Tip: Vertragspartner auf Insolvenz überprüfen

  • Problematik:
    Aus einem anderen Thread im 'Finanztip' ergab sich eine Fragestellung, wie man sich schützt, mit einem bereits insolventen Vertragsparnter einen Vertrag abzuschliessen. Dies kann bspw. für einen Vermieter interessant sein, der beabsichtigt, mit einem neuen MIeter einen Mietvertrag abzuschliessen, für einen Käufer, der etwas bei einem Internethändler kaufen möchte oder für den Auftraggeber eines Handwerkers, der finanziell in Vorleistung gehen soll. Diese Frage, ob der Vertragspartner insolvent ist, ist auch für diejenigen interessant, die beabsichtigen, ihren Vertragspartner gerichtlich zu verklagen, denn bekanntlich kann man 'keinen nackten Mann in die Tasche fassen'.


    Die Lösung:
    Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt die für jedermann öffentlich zugängliche Internetseite http://www.insolvenzbekanntmachungen.de. Dort wird bundesweit (also auch aus anderen Bundesländern) jede gerichtliche Entscheidung, ganz gleich ob Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz betreffend, zeitnah öffentlich bekanntgemacht. In jedem Insolvenzverfahren wird veröffentlicht, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde, ob das Insolvenzverfahren gerichtlich zugelassen oder 'mangels Masse' abgelehnt wurde, wer zum vorläufigen oder zum Insolvenzverwalter bestellt ist, ob Restschuldbefreiung erteilt wurde, wie sich Gläubiger zu verhalten haben uvm..
    Vorteil: Die Abfrage ist kostenlos!
    Aber: Die Internetseite gibt natürlich keine Auskunft über Personen oder Firmen, die sich finanziell 'in Schieflage' befinden und das Insolvenzverfahren noch nicht beantragt haben. Über diese müßte man sich bei Wirtschaftauskunfteien, wie z. B. der 'Schufa', informieren.


    Hinweis zur / Gebrauch der Suchefunktion:
    1. Gehe auf die Internetseite ' www.insolvenzbekanntmachungen.de '.


    2. Klicke oben Links auf 'Bekanntmachungen suchen'.


    3. Auf der nun sich öffnenden Sucheseite wähle zwischen der 'uneingeschränkten Suche' und der 'Detail-Suche' aus, indem du auf 'Detail-Suche' klickst.


    5. Wähle bei 'Gericht' im Drop-Down-Menü das Gericht aus, daß dem Firmensitz oder dem Wohnistz der zu überprüfenden Firma / Person am nächsten gelegen ist. Im Zweifelsfall sollte man die Suche nochmal bei örtlich benachbarten Gerichten durchführen! (Und: Ggf. auch wiederholt bzw erneut an früheren Firmen- oder Wohnsitzen suchen).


    6. Gebe bei 'Firma bzw. Famiienname des Schulders' den entsprechenden Namen ein. (Sucht man bspw. nach 'Paul Egon PUMPELMOSER GmbH & Co.KG', reicht es, wenn man 'Pumpelm' eingibt oder im Falle 'Kranich Airlines' reicht auch schon 'Kranich' oder 'Airlines' als Suchbegriff aus. Der Name oder das Namensfragment muß natürlich richtig geschrieben werden!)


    7. Klicke im oberen Bereich der Webseite, dort in der Mitte, auf den Button 'Suche starten'


    8. Im oberen Bereich der Webseite wird dir nun angzeigt, ob und wieviele Treffer es gibt.


    9. Scrawle die ganze Webseite nach unten und klicke den oder die blauen Link(s) an.

    Viel Erfolg!


    P.S.: Wer die Seite öfter nutzt, stellt fest daß es dort auch ein Orts-und Gerichtsverzeichnis gibt, mit welchem man das richtige örtlich zuständige Gericht findet.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Korrketur und Ergänzung um Pkt. 4

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)