jahren den Finanztip Youtube Kanal und bin durch die Frage zufällig auf dieses Forum gestoßen! :)


    Durch eure beiden Einsichten ist mir das meiste schon deutlich klarer geworden! Ich würde es jetzt so machen, dass ich den Umsatz durch voraussichtliche Verkäufe für dieses Jahr nicht oder nur teilweise angebe. Zum Einen sind es ja keine regelmäßigen jährlichen Einkünfte und zum anderen könnte der Antrag vermutlich abgelehnt werden, wenn ich bereits ankündige, dass ich den Freibetrag ausschöpfen möchte.


    Was würde eigentlich passieren, wenn ich ausversehen in einem Jahr knapp über dem Freibetrag liegen würde?

    Zeilen 40, 41 und 42 sind jeweils getrennte Sachverhalte. In Summe aller Einkünfte ./.

    Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich den Unterschied zwischen Zeile 41 und 42 richtig verstanden habe. Ist es jetzt so wie ich vermutet habe einfach der selbe Betrag nur einmal ohne abgezogene Teilfreistellung (Z 41) und einmal mit (Z 42)?

  • Aber Kater.Ka ,

    geplante Gewinne, kann es in der Zukunft heute noch nicht geben.

    Das ist im Grundsatz richtig. Der TE plant jedoch einen konkreten Betrag. Daher würde ich - um in meinen Aussagen dem FA gegenüber konsistent zu sein - schon einen entsprechenden Betrag aber eben deutlich unterhalb des Höchstbetrags angeben.

  • Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich den Unterschied zwischen Zeile 41 und 42 richtig verstanden habe. Ist es jetzt so wie ich vermutet habe einfach der selbe Betrag nur einmal ohne abgezogene Teilfreistellung (Z 41) und einmal mit (Z 42)?

    Nein. MMn sind es, wie in #3 beschrieben in Zeile 41 Verkäufe von Aktien, in Zeile 42 Verkäufe von Fonds/ETF.


    Du hattest in #1 von Aktien gesprochen, die gehören mMn in Zeile 41 und da gibt es auch keine TFS.

  • Nein. MMn sind es, wie in #3 beschrieben in Zeile 41 Verkäufe von Aktien, in Zeile 42 Verkäufe von Fonds/ETF.


    Du hattest in #1 von Aktien gesprochen, die gehören mMn in Zeile 41 und da gibt es auch keine TFS.

    Achsooo jetzt habe ich es verstanden, da lag also mein Verständnisproblem. Ich wusste nicht, dass nur ETFs die Teilfreistellung haben. Dann macht es auch Sinn, dass in Zeile 41 alle Aktien und in Zeile 42 die Fonds extra stehen.


    Vielen Dank!

  • Kurze Frage noch einmal zum Abschluss: Werfe ich den Antrag einfach in einem Briefumschlag bei meinem Finanzamt ein oder gehört da noch irgendwas dazu?