Anlage KAP: Thesaurierte Erträge ausländischer Fonds vor 2018

  • Hallo,


    die Jahressteuerbescheinigung meiner Bank enthält den Standardabschnitt:

    Zitat

    Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018


    xxx,xx EUR


    (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

    Verstehe ich das richtig, dass die Bescheinigung damit davon ausgeht, dass ich die thesaurierten Erträge vor 2018 in den damaligen Einkommensteuererklärungen komplett und korrekt angegeben habe und sie daher nun von den Kapitalerträgen abzuziehen sind, damit sie nicht ein zweites Mal versteuert werden?


    Wenn ich dagegen (aus welchem Grund auch immer) einige oder alle dieser Erträge seinerzeit noch nicht versteuert haben sollte, müsste ich die Höhe der Kapitalerträge dann dementsprechend weniger reduzieren, richtig?


    Beispiel:


    Höhe der Kapitalerträge 10.000 EUR
    Summe der thesaurierten Erträge 2.500 EUR
    - davon zuvor bereits versteuert
    1.500 EUR
    - davon noch nicht versteuert
    500 EUR
    Reduzierte Höhe der Kapitalerträge 8.500 EUR
  • Verstehe ich das richtig, dass die Bescheinigung damit davon ausgeht, dass ich die thesaurierten Erträge vor 2018 in den damaligen Einkommensteuererklärungen komplett und korrekt angegeben habe und sie daher nun von den Kapitalerträgen abzuziehen sind, damit sie nicht ein zweites Mal versteuert werden?

    Ja.


    Zum zweiten Punkt möchte ich mich nicht äußern. Damit würde man mMn eine falsche Erklärung in der Vergangenheit zugeben. In so einem Fall würde ich mich lieber von berufener Seite beraten lassen.

  • Danke, Kater.Ka,


    für die blitzschnelle Antwort.


    Hätte ich das vorher gewusst, dass die Depotbank die thesaurierten Erträge nach Verkauf des Fonds von sich aus in der Jahressteuerbescheinigung angibt, hätte ich mir das mühsame Sammeln der Erträgnisaufstellungen etc. der Jahre vor 2018 sparen können.

    Das Eingeständnis, diese Erträge ganz oder teilweise nicht versteuert zu haben, wäre ja immerhin eine Selbstanzeige. Ich für meinen Teil hatte anfangs zwar die Angaben aus den Jahressteuerbescheinigungen akribisch in die Steuererklärung übernommen, aber erst mit Verspätung realisiert, dass darin einige thesaurierten Erträge noch nicht enthalten waren, weil diese zur Zeit der Erstellung der Bescheinigung noch nicht vorlagen.

  • ...aber erst mit Verspätung realisiert, dass darin einige thesaurierten Erträge noch nicht enthalten waren, weil diese zur Zeit der Erstellung der Bescheinigung noch nicht vorlagen.

    Egal... an den nächsten beiden Sonntagen gibt's keinen Nachtisch!